Übernahme Transportkosten Krankentransportwagen Kleinkind

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louis de funès
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Übernahme Transportkosten Krankentransportwagen Kleinkind

Beitragvon louis de funès » 31.05.2012, 18:50

Guten Tag,
ich bin neu hier im Forum und möchte mein Anliegen schildern. Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder war in einer vergleichbaren Situation.

Zur Ausgangslage: Ich bin verbeamteter Lehrer (Rheinland-Pfalz); meine beihilfeberechtigte (70%) Ehefrau ist auf Grund einer Sehbehinderung zu 90% schwerbehindert (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: G, RF, B), kann keinen PKW mehr führen, bewegt sich selbst im öffentlichen Verkehr mit weißem Stock und/oder Blindenbinde am Arm ; unsere gemeinsame Tochter (gesund!) ist zwei Jahre alt.

Meine Frage: Nehmen wir an, ich würde als Klassenlehrer eine mehrtägige Klassenfahrt begleiten und wäre daher dienstlich bedingt eine Woche lang nicht zu Hause. Unsere Tochter würde in diesem Zeitraum erkranken und müsste zur ambulanten Behandlung in die Kinderarztpraxis. Es liegt KEIN akuter, lebensbedrohlicher Notfall vor, aber das Kind muss dem Kinderarzt vorgestellt werden. Meine Frau traut sich auf Grund ihrer Schwerbehinderung und dem damit einhergehenden erhöhten Risiko nicht mehr zu, mit der Tochter öffentliche Verkehrsmittel (Bus) zur Fahrt zum Kinderarzt zu nutzen. Insbesondere hat sie Angst beim Ein- und Aussteigen mit Blindenstock und Kinderwagen in den Bus.

Die örtlichen Taxiunternehmen - dies wurde uns von mehreren Unternehmen bereits telefonisch auf unsere Anfrage hin bestätigt - dürfen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ein zweijähriges Kind ohne einen entsprechenden Kindersitz nicht befördern; ein entsprechender Sitz wird von den Taxiunternehmen nicht vorgehalten. Meine Frau ist auch nicht in der Lage, einen eventuell vorgehaltenen Kindersitz selbstständig in einem PKW zu montieren oder zu demontieren.

Da sonst keine Angehörigen oder Bekannten in der Nähe vorhanden sind, müsste die Fahrt zum Kinderarzt und wieder zurück daher mit einem Krankentransportwagen (DRK, ASB o.ä.) durchgeführt werden.

Lt. Auskunft der Beihilfestelle sind diese Krankentransportkosten nur dann beihilfefähig, wenn der Arzt (behandelnder Kinderarzt?) eine Notwendigkeitsbescheinigung ("Transportschein") ausstellt.

Kann jemand einschätzen, ob in diesem konkreten Fall ein Transportschein ausgestellt würde?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 31.05.2012, 20:22

auweia
ich sehe zwar das Problem aber hier im Forum ist mir kein Kinderarzt bekannt welcher die Frage beantworten könnte.Bevor ich also als LEHRER
auf Klassenfahrt gehe würde ich darüber mit dem Kinderarzt meiner Tochter sprechen. Nach dem Motto:

Nehmen wir an, ich würde als Klassenlehrer eine mehrtägige Klassenfahrt begleiten und wäre daher dienstlich bedingt eine Woche lang nicht zu Hause. Unsere Tochter würde in diesem Zeitraum erkranken und müsste zur ambulanten Behandlung in die Kinderarztpraxis. Es liegt KEIN akuter, lebensbedrohlicher Notfall vor, aber das Kind muss dem Kinderarzt vorgestellt werden. Meine Frau traut sich auf Grund ihrer Schwerbehinderung und dem damit einhergehenden erhöhten Risiko ...
Gruß

GS
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Ein besserer ...

Beitragvon GS » 31.05.2012, 23:02

... überWANZiger Grund für einen Hausbesuch lässt sich kaum finden.

Zumal er ja bezahlt wird, streng nach GOÄ, versteht sich.

Das werden die beiden, der Arzt und der Vater, schon vernünftig regeln.

Aber nicht übertreiben. Wenn der KA schon mehrfach wegen "nüscht" ausgerückt ist und sein Wartezimmer ist beim nächsten Anbimmeln voll, wird er sich das überlegen. Wehe, wenn es gerade jetzt aufs Ausrücken ankommt ...

Alternative: Kindersitz kaufen, den man eigentich ohnehin braucht. Und welcher Taxifahrer kriegt es nicht auf die Reihe, ihn zu gurten, und erst dann zum KA zu spurten?

Gruß von
Gerhard


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