Rente/"Einkünfte"/18.000 Euro Grenze bei Beihilfe
Verfasst: 28.03.2012, 17:37
Guten Tag.
Ich bin pensionierter Bundesbeamter.
Meine Frage an das Forum ist, welcher Anteil der Altersrente meiner Ehefrau bei der Berechnung der 18.000 Euro Beihilfe-Einkunftsgrenze berücksichtigt wird.
Ich habe mir die Finger wundgegoogelt.
Einmal heißt es, es wird der Gesamtbruttobetrag der Rente , ggf. abzüglich der Werbungskosten berücksichtigt.
Dann wiederrum heißt es, es werde nur der steuerpflichtige Anteil (also bei Rentenbeginn 2012 : 64%) berücksichtigt.
Es wäre nett, wenn jemand, der tatsächlich Ahnung hat, freundlicherweise etwas dazu sagen kann.
Bitte beachten : Es geht ums Bundesbeihilferecht.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Winni
Ich bin pensionierter Bundesbeamter.
Meine Frage an das Forum ist, welcher Anteil der Altersrente meiner Ehefrau bei der Berechnung der 18.000 Euro Beihilfe-Einkunftsgrenze berücksichtigt wird.
Ich habe mir die Finger wundgegoogelt.
Einmal heißt es, es wird der Gesamtbruttobetrag der Rente , ggf. abzüglich der Werbungskosten berücksichtigt.
Dann wiederrum heißt es, es werde nur der steuerpflichtige Anteil (also bei Rentenbeginn 2012 : 64%) berücksichtigt.
Es wäre nett, wenn jemand, der tatsächlich Ahnung hat, freundlicherweise etwas dazu sagen kann.
Bitte beachten : Es geht ums Bundesbeihilferecht.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Winni