Beihilfe Hessen / Wechsel in die GKV / Debeka
Verfasst: 21.02.2012, 18:27
Hallo,
wie bereits in einem anderen Thread diskutiert wurde, besteht für meine Frau und meine Kinder ab Mai 2012 die Pflicht (Frau geht dann arbeiten) bzw. Möglichkeit (KInder/wenn ich sie nicht 100% privat versichere) in die GKV zu wechseln.
Mein Beihilfeanspruch reduziert sich dann wohl auf
60% (ambulant/Zahn) und 75% (stationär)
Soweit so gut. Nun habe ich von der Beihilfestelle in Hünfeld widerspüchliche Auskünfte erhalten.
Auf meine Nachfrage, wie es konkret aussieht mit Leistungen für die Kinder meinte der eine Kollege, dass wir das dann sehen, wenn ich den Langvordruck ausfülle.
Eine andere Bearbeiterin meinte, dass meine Kinder auch mit den o.g. Prozenten beihilgeberechtigt blieben und zwar für Kosten, für die die GKV nicht aufkommen würde. Als Beispiele nannte sie Zahnspangen, Chefarzt, Brille.
Stimmt das?
Außerdem wären diese Aufwendungen auch für meine Frau erstattungsfähig, wenn sie unter 8.004€ (nach Abzug von Werbungskosten) verdienen würde in 2012.
Daher auch meine Frage, ob und inwieweit hier eine Zusatzversicherung sinnvoll ist. Ich habe Angebote der Debeka (GA/WK100 und ZE50 Tarif) bzw. der Barmenia (Zahntarif GA+ und AN bzw. S).
Würde es beim Abschluss einer Zusatzversicherung nicht manchmal - wenn die Beilhilfe auch zahlt - zu einer Übererstattung kommen?
Grüße
Jo
wie bereits in einem anderen Thread diskutiert wurde, besteht für meine Frau und meine Kinder ab Mai 2012 die Pflicht (Frau geht dann arbeiten) bzw. Möglichkeit (KInder/wenn ich sie nicht 100% privat versichere) in die GKV zu wechseln.
Mein Beihilfeanspruch reduziert sich dann wohl auf
60% (ambulant/Zahn) und 75% (stationär)
Soweit so gut. Nun habe ich von der Beihilfestelle in Hünfeld widerspüchliche Auskünfte erhalten.
Auf meine Nachfrage, wie es konkret aussieht mit Leistungen für die Kinder meinte der eine Kollege, dass wir das dann sehen, wenn ich den Langvordruck ausfülle.
Eine andere Bearbeiterin meinte, dass meine Kinder auch mit den o.g. Prozenten beihilgeberechtigt blieben und zwar für Kosten, für die die GKV nicht aufkommen würde. Als Beispiele nannte sie Zahnspangen, Chefarzt, Brille.
Stimmt das?
Außerdem wären diese Aufwendungen auch für meine Frau erstattungsfähig, wenn sie unter 8.004€ (nach Abzug von Werbungskosten) verdienen würde in 2012.
Daher auch meine Frage, ob und inwieweit hier eine Zusatzversicherung sinnvoll ist. Ich habe Angebote der Debeka (GA/WK100 und ZE50 Tarif) bzw. der Barmenia (Zahntarif GA+ und AN bzw. S).
Würde es beim Abschluss einer Zusatzversicherung nicht manchmal - wenn die Beilhilfe auch zahlt - zu einer Übererstattung kommen?
Grüße
Jo