Öffnungsaktion für Beamtenanfänger

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SteveRich01
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Öffnungsaktion für Beamtenanfänger

Beitragvon SteveRich01 » 26.01.2012, 21:05

Grüß Gott beinander (man merkt, ich komme aus Bayern),

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann bei einer nicht ganz einfachen Frage:

Meine Ehefrau war bis vor kurzem gesetzlich pflichtversichert. Zunächst über ihre Tätigkeit aus nichtselbständiger Arbeit, anschließend 12 Monaten aufgrund von ALG I. Dies lief vor kurzem aus, nunmehr also ALG II, jedoch ohne Leistungen, da ich als bayerischer Beamter zu viel verdiene. Unsere beiden Kinder, 4 und 7 Jahre, waren bisher bei meiner Frau familienversichert, da wir die Aufnahme unmittelbar nach der Geburt in die PKV versäumt hatten.

In der Zwischenzeit konnte ich für meine Tochter eine Anwartschaftversicherung bei meiner PKV abschließen. Mein Sohn, bei dem ich das auch versuchte, wurde aufgrund Behinderung (30 % schwerbehindert wegen Hörschaden) von meiner PKV abgelehnt. Meine Frau stand aufgrund ihrer Arbeit nie im Fokus, deshalb auch kein Antrag.

Nachdem nunmehr wegen der Arbeitslosigkeit meiner Frau die Pflichtversicherung in der GKV für alle drei endete, bestand die Möglichkeit, über die Öffnungsaktion in meine PKV zu wechseln. Dies sollte, aufgrund der Beitragsdiskussion der vergangenen Jahre, aber als Anwartschaftversicherung erfolgen, zumal wir davon ausgehen, dass meine Frau bald wieder Arbeit findet und dann wieder in die GKV muss. In der Zwischenzeit sollte sie in der GKV freiwillig (mit beiden Kindern) versichert bleiben.

Nun wurde allerdings der Antrag auf Anwartschaft durch die PKV mit folgenden Begründungen abgelehnt:
- die Öffnungsaktion gelte nicht für Anwartschaftversicherungen, sondern nur zu Tarifen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen
- eine normale Aufnahme meiner Frau sei möglich
- die Aufnahme meines Sohnes wird abgelehnt (ist ja klar)

Und damit komme ich zu meinen Fragen an die geneigten Mitleser:
1. Ich finde tatsächlich keinerlei Informationen darüber, ob die Aussage "Öffnungsaktion nicht für Anwartschaft" korrekt ist - trotz einiger Google-Stunden... Kann dies jemand bestätigen oder dementieren (wenn möglich mit Fundstellen oder Beispielen)?
2. die Anwartschaft hat doch keinen anderen Tarif als der spätere Beihilfeergänzungstarif, oder verstehe ich da etwas falsch? Meines Wissens wird doch einfach nur ein %-Satz vom Tarif verlangt.

Wäre schön, wenn einer von Ihnen mir weiterhelfen könnte.

Vielen Dank und ein freundliches "Servus",
Steve Rich

Merger
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Beitragvon Merger » 28.01.2012, 17:19

Grüß Gott SteveRich (ich komme nicht aus Bayern),

die Öffnungsaktion bedeutet, dass Personen Krankenversicherungstarife abschließen können, die aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden würden.

Bei einer Anwartschaftsversicherung trifft dies nicht zu,
da in diesem Fall eine Bedarfsanpassung besteht und das Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, den Versicherungsschutz ohne erneute Prüfung zu übernehmen.

Dies gilt für die Tarife ambulant Behandlung, zahnärztliche Behandlung,
stationäre Behandlung incl. 2-Bett-Zimmer + Chefarzt.

Beihilfeergänzungstarif wird über die Öffnungsaktion nicht angeboten.
(bedeutet ergänzende Leistungen die der Beihilfeträger nur eingeschränkt anbietet wie z.B. beim Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker)

Information über die Öffnungsaktion findet man hier -->

https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... el-beamte/

Allerdings würde ich das Versicherungsunternehmen kontaktieren und über die Öffnungsaktion nur einen Antrag für die Kinder stellen.

Für die Ehefrau besteht ja über die AWV die Aufnahmepflicht.

Gruß Merger

PS: alternativ kann man natürlich über die Öffnungsaktion bei einem anderen Versicherungsunternehmen einen Aufnahmeantrag stellen.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 28.01.2012, 17:58

Ich würde denn mal noch durchrechnen was diefrewillige KV für deinen Frau kostet, die Kinder könnten denn ja bei Ihr wieder die Famiienversicherung. Der nachgehende Leistungsanspruch müßte ja schon erschöpft sein und zur Zeit stehen die drei ohen KV Schutz da, insbesondere dein Sohn?.


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