Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

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blablubber
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Wo Kind versichern - Beamter PKV und Partner auch PKV

Beitragvon blablubber » 26.07.2012, 09:33

Hallo,
wir erwarten im August Nachwuchs und überlegen wie wir unser Kind versichern sollen, bzw. was überhaupt möglich/sinnvoll ist.
Die Eckdaten in Stichworten
Frau:
- verbeamtet in Baden Württemberg
- Beihilfeberechtigt
- PKV bei Debeka

Mann:
- Angestellter
- PKV versichert
- Bruttoverdienst größer als der der Frau

Ein Versicherungsberater hat gemeint, dass man das Kind bei der PKV des Manns versichern soll.
Die Behilife würde dann trotzdem zahlen und zusätzlich zahlt der Arbeitgeber auch noch die Hälfte.
Dadurch wäre die Versicherung für das Kind günstiger, als wenn man es "normal" bei der PKV der Frau anmelden würde.
Von anderer Stelle hat man uns gesagt, dass das so nicht geht und der Arbeitgeber die Zahlung evtl. verweigern kann.

Was stimmt nun ? Bzw. ist es evtl. einfacher, das Kind bei der PKV der Frau zu versichern wegen spätere Beihilfeabrechnungen etc. Spätere Diskussionen mit Beihilfe usw. wollen wir vermeiden...

Danke für eure Antworten.

Gruß,
blablubber

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 26.07.2012, 16:58

Hallo,

die Beihilfeberechtigung besteht auf jeden Fall. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind bei der PKV des Vaters oder der Mutter angemeldet wird.

Bei dem "Szenario Arbeitgeberzuschuss" reden wir hier vielleicht über 20 EUR Vorteil im Monat.

Vielleicht sollten Sie sich zunächst einmal die möglichen Tarife ansehen, in denen Sie Ihr Kind versichern können (im Rahmen der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und rückwirkend ab Vollendung der Geburt, sofern die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Vollendung der Geburt erfolgt). Der Versicherungsschutz darf dabei nicht höherwertiger sein, als der Versicherungsschutz des jeweiligen Elternteils.

Vergleichen Sie die Leistungsmerkmale im Detail (!!!) sehr genau und entscheiden Sie sich dann im Interesse Ihres Kindes für das umfassendere Paket. Auf die 20 EUR kommt es im Fall der Fälle doch sicher nicht an.


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