Freie Heilfürsorge/Frau Erziehungszeit und Geld

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Freie Heilfürsorge/Frau Erziehungszeit und Geld

Beitragvon DKV-Service-Center » 29.12.2010, 17:53

Hi ,
ich hab eine Frage an die Beihilfeprofis :-)
Mann freie Heilfürsorge, Frau normal Angestellte privat versichert.
Jetzt im Elterngeldbezug unter 17000 € im Jahr.
Meine Frage hat Sie dadurch nicht Anspruch auf Beihilfe und kann
Ihre PKV auf 30 % Restkostentarif reduzieren ?
Wenn ja wie ich vermute wo steht das :-)
Vielen Dank

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Beitragvon DKV-Service-Center » 03.01.2011, 20:43

Sorry mal das Thema hoch schiebt :-)

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 04.01.2011, 12:24

Hallo Kollege,

Keine Beihilfe erhält der Beihilfeberechtigte zu den Aufwendungen die für den Ehegatten entstanden sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im Vorvorkalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrages 18.000 € übersteigt. (§ 3 BhV).

Die 18.000 € gelten nicht für alle Bundesländer.

Also Beihilfeantrag wird in 2010 gestellt - dann ist das Jahr 2008 dafür maßgebend.

Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!
Norbert



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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.01.2011, 20:27

Danke :-)

Das ist die Regel :-) in 2 Jahren hat Sie wieder ein verdienst als Angestellte.

Ich suche die Ausnahme jetzt während des Elterngeldbezuges.


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