Pflichtversichert in GKV trotz Beihilfe?
Verfasst: 16.06.2007, 15:24
Hallo,
ich bin auf ein Problem gestoßen und suche nach Informationen zu meinem Beihilfe Anspruch.
Ich war 12 Jahre Soldat und werde zum 1.7 in ein Angestellten Verhältnis wechseln. Damit habe ich und meine Familie die nächsten 24 Monate Anspruch auf Beihilfe.
Zu dieser Beihilfe möchte ich die restlichen 30% privat versichern- wie es üblich war. - Das geht aber anscheinend nicht mehr..
Mir wurde telefonisch vom Arbeitsamt und der TKK mitgeteilt, dass ich gemäss der neuen Sozialgesetzgebung, §6 Absatz 4 Pflichtversichert bin da ich nicht die letzten 3 Jahre über der Bemessungsgrenze war. (jetzt bin ich es)
Das wäre eine sehr unglückliche Änderung der Gesetzgebung, da mich eine GKV Familienversicherung natürlich erheblich mehr Kosten würde als eine zusätliche Private Versicherung zur Beihilfe.
Nach meiner Ansicht bin ich gemäss SGB V §6 Absatz 1 Versicherungsfrei:
"Versicherungsfrei sind.. Soldaten auf Zeit .., wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben..."
Kann jemand diesen Sachverhalt bestätigen? Gruß, PB
ich bin auf ein Problem gestoßen und suche nach Informationen zu meinem Beihilfe Anspruch.
Ich war 12 Jahre Soldat und werde zum 1.7 in ein Angestellten Verhältnis wechseln. Damit habe ich und meine Familie die nächsten 24 Monate Anspruch auf Beihilfe.
Zu dieser Beihilfe möchte ich die restlichen 30% privat versichern- wie es üblich war. - Das geht aber anscheinend nicht mehr..
Mir wurde telefonisch vom Arbeitsamt und der TKK mitgeteilt, dass ich gemäss der neuen Sozialgesetzgebung, §6 Absatz 4 Pflichtversichert bin da ich nicht die letzten 3 Jahre über der Bemessungsgrenze war. (jetzt bin ich es)
Das wäre eine sehr unglückliche Änderung der Gesetzgebung, da mich eine GKV Familienversicherung natürlich erheblich mehr Kosten würde als eine zusätliche Private Versicherung zur Beihilfe.
Nach meiner Ansicht bin ich gemäss SGB V §6 Absatz 1 Versicherungsfrei:
"Versicherungsfrei sind.. Soldaten auf Zeit .., wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben..."
Kann jemand diesen Sachverhalt bestätigen? Gruß, PB