Fortbestand oder Wegfall Beihilfe bei Behinderung

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1190
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Fortbestand oder Wegfall Beihilfe bei Behinderung

Beitragvon heinrich » 22.04.2012, 11:14

Hallo,

ich brauche für einen Bekannten einmal den Rat eines Beihilfeexperten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es ja so, dass dann
wenn während der Familienversicherung (also bis zum 23 oder 25. Lebensjahr) eine Behinderung(die von der Schwere her so stark ist, dass man außerstande ist, sich selbst zu unterhalten) eintritt, die Familienversicherung auch nach Erreichen der Altersgrenze (23. oder 25.) noch fortbesteht.

In diesem Fall geht es aber um Beihilfe.
Ein Beamter (jetzt Pensionär) hat für seinen Sohn einen Beihilfeanspruch von 80 % (so sagt er mir).
Der Sohn hatte im Alter von ca. 20 Jahren einen schweren Unfall.
Schwerbehinderung 100 %. Dies ist jetzt 5 Jahre her. Der Sohn ist jetzt 25 Jahre.

FRAGE: fällt die Beihilfe zu irgendeinem Zeitpunkt weg oder besteht diese fort ??

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.04.2012, 13:08

Die Behilfe hängt in der Regel am Bezug des Kindergeldes. Solange der Papi für dieses Kind noch Kindergeld erhält, besteht für das Kind auch noch einen Behilfeanspruch.

Im Bereich des Kindergeldes gelten grundsätzlich auch Altersgrenzen. Aber es gibt hier auch Kindergeld ohne eine Altersgrenze, wenn das Kind behindert und außerstande ist, sich selber zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass dies (Behinderung und außerstande) zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem noch Kindergeld gewährt wurde.

Es ist also fast gleich mit der Familienversicherung ohne Altersgrenze in der GKV.

Ein Anruf bei der Behilfestelle dürfte dies bestätigen.


Zurück zu „Beihilfe“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 3 Gäste