Folgende Sachlage:
War bis zum 30.04.2007 SaZ 08 und hab ab mai eine Umschulung als Verwaltungsfachangestellter begonnen. Ich bekomme Übergangsgebührnisse, aber kein Geld von der Stelle wo ich arbeite. Ich hab eine Anwartschaft, bin nun freiwillig in der AOK versichert und bezahl 225€ dafür, Das ist mir aber zuviel Geld....
Ich hab ein Antrag gestellt auf Beihilfe,ich bin ledig, der aber abgelehnt wurde mit der Begründung: Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung sind keine beihilfefähigen Aufwendungen.
Stimmt das? Was kann ich machen? Ich wollte mich 70% über die Beihilfe und 30 % über eine Restkostenversicherung absichern.
Kann ich mich nur freiwillig versichern? Oder was gibt es für Mölichkeiten?
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen.
Was soll uch machen, wer kann mir helfen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
guckst du hier
http://journal.y-solution.de/linksmore/ ... weiser.pdf
seite 112
punkt 11.1.3.2
mit bezug der übergangsgebührnisse hättest du anspruch auf 70% beihilfe. mit der aufnahme der beschäftigung entsteht aber eine versicherungspflicht in der gesetzlichen krankenversicherung. wenn keine vergütung gezahlt wird, mußt du selbst den beitrag als freiwilliges mitglied aufwenden.
http://journal.y-solution.de/linksmore/ ... weiser.pdf
seite 112
punkt 11.1.3.2
mit bezug der übergangsgebührnisse hättest du anspruch auf 70% beihilfe. mit der aufnahme der beschäftigung entsteht aber eine versicherungspflicht in der gesetzlichen krankenversicherung. wenn keine vergütung gezahlt wird, mußt du selbst den beitrag als freiwilliges mitglied aufwenden.
Öhm, habe ich da jetzt vielleicht etwas falsch verstanden?
Da manthom ja noch als Soldat (während des BFD) von der Versicherungspflicht befreit ist, gilt diese Befreiung ebenfalls für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten.
D. h. er kann jetzt wählen, ob er eine private Krankenversicherung für die Restkosten (30 %) abschliesst, oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichert.
Es nur halt ne Kostenfrage, was günstiger ist, oder!?!
Da manthom ja noch als Soldat (während des BFD) von der Versicherungspflicht befreit ist, gilt diese Befreiung ebenfalls für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten.
D. h. er kann jetzt wählen, ob er eine private Krankenversicherung für die Restkosten (30 %) abschliesst, oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichert.
Es nur halt ne Kostenfrage, was günstiger ist, oder!?!
ja das denke ich auch so, aber die aok hat meine kündigung erst zum 31.08.2007 akzeptiert, obwohl ich weiss, dass man innerhalb von zwei monaten(statuswechsel) ohne bindungsfrist rausgelassen werden muss...
jetzt müsste ich wissen wo das wohl genau verankert ist, weil der typ von der aok das wissen möchte......
jetzt müsste ich wissen wo das wohl genau verankert ist, weil der typ von der aok das wissen möchte......
War bis zum 30.04.2007 SaZ 08 und hab ab mai eine Umschulung als Verwaltungsfachangestellter begonnen
also bist du kein soldat mehr. einen statuswechsel ist das nicht. du hast dich ja "freiwillig" als freiwilliges mitglied" versichert. wenn du jetzt beamter oder selbständig werden solltest, wäre das ein statuswechsel.
aber ich hatte die anwartschaft bei der aok, und die hatten mir gesagt, ich kann mich nur freiwillig versichern, dass stimmt ja nicht....daher hab ich die freiwillige abgeschlossen....also hätten die mir sagen können/müssen dass auch eine andere möglichkeit besteht.....daher möchte ich gerne die kündigung ab mai beenden und dann die restkostenversicherung machen..
Frank hat geschrieben:War bis zum 30.04.2007 SaZ 08 und hab ab mai eine Umschulung als Verwaltungsfachangestellter begonnen
also bist du kein soldat mehr. einen statuswechsel ist das nicht. du hast dich ja "freiwillig" als freiwilliges mitglied" versichert. wenn du jetzt beamter oder selbständig werden solltest, wäre das ein statuswechsel.
nicht freiwillig hab ich mich freiwillig vesichern lassen sondern nach aussage der aok, weil es angeblich nur die eine möglichkeit gibt, was aber ja nicht so richtig ist
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