Beitragshöhe bei freiwillig GKV, Ehemann Berufssoldat

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rembrandt
Beiträge: 1
Registriert: 01.11.2010, 11:43

Beitragshöhe bei freiwillig GKV, Ehemann Berufssoldat

Beitragvon Rembrandt » 01.11.2010, 12:37

Schönen guten Tag zusammen.

Ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten GVK/PKV nach einer Heirat.

Ich selbst bin Berufssoldat und geschieden mit 2 Kindern (& Ex-Ehefrau).
Meine Freundin und ich wollen heiraten.
Sie ist freiberuflich tätig mit einem Jahreseinkommen unter 17.000€.
Aufgrund einer chronischen Erkramkung ist sie auf Dauermedikation angewiesen. Die liegt ungefähr bei 1.500€ pro Monat.
Derzeit ist meine Freundin freiwillig in der GKV (Barmer) mit dem Mindestbeitragssatz.

1. Was ist nun die kostengünstigste Lösung für die Krankenversicherung nach der Heirat?
Ich habe die Befürchtung, dass eine PKV sie nicht annehmen wird (oder nur zu horrenden Beitragssätzen) aufgrund der chronischen Erkrankung.
Die Barmer bietet (anscheinend) keine Tarifoption an, in der man Beihilfe nutzen kann.

2. Wenn sie weiterhin freiwillig versichert bleibt, wird dann ihr Beitragssatz erhöht, weil mein Einkommen (fiktiv) mit angerechnet wird?

3. Lohnt sich ein Basistarif der PKV?
Da gibt es ja keine Ausschlussbedingungen wie in den "normalen" Tarifen der PKV. Allerdings zahlt auch die Beihilfe nur geringere Beträge. Ich habe Bedenken, ob die Leistung dann nicht zu sehr eingeschränkt ist und wir auch noch zusätzlich auf Extrakosten sitzenbleiben, weil irgendwelche Höchstgrenzen für die Beihilfe überschritten werden.

4. Wie werden Kinder versichert, die ggf. noch dazukommen?

Bin für jeden Ratschlag aus dem Kreis der Bescheidwisser sehr dankbar.

Gruß,
Rembrandt

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.11.2010, 12:56

Nun denn,

die PKV kann die Holde in den sog. Normaltarifen nehmen, aber sie muss es nicht. Gehe mal davon aus, dass die PKV dies auch nicht machen wird, ansonsten nur mit exorbitanten Risikozuschlägen.

Ferner muss die PKV auch nicht einmal den berüchtigten Basistarif anbieten, da Deine Freundin keine Verpflichtung zum Abschluss einer priv. Restkostenversicherung hat. Es besteht nämlich keine Verpflichtung eine priv. Restkostenversicherung abzuschliessen, wenn man freiwillig in der GKV versichert ist. Dies ergibt sich aus § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG. Sie kann auch noch nicht einmal die freiw. Kv. in der GKV kündigen, da sie hierzu eine Absicherung im Krankheitsfall nachweisen muss. Nur bei einem Nachweis über die Restkostenversicherung wäre die Kündigung der freiw. Kv. rechtswirksam.

Es gibt allerdings ne Vereinbarung von verschiedenen priv. Kv.én, das Personen, die behilfeberechtigt werden, innerhalb einer bestimmten Frist anzunehmen sind. Ob Deine Holde explizit von dieser Vereinbarung betroffen ist, sollte die Speziallisten der priv. Kv. hier beantworten.

Ansonsten wird der Beitrag für die freiw. Kv. von der Holde nach der Hälfte deines Einkommens berechnet.

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 21.11.2010, 12:37

Hallo Rembrandt,

eine Möglichkeit mit den Krankheiten in eine private Krankenversicherung zu kommen kann ich mir nicht vorstellen.

Zur Öffnungsklausel beachte folgenden Link:

http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... echsel.pdf

Nach meinem Kenntnisstand, wird aber Dein Einkommen nur dann zu Hälfte angerechnet, wenn Deine Ehefrau keine eigenen Einkünfte hat.

Viele Grüße!
Schlappi


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste