Auslandssemester Beihilfeproblem

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Henrik22
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Auslandssemester Beihilfeproblem

Beitragvon Henrik22 » 24.03.2012, 21:35

Hallo ;)

Ich habe folgendes Problem.
Ich mache eine duale Ausbildung bei der Stadtverwaltung (Stadtinspektoranwärter) und möchte ab September ein Auslandssemester machen. Alles ist soweit geklärt und es kann nur noch an der Beihilfe scheitern.

Meine Ausbildungsleitung weigert sich das Learning Agreement zu unterschreiben da sie meint, dass die Kosten für die Beihilfe zu hoch wären falls doch mal was passiert und ein Rücktransport nötig wäre. (Ich fliege nach Indonesien)

Nun habe ich natürlich gesagt ich schließe eine Auslandsversicherung ab. Dies wurde auch abgelehnt da die Versicherungen in ihrer Ordnung einen § haben, der besagt, adss die Auslandsversicherung zwar in Vorleistung tritt sich das Geld dann aber wohl von der Beihilfe wieder holen würde (bzw. der 50%ige Anteil). Nun habe ich mich informiert und etwas in einem Forum gefunden.

"Die Beihilfe zahlt bei einem Aufenthalt über 8 Wochen auch in außereuropäischen Ländern. Allerdings zahlt sie keinen Rücktransport, keine Transporte vor Ort (um z. B. in ein besseres Krankenhaus zu kommen) und sie übernimmt nur die Kosten, die die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Auf den Seiten vom Auswärtigen Amt erfährt man aber, dass z. B. in vielen Ländern Südamerikas die Behandlungskosten teurer sind als in Deutschland."

Somit hätte die Beihilfe ja nur die Kosten, die sie auch hätte wenn ich in Deutschland bleibe!
Steht das irgendwo in der Beihilfeverordnung damit man der Dame etwas schriftliches geben kann? (Landesrecht NRW)
Wie kann ich da vorgehen?
Gibt es Versicherungen die sich das Geld nicht wieder holen würden?
Kann ich das Problem mit dem von mir vorgeschlagenem Lösungsansatz lösen?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 25.03.2012, 09:13

Abgesehen davon, dass es "der Dame" glaube ich egal sein könnte ob für die Beihilfe Kosten entstehen, habe ich nach 60 Sekunden googeln in der BVO-NRW den Passus gefunden. Suchen Sie doch einfach mal selber!

Fragen Sie doch mal schriftlich bei der Beihilfe an, ob das Auslandssemester ein größeren Problem hätte. M.E. ist die Diskussion aber überflüssig, wenn es sich um einen Ausbildungsinhalt handelt.

Henrik22
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Beitragvon Henrik22 » 25.03.2012, 12:15

Meinst du § 10?

Wie ist der Absatz 3 zu verstehen?
Wäre ich wärend eines Auslandssemesters auf einer "Dienstreise?"

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 25.03.2012, 12:29

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstreise

Ich kann nicht beurteilen welcher Art der Aufenthalt ist. So ganz zur Ausbildung scheint er ja nicht zu gehören wenn die Ausbilderin daran zweifelt.

Wie oben erwähnt, wenden Sie sich an die Beihilfestelle bzw. an der Vorgesetzten / den Bürgermeister / den Studienleiter.

Henrik22
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Beitragvon Henrik22 » 25.03.2012, 21:18

Nein direkt zur Ausbildung gehört das nicht.
Die FH bietet halt für September ein Auslandssemester an. Dies allerdings nur an europäischen Partnerhochschulen. Da ich aber weiter weg möchte, habe ich mir eine eigene Uni gesucht die sowas anbietet und wurde angenommen.

Anschließend Kurse anerkennen lassen von meiner FH und nun nur noch die Unterschrift der Stadtverwaltung.

Das mit der BVO-NRW sollte mich dann aber eigentlich weiterbringen. Habe morgen einen Termin bei der Beihilfestelle ;)


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