PKV trotz geringfügiger Bezahlung

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Inoos
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PKV trotz geringfügiger Bezahlung

Beitragvon Inoos » 30.05.2011, 10:11

Hallo,

ich hoffe, dass ich das richtige Forum gewählt habe.
Zu meiner Frage konnte ich nichts klärendes finden.
Die Lage ist so:
Ich bin über meinen Vater krankenversichert (privat).
Nun fange ich jetzt im Juni bei einem Unternehmen als Aushilfe an, wobei das Monatsgehalt sich auf ca. 1450 brutto.
Die haben mir gesagt, dass ich wohl für den Zeitraum, in dem ich bei dem Unternehmen arbeite, eine normale (gesetzliche) Versicherung auf mich selber abschließen muss.

Im Oktober fängt mein Studium an, also da bin ich dann wieder privat bzw. versicherungsbefreit.

Wie ist das jetzt?
Muss ich zur gesetzlichen ?

Mit freundlichen Grüßen,

David :)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.05.2011, 20:59

Jawoll, es entsteht eine Versicherungspflicht in der GKV für die Dauer der Beschäftigung.

Nach Ende der Beschäftigung kannst Du dann wieder zurück in die priv. Kv. Wenn der Vertrag bei der priv. Kv. min. 5 Jahre beim gleichen Unternehmen bestanden hat, dann muss die PKV Dich zu den alten Bedinungen (bzw. alter Vertrag) wieder aufnehmen.

claudius
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Beitragvon claudius » 31.05.2011, 10:44

... oder für die Zeit der Versicherungspflicht in der GKV die PKV als Anwartschaftsversicherung weiter laufen lassen.

Gruß

Claudius

Inoos
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Beitragvon Inoos » 31.05.2011, 12:39

Erstmal danke für die Antworten :)

Und wie ist das dann mit der Versicherungspflicht?Muss ich mich dann um die Versicherung kümmern? Weil eigentlich wird Versicherung und son Zeug ja dann direkt vom Gehalt abgezogen, oder?

Anwartschaft halte ich für etwas blöd, weil bei meinem Zivildienst war das bereits so, dass mich die Anwartschaft bei der DKV 176 € pro Monat gekostet hat (bzw. meine Eltern).

Würde es sich eventuell lohnen, komplett aus der privaten rauszugehen ?

Mfg David

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.06.2011, 18:02

Wenn man eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnimmt, dann muss Du zu einer GKV rennen und Dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen lassen. Diese legst Du dem Arbeitgeber vor und er meldet Dich bei der Kasse an. Das ist alles.

Die SV-Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und der Kasse überwiesen.

Eine Anwartschaft für die PKV lohnt sich meines Erachtens nur dann, wenn man davon ausgeht, dass man später einmal wieder in die PKV wechseln will.


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