Hi ,
ich hab eine Frage an die Beihilfeprofis
Mann freie Heilfürsorge, Frau normal Angestellte privat versichert.
Jetzt im Elterngeldbezug unter 17000 € im Jahr.
Meine Frage hat Sie dadurch nicht Anspruch auf Beihilfe und kann
Ihre PKV auf 30 % Restkostentarif reduzieren ?
Wenn ja wie ich vermute wo steht das
Vielen Dank
Freie Heilfürsorge/Frau Erziehungszeit und Geld
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Hallo Kollege,
Keine Beihilfe erhält der Beihilfeberechtigte zu den Aufwendungen die für den Ehegatten entstanden sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im Vorvorkalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrages 18.000 € übersteigt. (§ 3 BhV).
Die 18.000 € gelten nicht für alle Bundesländer.
Also Beihilfeantrag wird in 2010 gestellt - dann ist das Jahr 2008 dafür maßgebend.
Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!
Norbert
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Keine Beihilfe erhält der Beihilfeberechtigte zu den Aufwendungen die für den Ehegatten entstanden sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im Vorvorkalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrages 18.000 € übersteigt. (§ 3 BhV).
Die 18.000 € gelten nicht für alle Bundesländer.
Also Beihilfeantrag wird in 2010 gestellt - dann ist das Jahr 2008 dafür maßgebend.
Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!
Norbert
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