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Freie Heilfürsorge/Frau Erziehungszeit und Geld

Verfasst: 29.12.2010, 17:53
von DKV-Service-Center
Hi ,
ich hab eine Frage an die Beihilfeprofis :-)
Mann freie Heilfürsorge, Frau normal Angestellte privat versichert.
Jetzt im Elterngeldbezug unter 17000 € im Jahr.
Meine Frage hat Sie dadurch nicht Anspruch auf Beihilfe und kann
Ihre PKV auf 30 % Restkostentarif reduzieren ?
Wenn ja wie ich vermute wo steht das :-)
Vielen Dank

Verfasst: 03.01.2011, 20:43
von DKV-Service-Center
Sorry mal das Thema hoch schiebt :-)

Verfasst: 04.01.2011, 12:24
von Schlappi
Hallo Kollege,

Keine Beihilfe erhält der Beihilfeberechtigte zu den Aufwendungen die für den Ehegatten entstanden sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im Vorvorkalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrages 18.000 € übersteigt. (§ 3 BhV).

Die 18.000 € gelten nicht für alle Bundesländer.

Also Beihilfeantrag wird in 2010 gestellt - dann ist das Jahr 2008 dafür maßgebend.

Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!
Norbert



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Verfasst: 04.01.2011, 20:27
von DKV-Service-Center
Danke :-)

Das ist die Regel :-) in 2 Jahren hat Sie wieder ein verdienst als Angestellte.

Ich suche die Ausnahme jetzt während des Elterngeldbezuges.