Beihilfestelle (Dienstort) gewechselt - nun Gesundheitsprüf?

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SoL
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Beihilfestelle (Dienstort) gewechselt - nun Gesundheitsprüf?

Beitragvon SoL » 22.11.2012, 21:26

Hallo zusammen,

vielleicht gibt es schon einen Beitrag dazu, aber ich hab ihn mittels Suche/ Suchen nicht gefunden, deshalb hab ich nun ein (für mich) neues Thema eröffnet:


Ich bin schon seit Jahren bei der Debeka und erhalte ebenfalls zu 50% Beihilfe. Meine ersten Berufsjahre hab ich in Niedersachsen verbracht und bin nun seit ca. anderthalb Jahren in Bremen tätig.
Der Beihilfesatz hat sich nicht geändert, lediglich die Beihilfestelle hat wie oben beschrieben gewechselt.

Nun ist mir aufgefallen, dass auf dem letzten Bescheid der Debeka immernoch Niedersachsen als Beihilfestelle steht, daraufhin hab ich nen Brief geschrieben, dass sich die Stelle aber nicht der Satz bei der Beihilfe von mir geändert hat.

Nun will die Debeka eine erneute Gesundheitsprüfung von mir - meine Frage: Ist sowas zulässig? Und: Bedeutet dieses ggf. einen neueren will heißen höheren Monatsbeitrag meinerseits für die PKV?
Ich dachte eine Gesundheitsprüfung stünde nur an, wenn sich der Beihilfesatz sich geändert hat und man ein halbes Jahr verstreichen ließ.

Wenn man mir hierbei weiterhelfen könnte, wäre ich sehrsehr dankbar!

Viele Grüße aus Bremen! .-.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.11.2012, 22:04

Hi Sol,
selbst wenn sich der Beihilfesatz ändert und man es innerhalb einer bestimmten Frist meldet löst, dass keine Risikoprüfung aus. Ich würde von der neuen Beihilfestelle eine Beihilfebestätigung anfordern und wenn dort ebenfalls die 50 % Beihilfe bestätigt werden ist alles in Butter jedoch gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Beihilferichtlinien, Sie sollten also auch diese vergleichen.
Gruß

SoL
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Beitragvon SoL » 23.11.2012, 13:00

Vielen, vielen Dank für die Antwort - und sooo schnell!!!

Ja, die Beihilfe wollte ich noch anrufen; nun weiß ich aber auch worauf ich achten muss.

Nochmals: Danke! :D

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 23.11.2012, 23:34

Hallo,

ich muss ein wenig die Optimismus trüben. Gemäß VVG hatten Sie 6 Monate Zeit die Beihilfeänderungen ohne Gesundheitsprüfung vornehmen zu lassen, die sind zweifelsohne nach 18 Monaten verstrichen.

Die Beihilfen Bremen und Niedersachsen und die entsprechenden passenden Tarife sind sehr wohl verschieben. Exemplarisch genannt bekommt ein Pensionär in Bremen nur 60%, in Niedersachsen aber 70% Beihilfe, was sich auch vorher schon andere Tarife auslöst. Gleiches gilt für die Beihilfeergänzung.

Die Umstellung gegen Gesundheitsprüfung ist korrekt, da der Versicherungsnehmer nicht binnen 6 Monaten diese angezeigt hat

Beihilfe ist halt ein sehr spezielles Thema mit dem leider viele Vermittler nicht viel anzufangen wissen.

Grüße
CM

SoL
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Beitragvon SoL » 04.12.2012, 15:45

Hier noch ein paar aktuelle Ergänzungen bei Interesse:
Die Beihilfe in Bremen und Niedersachsen sind wie schon von Cassiesmann geschrieben in einigen Punkten unterschiedlich, sodass ein Wechsel des Dienstherrn auf alle Fälle der Versicherung mitzuteilen ist - sowie jegliche Änderung der persönlichen Umstände (Telefonnummer, Wohnsitzwechsel usw.)


@Cassiesmann:
Vielen, vielen Dank für Ihre genaue Antwort. Das mit den 6 Monaten wurde mir nu mitgeteilt, da bin ich zu spät dran - das stimmt.
Ich konnte aber Dank Ihrer Antwort meinem Versicherungsvertreter freundlich(er) gegenüber treten. :D


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