Wartezeit bei der DeBeKa

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krimskrams
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Wartezeit bei der DeBeKa

Beitragvon krimskrams » 28.07.2011, 19:58

Hallo zusammen,

meine Situation ist folgende:

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geht bis zum 31.08.11. Dieses habe ich durch Auflösungsvertrag so beendet, da Beamtenstelle zugesagt. Am 19.09.11 werde ich dann zum Beamten auf Probe ernannt.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung im Zwischenzeitraum 01.09. - 18.09.11 aus?

Die Debeka schreibt in ihren Versicherungsbedingungen bzw. durch Bezugnahme der MB 2009:

(5) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder
aus einem anderen Vertrag über eine Krankheitskostenvollversi-
cherung ausgeschieden sind, wird die nachweislich dort ununter-
brochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten an-
gerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens
zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt
wurde und der Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 Abs. 1
im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. Entsprechendes gilt
beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit An-
spruch auf Heilfürsorge."


Während des Zwischenzeitraums habe ich seitens der GKV einen "Nachversicherungsanspruch". Ist eine solche Situation als Beginn des Versicherungsschutzes im unmittelbaren Anschluss zu verstehen?

Wenn ich mich arbeitslos melden würde, so wäre ich nach Auskunft der Arbeitsagentur im ersten Monat ebenfalls nicht versicherungspflichtig, da ohnehin eine Nachversicherung besteht. Ich hätte also auch dann nicht den Status eines Mitgliedes der GKV, denn die Mitgliedschaft endet mit dem soz.-vers.pflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

Die PKV will mir für den Zwischenzeitraum eine private Vollversicherung andrehen. Ich bin aber der Meinung, dass dies nicht erforderlich ist, um die vertragliche Wartezeit zu vermeiden.


Hat jemand diese Konstellation schonmal gehabt?

Vielen Dank vorab für Eure Mühen!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.07.2011, 20:48

Hallo Krimskrams,
egal wer hier was sagt es ist einzig und allein Ihr neuer Versicherer welcher Ihnen eine rechtsverbindliche Aussage geben kann.
sollte es an diesen 19 Tagen scheitern kann es böse enden da der Vertrag dann mit Wartezeit geführt wird. Also lassen Sie sich für die 19 Tage eine Vollversicherung andrehen, wobei unter diesen Vorraussetzungen (andrehen) bleiben Sie doch einfach in der GKV.Die Wartezeit kann auch auf Grund eines ärztlichen Untersuchungsberichtes, vermieden werden, empfehle ich aber nicht da die Kosten dafür höher sind wie die 19 Tage Vollversicherung .
Gruß


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