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Beihilfe als freiwillig gesetzlich Versicherter/Privatrezept

Verfasst: 07.10.2011, 15:11
von kersten
Hallo, ich bin als Beamter (Referendar) freiwillig gesetzlich Versicherter und habe nun gerade Privatrezepte bei der Beihilfe eingereicht. Diese wurden abgelehnt mit der Begründung 2806: Von freiwillig Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse ist zu jedem Rechnungsbetrag eine Leistungsbescheinigung der Krankenkasse vorzulegen. Was genau heißt das? Diese Privatrezepte werden ja sowieso nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen denn sonst hätte ich ja ein Kassenrezept erhalten.