Beihilfe im Pensionsalter vers. GKV

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Marco-FFM
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Beihilfe im Pensionsalter vers. GKV

Beitragvon Marco-FFM » 27.07.2011, 09:00

Meine Schwester war schon immer GKV-versichert und steht kurz vor Ihrer verdienten Rente. Ihr Ehemann ist Beamter im Ruhestand und erhält somit Beihilfe (70%). NUn taucht die Frage auf, ob meine Schwester im Rentenalter in der GKV bleiben muß oder zu Ighrem Ehemann in die Beihilfe kann. Die Höchstverdienstgrenze für die Beihilfe überschreitet sie nicht, da sie nur teilzeit arbeitet und dann einen Rentenanspruch von guten 700€ hat. Also hätte sie wohl eigentlich einen Beihilfeanspruch über ihren Ehemann. Jedoch ist sie ja auch in der GKV pflichtversichert, oder? (Hat immer gearbeitet, abwechselnd ganz oder teilzeit). Kann sie sich mit Rentenbeginn von der GKV-Pflicht befreien lassen?
Danke für Euere Infos im Voraus :P

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.07.2011, 20:05

Bei 700 Euro Rente würde ich in der GKV bleiben,

Marco-FFM
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Beitragvon Marco-FFM » 28.07.2011, 17:21

Das war nicht meine Frage.

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Beitragvon ratte1 » 28.07.2011, 21:49

Da die Schwester "schon immer" in der GKV war, wird sie als Rentnerin in der GKV pflichtversichert werden.

Von dieser Versicherungspflicht kann sie sich befreien lassen, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html. Ob das wirklich sinnvoll ist, ist sorgfältig abzuwägen, da diese Befreiung nicht widerrufen werden kann.

MfG
ratte1

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Beitragvon Marco-FFM » 30.07.2011, 00:03

Danke Ratte1, für die Antwort. Wenn sich meine Schwester von der GKV-pflicht vefreien läßt (ob das sinnvoll ist, muß man natürlich prüfen), ist sie dann "raus" aus der GKV und kann die Restkostenvers. zur Beihilfe abschließen? Oder bedeutet die "Befreiung von der Versicherungspflicht", dass sie dann freiwillig in der GKV ist? Oder bedeutet in dieses Fall "Befreiung von der Versicherungspflicht" auch "definitive Abkehr von der GKV ohne irgendeine Beitragszahlung an die GKV"?
Wenn ich hier noch Klärung kriegen könnte, wäre es super...

GS
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Beitragvon GS » 30.07.2011, 00:42

Marco-FFM hat geschrieben:(ob das sinnvoll ist, muß man natürlich prüfen)

Dann prüf eben. Bei 700 E Rente bleibt sie besser in der GKV.

Oder gibts noch andere, sprich: deutlich höhere (Familien-)Einkünfte, so dass der Beitrag keine entscheidende Rolle mehr spielt?

Wenn ja, warum nicht gleich auf den Tisch damit? Wenn nein, hat sich's ohnehin erledigt: GKV

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 11:43

Die Frage war ja etwas anders:

Oder bedeutet in dieses Fall "Befreiung von der Versicherungspflicht" auch "definitive Abkehr von der GKV ohne irgendeine Beitragszahlung an die GKV"?


Jawoll, der Befreiungsantrag bedeutet die Verabschiedung aus der GKV. Durch den Rentenbezug wird sie nie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Damit werden natürlich auch keine Beiträge mehr aus der Rente abgezogen.

Wichtig: Es gibt für diesen Befreiungsantrag eine absolute Frist von 3 Monaten. Wird diese Frist verpennt, dann kann der Befreiiungsantrag nicht mehr gestellt werden und man verbleibt in der GKV.

Aufgrund des Alters wird die PKV vermutlich bzw. definitiv nur den Basistarif anbieten. Dieser würde dann bei einer 30-%tigen Absicherung incl. PV monatlich 194,36 Euro kosten.

Verbleibt die Holde in der GKV, dann werden nur 10,2 % von der Rente (71,40 € mtl) abgezogen.

Bei einem Beihilfeanspruch und einer 30 %-tigen Restabsicherung in der PKV würde die Holde allerdings noch einen Beitragszuschuss von der DRV in Höhe von 7,3 % (51,10 €) erhalten.

Also lange Rede und kurzer Sinn, der Verbleib in der GKV rechnet sich.

Wechselt die Holde in die Beihilfe und Restkostenabsicherung zahlt sie unterm Strich ca. 71,86 € mehr im Monat.

Marco-FFM
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Beitragvon Marco-FFM » 30.07.2011, 19:42

Danke Rossi für Deine fundierte Antwort. Trotzdem, schwingen da Ansichten mit, die ich so nicht teilen kann (bei GS sträuben sich mir dann völlig die Haare!) In der Hauptsache kann man die Leistungen von GKV und "Beihilfe zzgl. private Restkostenversicherung" nicht vergleichen. Und dann hat jeder ein unterschiedliches Absicherungsbedürfnis (Sicherheitsbedürfnis). Es gibt Menschen, die wollen einfach die Mehrleistung im KH (privatstation/Chefarzt etc.) haben, weitgegehend ungeachtet der Kosten. Mein Schwager hat als (Ex-) Beamter in führender Postition keinerlei finanzielle Schwierigkeiten. Somit ist die Frage "Was ist nun billiger?" ein Stückweit in den Hintergrund gerückt...

Ciao,
M.

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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 20:02

Nun denn, hinsichtlich der vermeintlich besseren Leistungen möchte ich Dir den Wind aus den Segeln nehmen. Ich weiss allerdings nicht, ob es mir gelingt.

Na klar, die Beihilfe hat wesentlich höhere Sätze, als die GKV. Daher könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um eine bessere Absicherung handeln könnte. Denn alles hat seinen Preis.

Dann kommt aber die wesentliche und sehr bedeutungsvolle Einschränkung. Für die restlichen 30 % muss man sich privat absichern. Glaube mir bitte eins, eine priv. Kv. wird hier vermutlich bzw. defintiv nur den Basistarif anbieten. Und genau dann wird es losgehen; du hast 70 % über die Beihilfe mit wesentlich höheren Gebührensätzen abgesichert und 30 % (Basistarif) mit Dumpingsätzen.

Glaube mir bitte eins, jenes könnte - nach meiner bescheidenen Kenntnis - der größte Horror werden. Die Holde wird von Pontius nach Pilatus rennen und nur Stress und Ärger haben.

Tipp von Rossi, lass die Holde in der GKV. Die Ersparnis nutzt sie und versucht ggf. bessere Leistungen ergänzend privat abszusichern.

Es gibt natürlich einen Spruch der lautet: wer nicht hören will oder kann, der muss fühlen, lernen und ggf. löhnen.

Diesen fatalen Fehler begeht der beamtete Schwager für seine Holde nur einmal, weil er dann den Salat hat und es niemals einen Weg zurück gibt.

Sorry, ich habe nichts gegen Beamte, aber man sollte immer wissen worüber man redet. Gefährliches Halbwissen führt teilweise zu erheblichen Nachteilen, die niemals mehr ausgeglichen werden können. Also gewisse Schlaumeier, die mal soeben im Rahmen eines Thekengespräches alles besser wissen, wird es immer geben. Ob Sie dann allerdings allwissend sind und alles bis in kleinste Detail vorausschehend überblicken können, muss an dieser Stelle völlig offen bleiben.

Jenes ist zumindest meine bescheidene Auffassung unter Beachtung des komplexen Systems; mehr nicht!

Ferner muss ich GS ein wenig schützen; denn er kommt aus dem Bereich der priv. Kv.! Wenn sich bei Dir immer noch die Haare sträuben und Du diese Postings nicht nachvollziehen kannst, dann ´gehe doch einfach den Weg, den ihr meint.

Aber bitte nicht nachher meckern!

Es tut mir leid, wenn ich an dieser Stelle klipp und klar das gefährliche Halbwissen von Euch bemängeln muss!

GS
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Beitragvon GS » 31.07.2011, 00:44

Danke Rossi,
aber schützen musst Du mich nicht vor ihm. Ich kann's ab. Hab mich nur geärgert, wie er Rüdiger vorher so abgewatscht hat.
Trotzdem, schwingen da Ansichten mit, die ich so nicht teilen kann (bei GS sträuben sich mir dann völlig die Haare!)
Lass sie sträuben, Marco, ist gut für die Durchblutung der Kopfhaut.

Rossi hat es dir jetzt ja erklärt.

Wenn dein Schwager so solvent ist, dass es nicht darauf ankommt, umso besser. Siehe meine Rede.

Aber wenn du die Katze im Sack lässt, darfst du dich auch nicht wundern, wenn sie dort reinbeisst. :mrgreen:

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Beitragvon Rote Zora » 04.01.2012, 19:34

Zu beachten ist auch noch: wenn der Holde stirbt, zahlt die Witwe den gesamten GKV-Beitrag für die ihr verbleibende Pension also z.Zt. 15,5% und zusätzlich auch noch ihren GKV-Anteil ihrer Rente. Von der Beihilfeberechtigung profitiert sie allerdings überhaupt nicht, denn sie ist ja Mitglied in der GkKV.

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Beitragvon Merger » 07.02.2012, 14:24

Rote Zora hat geschrieben: Von der Beihilfeberechtigung profitiert sie allerdings überhaupt nicht, denn sie ist ja Mitglied in der GkKV.


Das ist nicht ganz richtig!

Auch als GKV-Mitglied hat man die Möglichkeit zu wählen,
ob man die Leistung nach GKV oder nach der Beihilfe abrechnet.

z.B. bei Zahnersatz oder Brillen rechnet man sehr oft über die Beihilfe ab, die in Einzelfällen sogar 80 % Leistung betragen kann.

Gruß Merger


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