Frage zu Pflegegeld Krankenkasse/Beihilfe

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Marga

Frage zu Pflegegeld Krankenkasse/Beihilfe

Beitragvon Marga » 03.03.2006, 09:33

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Leistungen der Pflegeversicherung und hoffe, daß meine Ausführungen nicht allzu konfus klingen und daß mir jemand Auskunft geben und helfen kann.

Es geht um meine Mutter (gesetzlich krankenversichert und beihilfeberechtigt zu 50/50 %). Im Februar 2004 wurde sie zum Pflegefall (Stufe 2), im Mai 2005 kam sie ins Pflegeheim, im Juli 2005 verstarb sie.

Nach meinen Informationen steht dem Pflegling in Pflegestufe 2 und bei Einsatz eines Sozialdienstes 921,- Euro, alternativ bei häuslicher Pflege z.B. durch Angehörige 410,- Euro zu. Wenn der Pflegesatz von 921,- durch den Sozialdienst nicht aufgebraucht wird, hat der Pflegling Anspruch auf Auszahlung des prozentual übrig gebliebenen häuslichen Pflegegeldes. Dies würde z.B. bedeuten, wenn der Pflegedienst mit der Kasse z.B. Euro 460,- (=50 %) abrechnet, müßten dem Pflegling ebenfalls noch 50 % für die häusliche Pflege (= Euro 205,-) zustehen.

Liege ich damit soweit richtig? Falls ja, verstehe ich die Abrechnung der Pflegekasse nicht, die heute kam.

Für den Monat Februar wurde mir (Zitat aus dem Schreiben der Kasse:) das volle Pflegegeld in Höhe von Euro 205,- zuerkannt.
Dieser Betrag von 205,- ist für mich auch nachvollziehbar, da meine Mutter ja beihilfeberechtigt ist und die Pflegekasse also nur 50 % des vollen Pflegesatzes übernimmt. Die anderen 50 % müssen mit der Beihilfestelle abgerechnet werden, von der ich also noch einmal 205,- bekommen müßte.

Weiter heißt es in dem Schreiben:

Für den Monat März hat der Pflegedienst bereits den vollen Anspruch der Pflegesachleistungen in Höhe von Euro 459,87 (der Höchstanspruch beträgt 460,50) über uns abgerechnet. Somit besteht für diesen Monat kein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld.

Im Monat April war Ihre Mutter in Kurzzeitpflege und für den Anspruch auf anteiliges Pflegegeld müssen wir den fiktiven Anspruch für die verbleibende Zeit berechnen. Dieser Anspruch wären Euro 322,35, abgerechnet hat der Pflegedienst jedoch Euro 348,39. Somit besteht für diesen Zeitraum auch kein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld.

Wenn der Satz für die Pflegesachleistungen Euro 921,- beträgt, warum benennt die Kasse dann (s.o.) einen Höchstbetrag von Euro 460,-? Ist die Abrechnung von der Kasse so wirklich korrekt? Irgend etwas stimmt doch an dieser Berechnung nicht. Meiner Meinung nach hätte die Kasse von den durch den Pflegedienst abgerechneten Euro 459,87 (März) bzw. Euro 348,39 (April) nur 50 % zahlen sollen, den Rest hätte doch die Beihilfe übernehmen müssen. So wurde es jedenfalls mit Rezepten, Krankenhauszuzahlung, Gehstock, Windeln etc. gehandhabt: Die Kasse übernahm jeweils nur 50 %, die übrigen 50 % müssen/mußten über die Behilfe beantragt werden. Und beim Pflegegeld für Februar hat die Kasse ja auch so gerechnet.

Die 50%ige Kostenübernahme durch die Kasse ist ja Voraussetzung dafür, daß die restlichen 50 % von der Beihilfe übernommen werden. Wenn nun die Kasse schreibt, der Satz von 460,- sei erreicht und mir stünde kein häusliches Pflegegeld zu, dann übernimmt doch auch die Behilfe nichts. Das ist doch aber nicht korrekt so. Was muß ich also tun, um an das mir zustehende häusliche Pflegegeld zu kommen?

Ich selber habe noch nie einen Beihilfeantrag gestellt oder sonstwie mit der Beihilfestelle zu tun gehabt und weiß da überhaupt nicht bescheid. Kann mir bitte jemand helfen?
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Gruß
Marga

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