Ärger mit der Beihilfe, oder eher mit den Patienten?

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

OneLife1
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2010, 23:41

Ärger mit der Beihilfe, oder eher mit den Patienten?

Beitragvon OneLife1 » 17.12.2010, 23:49

Hallo zusammen,

ich schreibe mal hier, weil ich im PKV- und Beihilfe-System nicht so recht durchblicke. Ich arbeite in einer Facharztpraxis in SH und bei uns laufen ständig Patienten auf, die sich aufregen, weil die Beihilfe z.B. die Ziffer 70 für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erstattet hat und verlangen die Streichung dieser Gebührenziffer von der Rechnung.

Ich habe jetzt ein wenig versucht mich in die Thematik einzulesen und mir stellen sich folgende Fragen:

a) Die AU-Bescheinigung ist nunmal berechnungsfähig, warum dürfen wir diese nicht abrechnen, nur weil der Patient Beihilfe bekommt? Das bestimmte Leistungen nicht mitversichert sind, ändert doch nichts daran, dass die Leistung erbracht wurde. Die PKV-Vollversicherung scheint dies zu bezahlen ?!? In meinen Augen muss der Patient die Kosten im Zweifelsfall selbst tragen, oder nicht?

b) sollten die Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, doch eigentlich von der Restkostenversicherung der PKV abedeckt sein, oder nicht?

Habe ich nen Denkfehler, oder wird hier seitens der Versicherten Stress gemacht, wo gar keiner ist? Ich verstehe es nicht, vielleicht kann mir hier jemand die Regelungen erklären.

Viele Grüße und herzlichen Dank

Tamyra

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 18.12.2010, 08:45

Hallo OneLife1,

ich kenne keine PKV-Vollversicherung die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezahlt.

§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere
im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar
zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der
Versicherer
a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung
und sonst vereinbarte Leistungen
,

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt man zur Vorlage beim Arbeitgeber und muß somit auch nicht bezahlt werden.

Gruß Schlappi

romkatzi
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 98
Registriert: 23.10.2009, 13:11

Beitragvon romkatzi » 21.12.2010, 17:10

Also ums noch mal klarzustellen:

1.) Die PKV-en zahlen zu recht nichts
2.) Die Beihilfestellen handhaben das je nach anzuwendenden Beihilfevorschriften unterschiedlich
3.) Natürlich darf der Arzt das Geld verlangen, die Rechnung ist also korrekt.

Güßre, romkatzi

OneLife1
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2010, 23:41

Beitragvon OneLife1 » 26.12.2010, 14:25

Hallo und frohe Weihnachten :)

Vielen Dank für die Antworten, dann hatte ich eine falsche Vorstellung vom Leistungsumfang der PKV, ich dachte echt, die decken alles ab, was die Beihilfe nicht zahlt.

Dann werden wir uns mal intern darauf einigen müssen, ob wir die Position nun abrechnen und Stress in Kauf nehmen, oder ob wir sie einfach weglassen, bei den GKV-Patienten kann man ja auch nichts abrechnen.

Viele Grüße und Danke nochmal

Tamyra

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 26.12.2010, 19:35

Schlappi hat geschrieben:Hallo OneLife1,

ich kenne keine PKV-Vollversicherung die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezahlt.

§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere
im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar
zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der
Versicherer
a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung
und sonst vereinbarte Leistungen
,

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt man zur Vorlage beim Arbeitgeber und muß somit auch nicht bezahlt werden.

Gruß Schlappi



Hallo,

"Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt man zur Vorlage beim Arbeitgeber und muß somit auch nicht bezahlt werden." -

Weshalb muss die nicht bezahlt werden ??
Das wäre mir aber sehr neu !!
Kannst dur dies irgendwie belegen - wäre ich dir sehr dankbar dafür.
Gruss
Czauderna

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 27.12.2010, 08:24

:-) zur Vorlage beim AG :-)

jetzt versuchen wir einmal eine Beziehung herzustellen , was daran hat mit einer Medizinischen Notwendigen Heilbehandlung zu tun?
Gruß

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 30.12.2010, 18:29

Hallo Czauderna,

wie DKV-Service-Center schon geschrieben hat, es steht in keinem Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Heilbehandlung.

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Schlappi

August
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 16
Registriert: 03.01.2008, 21:53

Beitragvon August » 31.12.2010, 16:57

Jetzt muss man ein wenig Ordnung in das Durcheinander bringen:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des arbeitenden Beamten:
- Beihilfe muss bei Krankschreibung ab dem 3. Krankheitstag zahlen, da Arbeitgeber die Bescheinigung verlangt. Zahlt die Beihilfe nicht, dann mag das der schlechten Haushaltslage eines Landes geschuldet sein, ist aber eigentlich rechtswidrig (Alimentierungspflicht). Wer sich allerdings nur für einen Tag krankschreiben lässt, ist dann selber schuld, denn dann ist die Krankschreibung überflüssig.
- PKV zahlt immer nicht, da bei Beamten kein Krankentagegeld versichert ist.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines beihilfeberechtigten Angehörigen, z.B. Kind:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird z.B. als Attest bei der Schule/Uni "missbraucht", dann zahlt die Beihilfe natürlich nicht.
- PKV zahlt sowieso nicht.

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 01.01.2011, 09:58

Hallo August,

die PKV zahlt auch nicht bei Angestellten, obwohl hier eine Krankentagegeldversicherung besteht.

Erläuterungen hierzu siehe oben.

Gruß Schlappi


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste