Verbeamtung

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Twin
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Verbeamtung

Beitragvon Twin » 28.12.2012, 13:46

Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe eine Frage bezüglich von Fristen.

Wurde vor einer Woche verbeamtet. Wie lange habe ich Zeit mir das passende Versicherungsunternehmen auszusuchen? Ich habe jetzt gelesen, dass es sinn macht einen Probeantrag zu stellen, weil ich schon fast den richtigen Antrag gestellt habe kam ich nun ins stocken. Bin ich momentan nicht versichert oder habe ich noch Zeit ein paar Probeanträge zu stellen?
Was ist, wenn mir jetzt etwas passiert?
Die Öffnungsklausel besteht nur für den Grundtarif? Ist das jetzt wenig? Sorry klingt etwas naiv, aber es ist ja so viel Kleingedrucktes zu lesen.

Lieben Dank an alle Helfenden.
Ich weiß, dass kommt schon ein wenig spät, aber irgendwie merke ich erst jetzt wieviel doch beachtet werden muss.

GS
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Schaut ganz so aus, als wolltest ...

Beitragvon GS » 28.12.2012, 19:55

... Du Dich da auch weiterhin alleine durchwursteln, Twin?

Bevor Du Dich verzettelst, suche Dir lieber einen in der Beihilferestkostenversicherung ausgewiesnen Berater. Eventuell meldet sich eine/r oder auch mehrere, hier öffentlich oder per PN bei Dir.

Wird ja offenbar langsam Zeit, dass Du in die Gänge kommst. Von Deiner Solonummer sei Dir jedoch entschieden abgeraten. Das kann nur dorthin gehen, wohinein gewöhnlich auch Gesundheitsreformen gehen (ein Kleidungsstück mit 4 Buchstaben).

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon DKV-Service-Center » 30.12.2012, 20:41

jo der Schuss ist schon nach hinten losgegangen,
jetzt bleibt nur noch Unisex, Probeanträge finde ich toll immer Gut für übungszwecke der Sachbearbeiter. Was soll ein Probeantrag bringen ?
Gruß

richtersclemens
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Beitragvon richtersclemens » 19.02.2013, 19:06

Hallo Zusammen, ich bin zwar noch nicht verbeamtet, aber bei mir steht es dieses Jahr auch an. Sich mittels Probeantrag bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft anzuklopfen klingt vernünftig, jetzt aber die Frage, ist es denn wirklich sinnvoll sich privat zu versichern? Viele bleiben schließlich doch in der gesetzlichen, aber wann macht das denn Sinn? Vielleicht kann mir jemand interessante Tips dazu geben was mich der richtigen Entscheidung näher bringen wird. Gruß Lenn

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.02.2013, 22:53

Hallo Lenn
Als Beamter erhälst du keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, wie ein normaler Angestellter
sonden Beihilfe, das heißt 50 % deiner Krankheitskosten werden vom Dienstherren erstattet. Selbstverständlich kannst du in der Gesetzlichen bleiben nur dann musst du die freiwillige Krankenversicherung zu 100% selbst bezahlen.

Gruß


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