Guten Tag,
ich brauche mal Hilfe zum Thema: Beihilfe. WIr haben schon an die Beihilfe direkt geschrieben, aber leider hat die Antwort noch nicht mal unser Versicherungsvertreter verstanden
Mein Mann is Beamtenanwärter und somit beihilfeberechtigt.
Er ist privat versichert.
Ich bin momentan in Elternzeit bis März 2011. Ab 1. April gehe ich in die Selbstständigkeit. Ich werde mich dann auch privat versichern und meinen Sohn mit.
Meine Frage dazu:
Bin ich behilfeberechtigt? (ich denke mal nicht, da ich zuviel verdiene)
ich weiss noch nicht, wieviel ich ca. verdienen werde, gehe mal von 1000 € im Monat aus
Ich weiss das die Beihilfe das Einkommen vom Vorjahr nimmt, da wäre ich dann unter der Grenze (300 ´€ Elterngeld)
Ist mein Sohn beihilfeberechtigt, wenn ja zu wieviel %?
Momentan ist er bei mir familienversichert und die Beihilfe erstattet ihm zu 25% seine Osteopathenrechnungen.
Danke für eure Hilfe
Beihilfeberechtigt ja oder nein?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Hallo,
wenn ich davon ausgehen, dass Ihr Mann angesichts des Wohnortes hessischer Beamter ist, hängt die Beihilfefähigkeit von ihrem Einkommen/ Überschuss ab. Ab 8004€ bzw. 7680€ besteht keine Beihilfefähigkeit, ebenso bei einer Pflichtversicherung in der GKV. Maßgeblich ist übrigens das Vor-Vorjahr, außer in Härtefällen.
Wenn Ihr Versicherungsvertreter dazu nichts sagen kann, haben Sie den falschen!
Grüß
CM
wenn ich davon ausgehen, dass Ihr Mann angesichts des Wohnortes hessischer Beamter ist, hängt die Beihilfefähigkeit von ihrem Einkommen/ Überschuss ab. Ab 8004€ bzw. 7680€ besteht keine Beihilfefähigkeit, ebenso bei einer Pflichtversicherung in der GKV. Maßgeblich ist übrigens das Vor-Vorjahr, außer in Härtefällen.
Wenn Ihr Versicherungsvertreter dazu nichts sagen kann, haben Sie den falschen!
Grüß
CM
Danke für die schnelle Antworten!
Sry, ich wusste nicht, daß es Unterschiede gibt zw. den Bundesländern.
Mein Mann is beim Land Hessen angestellt, also das 2. 8004 €
Sehr gut, da war ich vor 2 Jahren auch nicht drüber lt. Einkommenssteuerbescheid, sodaß ich Beihilfe bekomme.
Das hilft mir extrem.
Wie sieht das denn bei unseren Sohn aus? Das wäre mir noch wichtiger als bei mir.
Sry, ich wusste nicht, daß es Unterschiede gibt zw. den Bundesländern.
Mein Mann is beim Land Hessen angestellt, also das 2. 8004 €
Sehr gut, da war ich vor 2 Jahren auch nicht drüber lt. Einkommenssteuerbescheid, sodaß ich Beihilfe bekomme.
Das hilft mir extrem.
Wie sieht das denn bei unseren Sohn aus? Das wäre mir noch wichtiger als bei mir.
260304 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antworten!
Sry, ich wusste nicht, daß es Unterschiede gibt zw. den Bundesländern.
Mein Mann is beim Land Hessen angestellt, also das 2. 8004 €
Sehr gut, da war ich vor 2 Jahren auch nicht drüber lt. Einkommenssteuerbescheid, sodaß ich Beihilfe bekomme.
Das hilft mir extrem.
Wie sieht das denn bei unseren Sohn aus? Das wäre mir noch wichtiger als bei mir.
Noch ne andere Frage?
Ich bin ja in Elternzeit in einer GKV. Elterngeld bekomme ich bis zum 22.3.2011, danach muss ich mich selber kümmern.
Kann ich dann der GKV mitteilen, daß ich mich privat versichere aufgrund Selbstständigkeit? Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht (Selbstständigkeit) oder die regulären 2 Monate?
Laut meiner GKV die regulären 2 Monate, was ich nicht so recht glauben will.
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- Postrank7
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