Merkwürdige Beihilfeabrechnungen

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Student_Berlin
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Merkwürdige Beihilfeabrechnungen

Beitragvon Student_Berlin » 10.05.2007, 23:16

Hallo!

Ich bin über die Beihilfe 80% und zusätzl. über eine PKV 20% versichert.


Vor ein paar Tagen habe ich meinen ersten Antrag bei der Beihilfe gestellt.
Insgesamt hatte ich mehrere Rechnungen (schon etwas her) v. Heilpraktikern gesammelt.

Insgesamt gesehen macht der Beihilfebescheid einen sehr merkwürdigen Eindruck auf mich. Es wurde in den Rechnungen gekürzt ohne Ende. Teilweise wurde komischerweise mal etwas mehr erstattet wie in den Beihilfevorschriften steht und manchmal etwas weniger. Eine "gerade Linie" war nicht erkennbar.


Von den EIGENTLCHEN 80% blieben am Schluss ca. 40-50% über!!!!!!!


Was mich besonders irritiert ist das manche Ziffern mit Beschreibung mal bezahlt werden ohne zu meckern und manchmal nicht. Eine Rechnung die vor ca. 1 Jahr mal bei der Beihilfe gestellt wurde hatte der HP einfach kopiert und genau das gleiche angegeben.

Das erste mal ging alles ohne Probleme das 2. mal wurde nur die hälfte bezahlt und geschrieben das die Bezeichnungen zu ungenau wären?!

Ich habe der Sachbearbeiterin von der Beihilfe mal eine Email geschickt und um Stellungnahme gebente. S. u.


-Was kann man da machen? Können korrigierte Rechnungen nochmal nachgereicht werden? (Damit es dann passt)
-Kann Widerspruch eingelegt werden?
-Will die mich verarschen?


Email an SB:


Sehr geehrte XXXX XXXXX,

gerne würde ich wissen was die einzelnen Bemerkungen in dem
Beihilfebescheid zu bedeuten haben.......

Mich wundert das bei einer Beihilfe von 80% nur ca. 50% erstattet werden?!


Es ist bei nahezu jeder Rechnung die Bemerkung das die Beträge
nur beihilfefähig im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte seien.
Was bedeutet dies, warum gibt es hier nur eine teilweise Erstattung
und was kann man dagegen machen?

Bei einer Rechnung schrieben Sie das eine Überprüfung der
Beihilfefähigkeit aufgrund der nichtangabe der behandelten Körperteile
nicht möglich sei. Kann eine korrigierte Rechnung hier nachgereicht
werden?

Ebenso würde mich interessieren warum haben Sie bei einer Rechnung
geschrieben das bei einer osteopathischen Behandlung angegeben werden muß
was behandelt wurde. Bei einer anderen Rechnung wieder wurde nichts
angegeben und trotzdem wurde alles anerkannt. Es war für mich nicht
ersichtlich was hier anders ist?

Auch würde ich gerne wissen ob die Beihilfesätze neuerdings gekürzt
wurden? In den aktuellen Beihilfevorschriften sind ein wenig andere Sätze
angegeben?

http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... b_heil.php


Es muss auf jeder Rechnung eine Diagnose mitangegeben werde und
es muß in bestimmten Fällen angegeben werden was behandelt wurde??

Bei der ersten Rechnung wurde jedesmal etwas anderes behandelt und jeweils
wurden verschieden Ziffern angegeben komischerweise wurde hier nix
zusammengefasst sonder es wurde komplett alles gestrichen??

Außerdem wieso kann eine Ziffer mit Angabe eines anderen Körperteils nicht
mehrmals aufgeführt werden?

Habe ich im Antrag etwas falsch angegeben oder wie kommt das??

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX

Student_Berlin
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Beitragvon Student_Berlin » 10.05.2007, 23:42

80% Theoretische Beihilfe = 40 - 50% in der Praxis? :-k

Da hätte ich bei der pkv wohl gleich ma besser nen 70% Tarif abschliessen sollen statt die restlichen 20%........

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 11.05.2007, 10:06

Zu Deinem 2. Post: Das geht nicht.

Zum 1. Post:
Hier wurde wohl vom Arzt, ohne vorherige Rücksprache über der GOÄ abgerechnet. Das wird wahschreinlich nicht zur der Beihilfestelle bitter aufstossen sondern auch der PKV.

Dann ist die Rede von "Osteopatie". Die Frage stellt sich, ob das von der Beihilfestelle überhaupt übernommen wird. Die gleiche Frage stellt sich mir auch bei der PKV.

Ich vermute, dass die Rechnung die dein Arzt (ich denke mal es ist ein Arzt?) erstellt hat, überhöht (über GOÄ) und sachlich "unsauber" geschrieben wurde.

Da ich aber kein Leistungsprüfer bin kann ich mehr dazu auch nicht sagen.

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Beitragvon Student_Berlin » 11.05.2007, 10:56

Es war von einem Heilpraktiker!!!!


Eigenartigerweise wurde teilweise mehr erstattet wie in der GebüH stand von der SB der Beihilfe und in den meisten Fällen wurde alles weggekürzt. Die Rechnung ist im Vergleich zu anderen Rechnungen zu früher ok.

Die Beihilfe scheint ja doch ziemlich kleinkariert zu sein.

Die Rechnungen belaufen sich auch ~1200€. Beihilfe bezahlt nur 600€, weil das meisten nach Meinung der SB nicht beihilfefähig....

Den Rest müsste dann die PKV bezahlen?!

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Beitragvon fwilke » 11.05.2007, 14:30

Wenn die Rechnungen 1200€ betragen, zahtl die PKV maximal 240€, eben 20% davon.
Allerdings kommt es hier auch noch auf den Versicherer an:
Erstattet dieser 100% der Heilpraktikerrechnungen?
Erstattet er überhaupt Heilpraktikerrechnungen?
Erstattet der auch bis zum Höchstsatz der GebüH?

Welchen Tarif bei welcher Gesellschaft hast du als Restkostenversicherung?
Hast Du einen Beihilfeergänzungstarif?

Nenn bitte mal die genauen Bezeichnungen vom Versicherungsschein oder mail sie mir an f.wilke@online.de dann kann ich Dir schon mal sagen, was Deine PKV zahlt.

Frank Wilke

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Re: Merkwürdige Beihilfeabrechnungen

Beitragvon DKV-Service-Center » 11.05.2007, 15:47

Hallo Student_Berlin

Die Beihife ist kein Leistungserbringer in Höhe von 80 % der eingereichten Rechnungen , sondern nur ein Leistungserbringer von 80 % der behilfefähigen Aufwendungen.
Das kann durchaus bedeuten das von 1200 Euro welche nicht Beihilfefähig sind eben auch gar nichts gezahlt wird.

Um dir zu helfen ist es Notwendig die Beihilferichtlinien zu kennen also welches Bundesland, Ost, West spielt auch eine Rolle, und zum anderen müsste mann auch die Rechnungen einsehen. Da dies hier schlichtweg fast unmöglich ist und auch sehr zeitaufwendig würde ich mich um Hilfe an den Vertreter der PKV wenden.

In dem Moment wo die Rechnungen von der Beihilfe bearbeitet werden wird von dort ein Beihilfebescheid erstellt. Auf diesem ist auch die Möglichkeit des Widerspruchs deutlich gekennzeichnet.
Gruß

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Beitragvon Student_Berlin » 11.05.2007, 20:08

Also Beihilfestelle ist in NRW

Versichert bin ich über die Barmenia habe alle Leistungen dazugenommen die es gibt. Auch die ganzen Natur + Ergänzungstarife. Nach Vertrag müßte alles bei der Barmenia hängenbleiben.

Das mit den untersschiedl. Beihilferichtlinien wußte ich noch garnicht.

Dachte das diese eine für alle Länder gilt:
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... b_heil.php

Was mich dabei besonders aufregt ist das alle angegegeben Leistungen in den Beihilfevorschriften stehen und genau passen. Die Rechnungen wurden nicht zu hoch und auch nicht zu niedrig angesetzt.

Bei solch Kleinigkeiten wie wenn da

Code: Alles auswählen

Ziffer 35.1 Osteopathie1
Ziffer 35.2 Osteopathie2


steht hat die SB der Beihilfe sofort alles gestrichen.


Richtig hätte es heißen sollen

Code: Alles auswählen

Ziffer 35.1 Osteopathische Brhandlung des Unterkiefers
Ziffer 35.2 Osteopathische Behandlung des Schultergelenks


Prinizipell steht genau das in den BHV drin auf die Angabe der Bezeichnung hätte verzichtet werden können. Scheinbar hatte ich aber sehr viel Pech mit meiner SB, habe da wohl eine sehr kleinliche erwischt.

Das mit dem Widerspruch kann ich auf keinem Beihilfebescheid finden. Auch steht soetwas auf keinem älteren Bescheid.

Manche Rechnungen sind komplett gleich und trotzdem werden diese anders erstattet.

Eine Rechnung verwundert mich doch sehr. Da wär ich davon ausgegangen das alles erstattet werden sollte. Also die 80%....

Code: Alles auswählen

Rechnungsbetrag insgesamt: 65€

Diagn. Stresssymptomatik, Verspannungen

Spezifikation:
1    12,30€       
20.1 9€
20.5 6,90€
20.6 6,90€
20.8 4,80€
25.2 5,20€
25.4 7,20€
35.2 12,80€


Beihilfe zusätzl. Einträge:

Code: Alles auswählen

1      12,30€    Beihilfe: Keine Bemerkung
20.1   9€        Beihilfe:8,92€
20.5   6,90€     Beihilfe:6,82€
20.6   6,90€     Beihilfe:6,82€
20.8   4,80€     Beihilfe:4,72€
25.2   5,20€     Beihilfe: Keine Bemerkung
25.4   7,20€     Beihilfe: Keine Bemerkung
35.2   12,80€    Beihilfe: Keine Bermerkung

Insgesamt hat die SB 52,48€ als beihilfefähig anerkannt.


Weggestrichen wurde hier sonst nix ich komme wenn ich Ihre Kürzungen und das verbleibene Zusammenrechne auf 64,78€

Wobei man hier erwähnen muß hier wurde keine Bezeichnung hinter die Ziffern geschrieben und trotzdem hat die SB in diesem Fall alles anerkannt iim Gegensatz zu anderen Rechnungen. ](*,)



@Experte24:
-Osteopathie wird von der Beihilfe und der Barmenia übernommen. -> Siehe GebüH und den Link oben!
-Es war ein Heilpraktiker

@fwilke:
Habe alles abgeschlossen was es gibt.
Also HP, Höchstsatz, Resterstattung bis zu den verbl. 100% sonstige Naturheilverfahren die nicht in der GebüH sind.
Wobei in allen Rechnungen der Mindestsatz der Gebüh angegegen wurde.

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Beitragvon fwilke » 11.05.2007, 20:24

Hallo student_berlin,

Du hast als Beihilfestelle NRW, schaust aber in den BHV von Berlin nach? Wie hängt das zusammen?

Und nochmals die Bitte (wenn du magst) nach genauen Tarifbezeichnungen. "Alles" was die Barmenia anbietet, hast du vermutlich nicht, oder hast Du auch gleich noch KHT und Kurkostentarife?

BVBA x/20 beziehungswiese VB x/20... was ist X bei Dir?

Frank Wilke

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Beitragvon Student_Berlin » 11.05.2007, 20:31

Ich konnte keine BHV für NRW im Netz finden.

(B) VBA320
(B) VS200
(B) VEA80
(B) VEN
(B) VKN100
(B) PVB


Für mich sieht das auch so aus als wenn hier massive Rechenfehler in dem Bescheid sind.

Also bei den üblichen Bescheiden von den Behörden steht immer drin das innerhalb v. XX Tagen Widerspruch eingelegt werden kann. So etwas kann ich hier nirgends finden. Meist wird dann das ganze nochmal nachgerechnet und korrigiert......

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Beitragvon fwilke » 11.05.2007, 22:29

Kein Zahntarif versichert, damit ist die Erstattung aus Deinem Tarif auf 1.000€ pro Kalenderjahr begrenzt, okay....

was auffällt:
BVEA80+BVEN gelten doch eigentlich gar nicht für NRW - bist Du sicher, dass NRW Deine Beihilfestelle ist? Ich komm nicht mehr mit, aber das kann auch an der Uhrzeit liegen.

Und ich sagte ja - du hast nicht alles: Die Pflegezusatztarife fehlen ;-)

Zum Heilpraktiker:

... und der Beihilfe-Ergänzungstarif:
"Heilpraktiker

Erstattet werden gemäß der jeweiligen Prozentstufe die nach Anrechnung der Leistungen aus der Beihilfe und Grundabsicherung verbleibenden Restkosten für Behandlungen einschließlich der verordneten Arznei- und Heilmittel durch Heilpraktiker."

Es heißt nicht: Wir zahlen alles was übrig bleibt!

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Beitragvon Student_Berlin » 12.05.2007, 15:34

....vielen Dank!

Gibt es im Netz irgendwo eine Seite oder dergl. wo Tipps zur Beihilfe gegeben werden?

Man ist ja als Student doch schon in erheblicher Gefahr wenn man sich auf Beihilfe & Co verlassen muss.

Einmal Unfall und schwer verletzt könnte dann auch bedeuten - ein Leben lang Schulden wenn sich Beihilfe und/oder Barmenia weigert.

Teilweise arbeiten auch Ärzte und Beihilfe aneinander vorbei. Manchmal kann hier schon traurigerweise von einer "Feindschaft" gesprochen werden. Der Arzt stellt eine Rechnung aus und bleibt Sturr wenn Beihilfe eine andere Darstellunsgweise haben will.

Wie verhält man sich in solchen Fällen am besten? Was kann getan werden?

Frank
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Beitragvon Frank » 12.05.2007, 17:03

es ist schlau, vor der behandlung auch mit den ärzten über die art der behandlung und den kosten zu sprechen. es gibt ärzte, die nur "p-kasse" auf der krankenakte lesen und dann alles möglich abrechnen wollen. teilweise leistungen auch doppelt. dass die beihilfe oder krankenversicherung nicht alles zahlt was der arzt gerne haben will ist verständlich. heilbehandler sind auch kaufleute und sei auch immer kritisch wenn du in eine praxis gehst. genauso als ob du mit deinem auto in die werkstatt fährst. :D

dies gilt jetzt nicht für deinen angesprochenen fall, sondern allgemein.

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Beitragvon Student_Berlin » 13.05.2007, 01:03

es ist schlau, vor der behandlung auch mit den ärzten über die art der behandlung und den kosten zu sprechen. es gibt ärzte, die nur "p-kasse" auf der krankenakte lesen und dann alles möglich abrechnen wollen. teilweise leistungen auch doppelt. dass die beihilfe oder krankenversicherung nicht alles zahlt was der arzt gerne haben will ist verständlich. heilbehandler sind auch kaufleute und sei auch immer kritisch wenn du in eine praxis gehst. genauso als ob du mit deinem auto in die werkstatt fährst. Sehr glücklich


Gibt es so ne Art Widerspruchs oder Rücktrittsrecht?


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