Liste Vergleichsmedikamente - zuzahlungsfrei

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su-we
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Liste Vergleichsmedikamente - zuzahlungsfrei

Beitragvon su-we » 17.01.2011, 18:25

Hallo!
Neu hier und eine Frage.

Überrascht vom Kostendämfungsgesetz hat die Bundesbeihilfe bei seit Jahren erstatten Medikamenten nun plötzlich z. B. nur noch 20 EUR von 60 EUR Kosten als erstattungsfähig anerkannt. Im Prinzip finde ich das auch OK, denn ich habe auch ein Medikament zu diesem Preis gefunden, welches ich als Generikum zunächst mal akzeptiere.

Dab aber jeder Arzt dem privat Versicherten gern das Teuerste verschreibt, suche ich eine Vergleichsliste, nach der ja auch die Festsetzungstelle vorgeht. Sonst laufe ich ja immer hinterher.

Diese Liste müsste also sagen: Die Medikamente xyz1, xyz2, xyzz3 etc zu ca. 200 EUR sind ersetzbar durch Medikament abc für 30,79 EUR.

Weiß jemand, wo oder wie man das überprüfen kann? Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen über zuzahlungsfreie Medikamente habe ich - die hilft ja aber erst, wenn man schon schlau ist.

Vielen Dank vorab!

su-we

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 18.01.2011, 13:47

Das wird leider so nicht funktionieren, da sich die Preise der Medikamente alle zwei Wochen ändern und ja auch immer neue hinzukommen oder alte verschwinden.

Der Ausweg ist hier, den Arzt zu veranlassen, auf dem Rezept "aut idem" anzukreuzen (oder hinzuschreiben, falls kein Vordruck ist). Dann mit dem Rezept zur Apotheke. Dort kannst Du Dir dann das günstigste (Generika) raussuchen lassen.

su-we
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Beitragvon su-we » 19.01.2011, 14:32

"aut idem" ist schon mal ein guter Hinweis.

Die Wehrbereichsverwaltung hat auf eine entsprechende Anfrage sehr gut und auch sehr zeitnah geantwortet (ein Lob sei ausgesprochen).

Auf www.dimdi.de lassen sich aktuelle Listen über alle Medikamente, ihre Preise und Zuzahlungsbeträge abrufen.

Diese Liste enthält auch die Angabe des Wirkstoffs und einen Wirkstoffkode, über welchen man dann leicht auch über die Suchfunktion vergleichbare Medikamente finden kann. Leider wird das Medikament, welches den Maximalpreis begründet, nicht angegeben (das wäre ja zu einfach).

Gruß su-we

Silencium
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Beitragvon Silencium » 05.02.2011, 13:49

Die Festbeträge richten sich nicht immer nach dem Preis des günstigesten Präparates mit dem selben Wirkstoff. Die Klassiker sind hier vor allem die Betablocker (Sortis, Crestor...)

Für viele Beihilfeberechtigte ist es schwer, da Alternativen zu finden die für sie verträglich sind.

Zum Thema Festbeträge:
Das VG Koblenz hat letztes Jahr entschieden, dass die Begrenzung auf Festbeträge bei Beihilfeberechtigten des Bundes nicht rechtens sei.
Aktuell ist das Berufungsverfahren noch anhängig.

Wenn also beabsichtigt wird aufgrund dessen Widerspruch bei der Wehrbereichsverwaltung einzulegen, sollte man sich unbedingt auf dieses Urteil beziehen und vor allem beantragen dem Ruhen des Verfahrens zuzustimmen bis eine Entscheidung hier ergangen ist, sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Ansonsten werden sämtliche Widersprüche mit der üblichen 0815-Begründung abschlägig beschieden.


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