Berufssoldat und Familienversicherung
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Berufssoldat und Familienversicherung
Guten Abend,
Wenn meine Freundin keinen Anspruch auf ALG II hat ist sie ja auch nicht gesetzlich krankenversichert oder?
Nun habe ich ja Anspruch auf freie Hilfürsorge und gehöre somit keiner GKV an. Wie kann ich denn nun meine Freundin (wir leben in einem Haushalt, sind nur nicht verheiratet) und unser Kind versichern?
Ich habe gelesen das ich mich freweilig bei einer GKV anmelden kann und so die beiden familienversichert werden können.
Jetzt ist die Frage was kommen da für Kosten auf uns zu und ist das überhaupt möglich wenn wir nicht verheiratet sind??
Wenn meine Freundin keinen Anspruch auf ALG II hat ist sie ja auch nicht gesetzlich krankenversichert oder?
Nun habe ich ja Anspruch auf freie Hilfürsorge und gehöre somit keiner GKV an. Wie kann ich denn nun meine Freundin (wir leben in einem Haushalt, sind nur nicht verheiratet) und unser Kind versichern?
Ich habe gelesen das ich mich freweilig bei einer GKV anmelden kann und so die beiden familienversichert werden können.
Jetzt ist die Frage was kommen da für Kosten auf uns zu und ist das überhaupt möglich wenn wir nicht verheiratet sind??
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Hallo,
ohne Trauschein können Sie Ihre Freundin weder gesetzlich versichern, noch haben Sie Beihilfeanspruch für sie. Ihre Freundin kann sich mutmaßlich freiwillig in der GKV versichern, das Kind hätte dann Anspruch auf Familienversicherung oder Sie versichern das Kind in der PKV, da mutmaßlich Beihilfeanspruch fürs Kind besteht (zwischen 55 und 80%)
Gruß
CM
ohne Trauschein können Sie Ihre Freundin weder gesetzlich versichern, noch haben Sie Beihilfeanspruch für sie. Ihre Freundin kann sich mutmaßlich freiwillig in der GKV versichern, das Kind hätte dann Anspruch auf Familienversicherung oder Sie versichern das Kind in der PKV, da mutmaßlich Beihilfeanspruch fürs Kind besteht (zwischen 55 und 80%)
Gruß
CM
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 16.08.2010, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Also, das gemeinsame Kind kannst Du in die Beihilfe bei der Bundeswehr stecken. Das sind meines Erachtens 80 %; die restlichen 20 % musst Du das Kind privat versichern.
Aber damit ist die Freundin noch nicht versichert, wobei solche Fälle gibt es normalerweise nicht mehr.
Wie und wo war die Freundin denn bislang versichert?
Aber damit ist die Freundin noch nicht versichert, wobei solche Fälle gibt es normalerweise nicht mehr.
Wie und wo war die Freundin denn bislang versichert?
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noch sie gesetzlich krankenversichert bei der barmer. Ihr Arbeitsverhältnis endet aber im November. Das heißt dann sit sie 5 monate über die arbeitsagentur versichert wenn ich mich nicht täusche?! ja und nach den 5 monaten ist dann eigentlich hartz 4 angesagt, worauf sie aber keinen anspruch hat aufgrund meines gehalts.
Okay, wenn sie derzeit aufgrund der Beschäftigung in der GKV pflichtversichert ist, dann kann man das Kind dort so ohne weiteres reinpacken. Dann brauchst Du keine Beihilfe und keine PKV-Restversicherung.
Wenn die Holde auch noch ALG I bezieht, ist sie hierüber ebenfalls pflichtversichert und das Kind familienversichert.
Nach dem Ausscheiden aus dem ALG I kann sie sich ggf. freiwillig in der GKV versichern. Kostet ca. 140,00 Euro. Dein Gehalt zählt dort nicht, da ihr nicht verheiratet seit. Ein Anspruch auf Hartz IV besteht vermutlich aufgrund deines Einkommens nicht.
Ach ja, Du kannst die Freundin dann steuerlich absetzen. Du musst am Ende des Jahres eine Bescheinigung von der Hartz IV-Behörde haben, in welcher Höhe sie theoretisch - ohne Dein Einkommen - ein Anspruch gehabt hätte. Dies kannst Du steuerlich mindernd bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen.
Wenn die Holde auch noch ALG I bezieht, ist sie hierüber ebenfalls pflichtversichert und das Kind familienversichert.
Nach dem Ausscheiden aus dem ALG I kann sie sich ggf. freiwillig in der GKV versichern. Kostet ca. 140,00 Euro. Dein Gehalt zählt dort nicht, da ihr nicht verheiratet seit. Ein Anspruch auf Hartz IV besteht vermutlich aufgrund deines Einkommens nicht.
Ach ja, Du kannst die Freundin dann steuerlich absetzen. Du musst am Ende des Jahres eine Bescheinigung von der Hartz IV-Behörde haben, in welcher Höhe sie theoretisch - ohne Dein Einkommen - ein Anspruch gehabt hätte. Dies kannst Du steuerlich mindernd bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen.
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ok danke schön. das war doch mal wirklich sehr hilfreich. Da der Geburtstermin mit dem ausscheiden aus ALG I in einen Monat fällt, zieht dann diese freiwillige Versicherung in der GKV ja?
Also hab ich meine Freundin und unser Kind für 140 Euro krankenversichert?!
Jetzt nochmal zur Frage was ist wenn wir verheiratet sind? bringt mir dann dieses Beihilferecht was?
Also hab ich meine Freundin und unser Kind für 140 Euro krankenversichert?!
Jetzt nochmal zur Frage was ist wenn wir verheiratet sind? bringt mir dann dieses Beihilferecht was?
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- Postrank7
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Oh weia, das hört sich aber ganz interessant an.
Da kann man noch etwas viel besseres zaubern.
Sechs Wochen vor der Entbindung, beginnt die sog. Mutterschutzfrist und es besteht ggf. ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wenn der Anspruch auf ALG I noch zumindest solange ausreicht, bis die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) beginnt, dann hast Du gewonnen.
Aber Du schreibst ja, das ALG I fällt in dem Monat, wo der Geburtstermin anberaumt ist.
Das ALG I wird dann also vorher - aufgrund des vorrangigen Bezuges von Mutterschaftsgeld - eingestellt. Das Mutterschaftsgeld bekommst die Holde insgesamt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Ein Restanspruch aus ALG I besteht auch noch.
Dann beantragt die Holde das Elterngeld; ich würde empfehlen das Elterngeld auf 2 Jahre zu strecken. Denn in diesen 2 Jahren bleibt die Mitgliedschaft - aufgrund des vorherigen ALG I-Bezuges - kostenlos für die Dauer des Elterngeldbezuges erhalten. D.h., ihr zahlt nix und packt das Kind in die kostenlose Familienversicherung.
Nach Ablauf der 2 Jahre meldet die Holde sich erneut arbeitslos - sie besorgt sich vorher ne Betreuung für das Kind - und dann gibt es wieder ALG I für - ich glaube sogar 1 Jahr. Durch den Elterngeldbezug wird wieder eine neue Anwartschaft auf ALG I begründet.
So würde ich es machen und das Schäfchen ist im trockenem.
Da der Geburtstermin mit dem ausscheiden aus ALG I in einen Monat fällt, zieht dann diese freiwillige Versicherung in der GKV ja?
Da kann man noch etwas viel besseres zaubern.
Sechs Wochen vor der Entbindung, beginnt die sog. Mutterschutzfrist und es besteht ggf. ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wenn der Anspruch auf ALG I noch zumindest solange ausreicht, bis die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) beginnt, dann hast Du gewonnen.
Aber Du schreibst ja, das ALG I fällt in dem Monat, wo der Geburtstermin anberaumt ist.
Das ALG I wird dann also vorher - aufgrund des vorrangigen Bezuges von Mutterschaftsgeld - eingestellt. Das Mutterschaftsgeld bekommst die Holde insgesamt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Ein Restanspruch aus ALG I besteht auch noch.
Dann beantragt die Holde das Elterngeld; ich würde empfehlen das Elterngeld auf 2 Jahre zu strecken. Denn in diesen 2 Jahren bleibt die Mitgliedschaft - aufgrund des vorherigen ALG I-Bezuges - kostenlos für die Dauer des Elterngeldbezuges erhalten. D.h., ihr zahlt nix und packt das Kind in die kostenlose Familienversicherung.
Nach Ablauf der 2 Jahre meldet die Holde sich erneut arbeitslos - sie besorgt sich vorher ne Betreuung für das Kind - und dann gibt es wieder ALG I für - ich glaube sogar 1 Jahr. Durch den Elterngeldbezug wird wieder eine neue Anwartschaft auf ALG I begründet.
So würde ich es machen und das Schäfchen ist im trockenem.
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- Postrank1
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Na logo geht das. Wenn ALG I bezogen wird und in dem Leistungsbezug fällt die Mutterschutzfrist, dann wird es eingestellt. Das Gute daran, dass dann während des Elterngeldbezuges eine kostenlose Versicherung in der GKV besteht.
Da muss man dem Amt nix erzählen, es ist das einschlägige Recht, mehr nicht!
Da muss man dem Amt nix erzählen, es ist das einschlägige Recht, mehr nicht!
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