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Beihilfeberechtigung für Ehefrau mit Wohnsitz im Ausland

Verfasst: 14.10.2011, 12:48
von Antaeus
Guten Tag!

Ich bin Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und somit beihilfeberechtigt. Im September 2010 habe ich eine Ausländerin aus einem Nicht-EU-Land geheiratet. Meine Ehefrau hat ihren Wohnsitz in ihrem Heimatland. Im Dezember 2010 hat sie sich besuchsweise bei mir in Deutschland aufgehalten und ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die für mich zuständige Beihilfestelle hat im Beihilfebescheid und jetzt im Widerspruchsbescheid die anteilige Übernahme der entstandenen Kosten für sie als berücksichtigungsfähige Ehegattin unter Hinweis auf § 10 Abs. 2 Bundesbeihilfeverordnung und Ziff. 10.2.1 und 10.2.2 VwVBBhV wegen Fehlen des ergänzenden Krankenversicherungsschutzes nach § 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz abgelehnt.

Wer hat auch schon Erfahrungen mit dieser Problematik gemacht oder kann mich sonst unterstützen.

Grüße von Antaeus aus Meck-Pomm.

Verfasst: 18.11.2011, 16:17
von Turar
Mein Vetter hatte so ein ähnliches Problem.
Ich werde ihn demnächst mal danach fragen.

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Verfasst: 08.02.2012, 23:56
von Merger
Hallo Antaeus,

es gibt die Möglichkeit, eine Reisekrankenversicherung ab Beginn des Aufenthalts in Deutschland für Ihre Ehefrau abzuschließen.

Gruß Merger