Beihilfeberechtigt ja oder nein?

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Beihilfeberechtigt ja oder nein?

Beitragvon 260304 » 14.02.2011, 12:54

Guten Tag,

ich brauche mal Hilfe zum Thema: Beihilfe. WIr haben schon an die Beihilfe direkt geschrieben, aber leider hat die Antwort noch nicht mal unser Versicherungsvertreter verstanden :shock:

Mein Mann is Beamtenanwärter und somit beihilfeberechtigt.
Er ist privat versichert.
Ich bin momentan in Elternzeit bis März 2011. Ab 1. April gehe ich in die Selbstständigkeit. Ich werde mich dann auch privat versichern und meinen Sohn mit.
Meine Frage dazu:
Bin ich behilfeberechtigt? (ich denke mal nicht, da ich zuviel verdiene)
ich weiss noch nicht, wieviel ich ca. verdienen werde, gehe mal von 1000 € im Monat aus
Ich weiss das die Beihilfe das Einkommen vom Vorjahr nimmt, da wäre ich dann unter der Grenze (300 ´€ Elterngeld)

Ist mein Sohn beihilfeberechtigt, wenn ja zu wieviel %?

Momentan ist er bei mir familienversichert und die Beihilfe erstattet ihm zu 25% seine Osteopathenrechnungen.

Danke für eure Hilfe

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.02.2011, 13:23

Hallo,

wenn ich davon ausgehen, dass Ihr Mann angesichts des Wohnortes hessischer Beamter ist, hängt die Beihilfefähigkeit von ihrem Einkommen/ Überschuss ab. Ab 8004€ bzw. 7680€ besteht keine Beihilfefähigkeit, ebenso bei einer Pflichtversicherung in der GKV. Maßgeblich ist übrigens das Vor-Vorjahr, außer in Härtefällen.

Wenn Ihr Versicherungsvertreter dazu nichts sagen kann, haben Sie den falschen!

Grüß
CM

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 14.02.2011, 13:45

Hallo,

klären Sie bitte ab, welches Beihilferecht bei Ihrem Ehemann zutrifft:

Beihilfe bei selbständige Ehefrauen:

Bundesbeihilfe = 17.000 € des Vorvorjahr,
Landesbeihilfe Hessen = 8.004 € des Vorvorjahr,
Landesbeihilfe Rheinland-Pfalz = 20.450 € des Vorvorjahr.

Beste Grüße!

260304
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Beitragvon 260304 » 14.02.2011, 14:10

Danke für die schnelle Antworten!

Sry, ich wusste nicht, daß es Unterschiede gibt zw. den Bundesländern.
Mein Mann is beim Land Hessen angestellt, also das 2. 8004 €

Sehr gut, da war ich vor 2 Jahren auch nicht drüber lt. Einkommenssteuerbescheid, sodaß ich Beihilfe bekomme.
Das hilft mir extrem.

Wie sieht das denn bei unseren Sohn aus? Das wäre mir noch wichtiger als bei mir.

260304
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Beitragvon 260304 » 14.02.2011, 15:14

260304 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antworten!

Sry, ich wusste nicht, daß es Unterschiede gibt zw. den Bundesländern.
Mein Mann is beim Land Hessen angestellt, also das 2. 8004 €

Sehr gut, da war ich vor 2 Jahren auch nicht drüber lt. Einkommenssteuerbescheid, sodaß ich Beihilfe bekomme.
Das hilft mir extrem.

Wie sieht das denn bei unseren Sohn aus? Das wäre mir noch wichtiger als bei mir.


Noch ne andere Frage?
Ich bin ja in Elternzeit in einer GKV. Elterngeld bekomme ich bis zum 22.3.2011, danach muss ich mich selber kümmern.
Kann ich dann der GKV mitteilen, daß ich mich privat versichere aufgrund Selbstständigkeit? Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht (Selbstständigkeit) oder die regulären 2 Monate?
Laut meiner GKV die regulären 2 Monate, was ich nicht so recht glauben will.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.02.2011, 19:59

8004e ist falsch, es gilt §32c EStG des VorVorjahres, also 7680€


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