Beihilfe ja oder nein

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Steinbock
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Beihilfe ja oder nein

Beitragvon Steinbock » 18.12.2010, 11:03

ich benötige Hilfe von Fachleuten

ich bin seit ca. 23 Jahren in einer PKV krankenversichert.
Vor 2 Monaten war ein Versicherungsvertreter bei mir wegen einer Überprüfung einiger Versicherungen.
Dabei schaute er auch meinen PKV-Vertrag an und meinte, dass ich völlig falsch versichert wäre. Mir würde als Angestellter im öffentlichen Dienst
Beihilfe zustehen.
Mein derzeitige private Krankenversicherung deckt 100 % ab.
Daraufhin rief ich den Versicherungsmakler an, der damals bei mir den Vertrag abgeschlossen hat. Der meint, das wäre Unsinn ein Angestellter würde keine Beihilfe bekommen.

Meine Fragen an die Runde:
Was ist richtig, steht mir Beihilfe zu ?
Wenn mir Beihilfe zusteht, kann ich den Makler in Regress nehmen wegen Falschberatung ?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 18.12.2010, 11:47

Es gibt in der Tat einige Beschäftige des öffentlichen Dienstes mit einem Beihilfeanspruch. Das hängt unter anderem von Ihrem Bundesland und den Einstellungszeitpunkt ab. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Beihilfestelle und klären Sie dies ab. Alles andere wäre spekulativ.

Steinbock
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Beitragvon Steinbock » 18.12.2010, 13:10

Ich arbeite seit dem 01.04.1984 bei der Kirchenverwaltung in Koblenz (Rheinland-Pfalz).

Habe schon versucht bei meiner Personalstelle eine Antwort zu erhalten, war jedoch ohne Erfolg.

Daher benötige ich ja die Auskunft von Spezialisten.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 18.12.2010, 13:39

Die einzig rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen die Beihilfestelle (Beihilfestelle des Bistum Trier wenn der Arbeitgeber die katholische Kirche ist wo ich in Koblenz mal von ausgehe) geben. Rufen Sie am Montag dort mal an.

In RLP ist die Grenze m.W. der 01.01.1999, da Sie vorher eingestellt wurden und PKV versichert sind, sieht es nach Beihilfe aus. Wenn Sie der Beihilfe das Saarlandes (Wegen dem Bistum Trier) zuzuordnen sind, sieht es bei Gewährung des Beitragszuschlages ggf. anders aus. Von daher müssten Sie abklären welche Beihilfe das Bistum Trier gewährt bzw. ob es Sonderregelungen gibt. Wenn der Arbeitbeger die evangelische Kirche ist gilt rheinlandpfälzische Beihilfe.

ERGO: Montag dort anrufen!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 18.12.2010, 14:27

@ Schlapp: Verarschen kann ich mich auch selber!


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