Kinder wo versichern?/Bisher PKV Beihilfe Hessen

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

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Temmel
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Scheint mir falsch zu sein ...

Beitragvon Temmel » 27.09.2011, 13:57

Bei mir waren die Kinder immer in der GKV meiner Frau familienversichert. Die GKV hat in unregelmäßigen Abständen meine Einkünfte dahingehend geprüft, ob sie über der JAEG lagen. Dies war bei meiner Besoldung nach A12 der Fall, woraufhin sofort die Familienversicherung endete. Seitdem sind die Kinder privat versichert über die Debeka. Die Höhe der Einkünfte meiner Frau hatten damit gar nichts zu tun, die sind nur erheblich für die Bemessung des Beihilfebemessungssatzes von mir.
Derzeit sieht das bei mir also wie folgt aus:
Ich, PKV, Beihilfe 60 % (geschieden, 2 Kinder)
Kind 1, PKV, Beihilfe 60 %
Kind 2, PKV, Beihilfe 60 %
Künftig:
Ich, PKV, Beihilfe 70 %
Kind 1, PKV, Beihilfe 80 %
Kind 2, PKV, Beihilfe 80 %

Im Bereich der stationären Behandlungen sieht es derzeit so aus, dass die Beihilfe 75 % und 25 % die PKV trägt. Hier wird eine Beitragserhöhung zu erwarten sein, da die Beihilfe ja lediglich 70 % und die PKV dann 30 % tragen muss. Das ist weniger tragisch. Anders sieht es im Alter aus, wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Dann steigt der PKV-Anteil immerhin auf 50 %, was spürbar sein dürfte. Gleiches gilt für die allgemeinen medizinischen Leistungen.

jogo1705
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Re: Scheint mir falsch zu sein ...

Beitragvon jogo1705 » 15.11.2011, 14:27

Temmel hat geschrieben:Bei mir waren die Kinder immer in der GKV meiner Frau familienversichert. Die GKV hat in unregelmäßigen Abständen meine Einkünfte dahingehend geprüft, ob sie über der JAEG lagen. Dies war bei meiner Besoldung nach A12 der Fall, woraufhin sofort die Familienversicherung endete. Seitdem sind die Kinder privat versichert über die Debeka. Die Höhe der Einkünfte meiner Frau hatten damit gar nichts zu tun, die sind nur erheblich für die Bemessung des Beihilfebemessungssatzes von mir.
Derzeit sieht das bei mir also wie folgt aus:
Ich, PKV, Beihilfe 60 % (geschieden, 2 Kinder)
Kind 1, PKV, Beihilfe 60 %
Kind 2, PKV, Beihilfe 60 %
Künftig:
Ich, PKV, Beihilfe 70 %
Kind 1, PKV, Beihilfe 80 %
Kind 2, PKV, Beihilfe 80 %

Im Bereich der stationären Behandlungen sieht es derzeit so aus, dass die Beihilfe 75 % und 25 % die PKV trägt. Hier wird eine Beitragserhöhung zu erwarten sein, da die Beihilfe ja lediglich 70 % und die PKV dann 30 % tragen muss. Das ist weniger tragisch. Anders sieht es im Alter aus, wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Dann steigt der PKV-Anteil immerhin auf 50 %, was spürbar sein dürfte. Gleiches gilt für die allgemeinen medizinischen Leistungen.





Hallo ins Forum,
entschuldigt dass ich einen alten Thread nochmals raushole.
Die geplanten Änderungen des hessischen Beihilferechts ab 2012 liegen ja mittlerweile auf dem Tisch. Ich habe mir den Entwurf auch durchgelesen und glaube, dass es bezüglich meiner Frage zur Berücksichtigung meiner Kinder leider zu keiner Änderung für mich kommt. Meine Frau arbeitet (noch) auf 400€ Basis und wir sind alle noch in der PKV (Debeka).

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Kinder auch nach einer Beihilfereform in 2012 in die GKV müsste, wenn meine Frau über 400€ verdient? Natürlich wäre noch eine Vollkosten PKV für die Kinder möglich-ich weiß. Aber dann lohnt sich wahrscheinlich der Job der Frau nicht mehr.

Grüße+Danke


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