Beihilfe

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Dog
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Beihilfe

Beitragvon Dog » 07.12.2010, 13:39

hallo Leute,

ein Bekannter hat mir Euer Forum empfohlen.

Ich benötige Hilfe.

Meine Schwester ist Polizeibeamtin in Baden-Würtemberg.
Ihr Ehemann war als Bundesbahnbahnbeamter privat krankenversichert und ist vor 2 Monaten verstorben.
Die Kinder meiner Schwester waren über ihren Ehemann ebenfalls privat krankenversichert.
Jetzt wollte meine Schwester die Kinder über ihr Beihilferecht bei sich mitversichern - dies lehnt jedoch die Beihilfestelle ab, da die Kinder die ganze Zeit über die Bundesbahn versichert waren.

Die Beihilfestelle der Bundesbahn lehnt aber eine Weiterversicherung der Kinder ebenfalls ab, da lediglich vollwaise sich dort weiterversichern könnten.

Meine Schwester ist bei der Bayerischen Versicherungskammer privatversichert und die Kinder sind bei der DEVK krankenversichert.

Auch die beiden privaten Krankenversicherungen können hier nicht weiterhelfen.

Kann mir jemand weiterhelfen :?:

Viele Grüße
Dog

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 07.12.2010, 16:36

Hallo,

keine schöne Situation um sich auch noch mit der Beihilfe herumzuschlagen. Die Beihilfestelle BaWü soll bitte unter Nennung der Rechtsquellen die Ablehnung schriftlich begründen. Bitte dort auch die Ablehnung der Beihilfestelle der Bahn beifügen. M.E. besteht ein Beihilfeanspruch über die Mutter.

Gruß
CM

Dog
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Beitragvon Dog » 07.12.2010, 16:52

Das Land Baden-Würtemberg lehnt ab, da sie nicht zuständig wären,
da die Kinder ja die ganze Zeit beihilfeberechtigt über den Vater gewesen wären.

Die Personalstelle der Bahn verweist auf die Krankenversicherung der Bahn kVB weil es ja keine Beihilfestelle mehr geben würde. Die Bundesbahn hätte keine Beamten mehr und wäre jetzt eine AG.

Heut mittag hab ich bei der KVB angerufen und wurde an die Personalstelle der Bahn verwiesen. Diesen Kreislauf mach ich jetzt seit 14 Tagen mit.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 07.12.2010, 18:30

Den Beihilfeanspruch über den Vater gibt es aber eben nicht mehr. Wie oben geschrieben die Ablehnung mit Rechtsquellen begründen lassen und nachweisen, dass keine Beihilfe über den Bund mehr existiert.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 07.12.2010, 19:29

Hallo Dog,

Ihre Probleme kann ich nachvollziehen.

Seit die Bundesbahn den Status geändert hat, ist dafür niemand mehr zuständig. Früher hatte die Bundesbahn ein eigenes Beihilferecht und zusätzlich eine interne Krankenkasse KVB. Somit waren fast alle
Beihilfeberechtigten insgesamt mit ca. 80 - 90 % abgedeckt.
Zusätzlich konnte man noch eine Zusatzversicherung über eine PKV abschließen.

Im Unternehmen der Bahn AG werden Sie vermutlich niemanden mehr finden der dafür zuständig ist.

Wenden Sie sich bitte an die KVB - Tel. (069) 24703 135 und lassen Sie sich dort eine Bestätigung ausstellen, dass die Weiterversicherung der Kinder nur als Vollwaisen und nicht als Halbweisen möglich ist.

Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich bitte an die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe und dann steht dem Versicherungsschutz der Kinder nichts mehr im Wege.

Freundliche Grüße!
Schlappi

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Beitragvon Dog » 08.12.2010, 08:50

oh danke, das werd ich sofort tun Schlappi
Aber was hat die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe mit der Sache überhaupt zu tun ?

Viele Grüße Dog

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 10.12.2010, 07:07

Hallo Dog,

die OFD Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist die Beihilfestelle für alle Landesbediensteten des Landes Baden-Würtemberg, also auch für die Polizeibeamten.

Freundliche Grüße

Schlappi

claudius
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Beitragvon claudius » 10.12.2010, 15:07

Hallo Schlappi,

dann reiche ich meine Rechnungen seit fast 30 Jahren bei der falschen Stelle ein ... so ein Mist .... :twisted:

Spaß beiseite: Für die Beihilfe der Landesbediensteten in BaWü ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach zuständig:

http://www.lbv.bwl.de/
internet-poststelle@lbv.bwl.de.

Postanschrift:

Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
70730 Fellbach

Gruß

Claudius

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 10.12.2010, 18:52

Hallo Claudius,

bisher habe ich alle Auskünfte über Beihilfefragen für Landesbedienstete von Baden-Würtemberg von der OFD Karlsruhe beantwortet bekommen.

Unter anderem auch zu einem ähnlich gelagerten Fall, wie ihn Dog ins Forum setzte.

Kann natürlich auch sein, da ich einige Bedienstete dort sehr gut kenne.

Scheinbar ist der Weg in Baden-würtemberg etwas anders als in den meisten Bundesländern.

In Rheinland-Pfalz z.B. ist dafür die OFD in Koblenz zuständig.


Gruß Schlappi

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Beitragvon Dog » 18.12.2010, 11:50

Schlappi vielen vielen Dank für Deine Hilfe,
der Tip mit Karlsruhe hat mir weitergeholfen,
wurde zwar an eine andere Behörde verwiesen,
konnte dort gleich mit dem richtigen Sachbearbeiter reden. Zusage von Baden-Württemberg soll schon unterwegs sein.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 19.12.2010, 16:11

Lustiges Selbstgespräch.

Dog und Schlappi haben zufällig die selbe IP-Adresse wie die anderen Beihilfeanfragen zu denen Schlappi so superkompetent geantwortet hat auch.

Ein Schelm wer böses dabei denkt ;-)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.12.2010, 19:36

reiner Zufall kann doch passieren :-)


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