Kinder wo versichern?/Bisher PKV Beihilfe Hessen

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jogo1705
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Kinder wo versichern?/Bisher PKV Beihilfe Hessen

Beitragvon jogo1705 » 27.06.2011, 12:04

Hallo,
derzeit ist die versicherungslage wie folgt:
Ehemann (Beamter / Beilhilfe Hessen) Privat Debeka
Ehefrau (Minijob) Beihilfe - Debeka
2 Kinder - Beihilfe - Debeka

Meine Frau wird nun demnächst eine nicht geringfügige Tatigkeit aufnehmen und fällt daher in die GKV zurück. Ich möchte gerne, dass die Kinder weiter in der PKV bleiben. Die Debeka meint dazu...."wenn ihre Kinder weiterhin über Sie beihilfeberechtigt sind, können sie auch weiterhin bei der Debeka privat versichert bleiben. Dies sollten Sie bitte vorab mit ihrer zuständigen Beihilfestelle abklären. Auf diesen Sachverhalt hat die Versicherungpflicht ihrer Frau keine Auswirkung..."

Die Beihilfe meint, dass die Kinder grds. beihilfeberechtigt blieben, aber nicht alle Leistungen dann von der Beihilfe erstattet werden würden. Ich müsse dann eine Zusatzversicherung abschließen. Außerdem müsse die GKV entscheiden (TK oder Securvita sind im Gespräch) ob die Kinder in der GKV versichert werden müssen.

Und ab 2012 solle sich in Hessen eh alles ändern (beihilfemäßig).

Hat jemand Rat, wo die Kinder versichert werden können?
P.S.: Ich verdiene als Beamter (oder bekomme ;-) ) weniger als die beitrags BMG es vorsieht, aber es wird mehr sein, als meine Frau verdienen wird.

Grüße

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 27.06.2011, 18:08

Hallo,

die BBMG ist egal, die JAEG zählt. In der Tat prüft die Beihilfe Hessen ob eine Familienversicherung in der GKV möglich ist und dies ist Sie nun ja. Von daher bleibt in der Tat nur die GKV+Zusatz oder ein Vollversicherung für di9e Kinder ( rund 120-140€/mon pro Kind).

Ab 2012 kommt die Bundesbeihilfe auch nach Hessen.

Grüße
CM

jogo1705
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Beitragvon jogo1705 » 27.06.2011, 20:29

Cassiesmann hat geschrieben:Hallo,

die BBMG ist egal, die JAEG zählt. In der Tat prüft die Beihilfe Hessen ob eine Familienversicherung in der GKV möglich ist und dies ist Sie nun ja. Von daher bleibt in der Tat nur die GKV+Zusatz oder ein Vollversicherung für di9e Kinder ( rund 120-140€/mon pro Kind).

Ab 2012 kommt die Bundesbeihilfe auch nach Hessen.

Grüße
CM


Hallo,
danke für die Antwort.
Zahlt die Beihilfe dann nichts mehr für die Kinder?
Die Telefonhotline in Hünfeld (RP Kassel) meinte heute Morgen, dass die Kinder noch beihilfefähig wären, aber eben nicht alles bezahlt werden würde. Verstanden habe ich es nicht. Die sprach nur von einer Restkostenversicherung.
Vielleicht bitte ich die Kollegen mal, mir schridtlich eine Auskunft zu erteilen.

Die Bundesbeihilfe ist doch bestimmt schlechter, oder?
Hessen schert doch immer aus, wenn es bundesweit zu teuer wird. Und jetzt Beihilfe nach Bundes-Standard? Da müssen doch Kürzungen vorprogrammiert sein.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 27.06.2011, 21:09

Doch, es gibt eine sogenannte Restkostenbeihilfe. Die Kinder sind im Krankenhaus für die Wahlleistungen beihilfeberechtigt und erhöhen weiterhin Ihre Beihilfe. Fragen sie mal den Debekaner vor Ort, der sollte Ihnen das erklären können.

Die Bundesbeihilfe ist differenziert zu sehen, Sie bekommen aber mehr Beihilfe (70% Sie + 80% Kinder) und die Auswahl ob die Kinder in die GKV oder PKV dürfen. Somit wird es zumindest günstiger. Der Rest wird anders ;-)

Dinoso77
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Beitragvon Dinoso77 » 28.06.2011, 19:26

Hallo Jogo,

sieh das entspannt! Deine Kinder haben einen Beihilfeanspruch und brauchen dann entsprechend eine Restkostenversicherung, wie sie diese jetzt schon haben. Sie können privat bleiben.
Wenn ein Beihilfeergänzungstarif vorhanden ist, ist alles chic.

Die JAEG und Versicherungspflicht deiner Frau spielen in deiner Situation keine Rolle!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.06.2011, 21:17

@Dinoso77:

Deine Aussage ist definitiv falsch. Die Beihilfe Hessen prüft auf dem Vorrang der Familienversicherung der hier vorliegt. Der Beihilfeergänzungstarif übernimmt definitiv nicht die fehlen 60% bzw. 75% Beihilfe. Wenn das so wäre bräuchte niemand mehr "100%ige Krankenvollversicherungen" sondern nur einen 20% Absicherung + Beihilfeergränzungstarif!

jogo1705
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Beitragvon jogo1705 » 14.07.2011, 15:10

Hallo,
wie passt dieses Urteil.....Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am heutigen Donnerstag, dass Kinder von besserverdienenden Ehepaaren kein Anrecht auf eine kostenlose Familienversicherung haben. Somit bleiben auch weiterhin Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert, von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen....... zu meinem Sachverhalt?

Ich (als Besservedienender) will ja gerade, dass meine Kinder NICHT in die GKV müssen, sondern weiter in der PKV bleiben können.
Ist das Problem einzig und alleine die Beilhilfe??

Die letzte telefonische Auskunft der Beilhilfe war (letzte Woche...)

- Von Arztrechnungen streicht man pauschal 50% und weist dann von 100% Kosten dann nur noch 65% von 50€ Beihilfe an.
- Bei Medikamenten wollen sie für die Kinder nichts mehr zahlen.

Nach dieser Auskunft meint nun die DEBEKA, dass meine Kinder ins die GKV müssen. Und jetzt lese ich das heutige Urteil.

Langsam verstehe ich nichts mehr :-(

claudius
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Beitragvon claudius » 15.07.2011, 19:04

Hallo jogo1705,

die Familienversicherung der Kinder ist in einer solchen Konstellation dann ausgeschlossen, wenn der PKV-Versicherte

- mehr verdient als der GKV-Versicherte

und

- über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegt

Siehe hier

§ 10 SGB 5

....
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist
....



Dieser Fall lag aber dem genannten Urteil zugrunde.

Siehe hier:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg11-044

Da Beamte auch bei einem Verdienst unterhalb der JAEG in der PKV sein können, besteht bei dieser Konstellation ein Anspruch auf Familienversicherung der Kinder in der GKV des Ehepartners.

Also ist die entscheidende Frage: Liegt Dein Verdienst unter oder über der JAEG?


Gruß

claudius

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Beitragvon Cassiesmann » 15.07.2011, 23:15

@jogo1705:

Das Urteil hat mit Ihrem Fall nichts zu tun, da für Ihre Kinder ja Anspruch auf Familienversicherung besteht. Ihr Problem ist ein Problem das durch die hessische Beihilferecht auslöst wird. Beihilfe und Debeka haben Recht, da Ihr Einkommen unterhalb der JAEG liegt.

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Beitragvon jogo1705 » 16.07.2011, 11:35

Hallo,
danke für alle Antworten.
Dann ist es wohl so, dass ich knapp unter der JAEG liege und daher die Kinder in die PKV müssten.
Ob ich mir das gebe und meine Frau dann nicht doch nur auf 400€ arbeiten gehen wird, muss man mal sehen.

Ich habe vor ein paar Wochen erst bei beiden Kindern eine kieferorthopädische Behandlung begonnen. Das würde bestimmt wieder zu Chaos bei der Abrechnung bei einem Wechsel in die GKV führen.

Ist das alles kompliziert!

Grüße

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.07.2011, 13:07

Ihre Aussage ist falsch, Sie liegen knapp unter der JAEG und die Kinder müssen in die GKV, nicht PKV. Mit dem KFO kann man mit Sicherheit reden, das Problem ist eben, dass Ihnen die 60% der Beihilfe fehlen. In Deutschland überleben Kinder auch in der GKV, Kopf hoch ;-)

Alternativ kostet eine Vollversicherung für Kinder bei der Debeka rund 140€, dann sind Sie die Beihilfe los.

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Beitragvon jogo1705 » 16.07.2011, 18:53

Cassiesmann hat geschrieben:Ihre Aussage ist falsch, Sie liegen knapp unter der JAEG und die Kinder müssen in die GKV, nicht PKV. Mit dem KFO kann man mit Sicherheit reden, das Problem ist eben, dass Ihnen die 60% der Beihilfe fehlen. In Deutschland überleben Kinder auch in der GKV, Kopf hoch ;-)

Alternativ kostet eine Vollversicherung für Kinder bei der Debeka rund 140€, dann sind Sie die Beihilfe los.


Sorry...habe bei dem ganzen Stress GKV und PKV verdreht :oops:
Darf ich eigentlich bei der Debeka eine Vollkostenversicherung für die Kinder abschließen (wenn die doch in die GKV müssen)?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.07.2011, 20:36

Kein Problem ;-)

Ihr Kinder müssen nicht in die GKV, "lediglich" fällt der 60% Beihilfeanteil weg. Sie dürfen selbstverständlich Ihre Kinder zum 100% versichern, wenn Ihnen das wirklich das Geld wert ist.

jogo1705
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Beitragvon jogo1705 » 16.07.2011, 21:12

Man lernt ja nie aus ;-)
Vielleicht ist ja hier im Forum auch ein Mitarbeiter meiner PKV dabei und kann mir ein Angebot machen.
Die Beihilfe meinte ja, dass ich die Kids ruhig in der PKV lassen könne, die beihilfe aber eben die Behandlungen um 50% kürzen würde (und Medikamente um 100%) wenn ein Wechsel in die GKV möglich wäre (was ja so ist). Von daher wäre für mich schon interessant, ein Debeka Angebot zu bekommen. Mein Vertreter der Debeka weiß zu dem Thema nicht Bescheid und meinte nach kurzer Rückfrage in Darmstadt nur, geht nicht. Kids müssen in die GKV.

Vielleicht schreibe ich die Debeka in Koblenz mal an und schildere den Sachverhalt. Gerade wegen der Altersrückstellungen wäre halt ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft eher unpraktisch (teuer).

Danke für die bisherigen Infos!

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 25.07.2011, 17:13

Hat mit den Altersrückstellungen nichts zu tun, denn für Kinder werden keine gebildet und du kannst theoretisch auch nur die Kinder alleine bei einer anderen PKV versichern (und selbst bei der DeBeKa bleiben).

Allerdings würden die die KFO-Behandlung natürlich nicht übernehmen, denn die Behandlung läuft ja schon.

Also hier nicht angeraten.


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