Ich bin über die Beihilfe 80% und zusätzl. über eine PKV 20% versichert.
Vor ein paar Tagen habe ich meinen ersten Antrag bei der Beihilfe gestellt.
Insgesamt hatte ich mehrere Rechnungen (schon etwas her) v. Heilpraktikern gesammelt.
Insgesamt gesehen macht der Beihilfebescheid einen sehr merkwürdigen Eindruck auf mich. Es wurde in den Rechnungen gekürzt ohne Ende. Teilweise wurde komischerweise mal etwas mehr erstattet wie in den Beihilfevorschriften steht und manchmal etwas weniger. Eine "gerade Linie" war nicht erkennbar.
Von den EIGENTLCHEN 80% blieben am Schluss ca. 40-50% über!!!!!!!
Was mich besonders irritiert ist das manche Ziffern mit Beschreibung mal bezahlt werden ohne zu meckern und manchmal nicht. Eine Rechnung die vor ca. 1 Jahr mal bei der Beihilfe gestellt wurde hatte der HP einfach kopiert und genau das gleiche angegeben.
Das erste mal ging alles ohne Probleme das 2. mal wurde nur die hälfte bezahlt und geschrieben das die Bezeichnungen zu ungenau wären?!
Ich habe der Sachbearbeiterin von der Beihilfe mal eine Email geschickt und um Stellungnahme gebente. S. u.
-Was kann man da machen? Können korrigierte Rechnungen nochmal nachgereicht werden? (Damit es dann passt)
-Kann Widerspruch eingelegt werden?
-Will die mich verarschen?
Email an SB:
Sehr geehrte XXXX XXXXX,
gerne würde ich wissen was die einzelnen Bemerkungen in dem
Beihilfebescheid zu bedeuten haben.......
Mich wundert das bei einer Beihilfe von 80% nur ca. 50% erstattet werden?!
Es ist bei nahezu jeder Rechnung die Bemerkung das die Beträge
nur beihilfefähig im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte seien.
Was bedeutet dies, warum gibt es hier nur eine teilweise Erstattung
und was kann man dagegen machen?
Bei einer Rechnung schrieben Sie das eine Überprüfung der
Beihilfefähigkeit aufgrund der nichtangabe der behandelten Körperteile
nicht möglich sei. Kann eine korrigierte Rechnung hier nachgereicht
werden?
Ebenso würde mich interessieren warum haben Sie bei einer Rechnung
geschrieben das bei einer osteopathischen Behandlung angegeben werden muß
was behandelt wurde. Bei einer anderen Rechnung wieder wurde nichts
angegeben und trotzdem wurde alles anerkannt. Es war für mich nicht
ersichtlich was hier anders ist?
Auch würde ich gerne wissen ob die Beihilfesätze neuerdings gekürzt
wurden? In den aktuellen Beihilfevorschriften sind ein wenig andere Sätze
angegeben?
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... b_heil.php
Es muss auf jeder Rechnung eine Diagnose mitangegeben werde und
es muß in bestimmten Fällen angegeben werden was behandelt wurde??
Bei der ersten Rechnung wurde jedesmal etwas anderes behandelt und jeweils
wurden verschieden Ziffern angegeben komischerweise wurde hier nix
zusammengefasst sonder es wurde komplett alles gestrichen??
Außerdem wieso kann eine Ziffer mit Angabe eines anderen Körperteils nicht
mehrmals aufgeführt werden?
Habe ich im Antrag etwas falsch angegeben oder wie kommt das??
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX