Berechnung PKV Differenz

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kalle1
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Berechnung PKV Differenz

Beitragvon kalle1 » 16.07.2013, 15:27

Hallo,
ich lag stationär in einem Einbettzimmer. Mein Tarif bei der PKV SBW 30 und SEB 70. Beihilfe zahlte 70 % vom Zweibettzimmer, PKV 30 % vom Zweibettzimmer. PKV zahlte dann noch 70 % Differenz vom Ein-zum Zweibettzimmer.
Ist der Differenzbetrag zwischen Ein-und Zweibettzimmer auf 70 % zu reduzieren? Bisher hatte ich Jahre Glück und benötigte keinen stationären Aufenthalt. Müsste der Differenzbetrag nicht zu 100 % abgedeckt sein.
Ich konnte bisher darüber nichts finden. Von Prozenten ist bei dem SEB bezogen auf diese Differenz nichts zu lesen.
Bezogen auf das kleine Krankenhaustagegeld, was gezahlt wurde, schon.
Deshalb bin ich mir nicht sicher, welche Berechnung nun richtig ist.
Auf meiner Karte steht neben den allgemeinen Krankenhausleistungen von 30 % noch Zweibettzimmerzuschlag 30% und Differenz der Zimmer 100 %.
Nach Auszahlung sind es nun insgesamt 100 % (30% Zeibett -und 70% Einbettzimmer), aber nicht für die Differenz, damit bleibt eine Lücke.
Die Sachbearbeiterin sagte natürlich, es sei richtig berechnet.
Wer kennt sich aus und kann mir da eine Info geben?
Danke schönen Tag kalle

GS
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Das passt nicht zusammen.

Beitragvon GS » 16.07.2013, 23:45

Hallo kalle1,

wenn deine Karte aktuell ist und dort unter "Diff. 1/2-Bett" 100% steht, müssten es auch 100% der Differenz der beiden Zuschläge sein.

Bitte nicht die 70% Einbettzimmer und 30% Zweibettzimmer zu 100% addieren. 100% wovon?

Ist die Karte noch aktuell? Wurde sie seinerzeit korrekt ausgestellt? Wurde inzwischen evtl. ein weiterer Tarif gekündigt, der die nun fehlenden 30% 1-Bett gedeckt hatte?

Je nachdem, entweder nachhaken oder weitere Antworten hier abwarten, die Licht ins Dunkel bringen, z. B. von einem, der die Tarife kennt, ohne dass du den Anbieter genannt hast. Warum eigentlich nicht?

Gruß von
Gerhard

kalle1
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hallo

Beitragvon kalle1 » 17.07.2013, 15:47

Hallo,

danke für die Antwort. Das ist die Signal und es gibt keinen Grund, sie nicht genannt zu haben.
Es hat sich nichts geändert und die Karte ist aktuell. Da die 100 % unter Differenz Ein- und Zweibettzimmer stehen, denke ich, dass die 100 % sich auch darauf beziehen. Rechnerisch wurden aber 70 % ausgezahlt, mit der Begründung, dass ja 30 % für das Zweibettzimmer gezahlt wurden und der auszuzahlende Betrag sonst höher wäre. Der Betrag, der nun noch fehle, wäre mein Eigenanteil von der Beihilfe.
Unter Zweibettzimmerzuschlag steht auf der Karte 30 %.
Das irritiert mich.
Danke dir für deinen Einsatz.
Grüße kalle

GS
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Beitragvon GS » 17.07.2013, 23:22

HalloKalle,

im Signal-Tarif SB-W ist unter anderem zu lesen:

Zu den Wahlleistungen gemäß § 22 der BPflV zählen die gesondert berechenbare Unterkunft im Einbett- oder Zweibettzimmer und die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen.

Das heißt für mich - der Reihe nach:
Zweibettzimmer-Zuschlag: 70% von der Beihilfe und 30% aus dem SB-W 30
Einbettzim,-Mehrzuschlag: 70% aus dem SEB70 und 30% aus dem SB-W 30

Zahlenbeispiel: 2-Bettzimmerzuschlag 40 €, 1-Bettzimmerzuschlag 90 € (Mehr- oder Differenzzuschlag also 50 €)

Wer zahlt wieviel?
Beihilfe: 70% von 40 € = 28 €*
SBW30: 30% von 90 € = 27 € (und nicht etwa von 40 € = 12 €)
SEB 70: 70% von 50 € = 35 €, zusammen 90 € (und nicht etwa 75 €)
* Je nach Beihilferegelung sind hier €-Abzüge möglich/wahrscheinlich, die ganz oder teilweise mit dem tariflichen Krankenhaustagegeld gedeckt sind.

M. E. rechnen sie bei dir den SB-W 30 falsch ab, wenn sie dort nur den 2-Bettzimmerzuschlag ansetzen, nicht aber den (vollen) Einbettzimmerzuschlag zu 30 % erstatten. Wo sonst sollen die 100% auf deiner Karte herkommen?

Wie hoch genau sind denn die Zuschläge in deinem Fall gewesen? Und was genau pro Tag haben sie abgerechnet nach welchem Tarif?

Gruß von
Gerhard

kalle1
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hallo Gerhard

Beitragvon kalle1 » 18.07.2013, 09:13

Hallo Gerhard,

danke für deine ausführliche Erklärung. Nun denke ich, hat es sich geklärt.
Denn, da hatte ich wohl einen Denkfehler.
Im Grunde hat die Versicherung wohl 100 % bezahlt.
Mein Denkfehler war folgender.
Die Signal bekam die Rechnung über die 30 % Krankenhauskosten direkt, so konnte ich sie nicht sehen.
Ich bekam die Kosten über die 70 % für die Beihilfe.
Später wurde der Differenzbetrag anhand des Beihilfebescheids abgerechnet.
Ich hatte immer die 100 % im Kopf, bekam aber nur 70 % ausgezahlt.
Allerdings hat die Signal die 30 %, die ich nicht im Kopf hatte ja schon an das Krankanhaus gezahlt.
Weil ich diese Rechnung nie gesehen habe, sind diese 30 % wohl untergegangen.
Aus dem SEB 70 wurden dann ja die 70 % an mich gezahlt.
So passt es dann auch mit deiner Erklärung und für mich auch logisch nachvollziehbar.
Danke dafür und noch einen schönen Tag.
Grüße
Kalle

GS
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Na, dann haben wir doch ...

Beitragvon GS » 18.07.2013, 15:06

... beide etwas gelernt.

Du, worauf du nach der nächsten - hoffentlich nicht so schnell folgenden - Krankenhausbehandlung und -abrechnung achten wirst.

Und ich, neben etlichen anderen Fragen auch die hier entscheidende zu stellen: Hat das Krankenhaus einen Teil der Kosten direkt mit der Signal abgerechnet? Die Antwort lag eigentlich auf der Hand, denn darin zum Teil liegt ja der Sinn der Krankenhauskarte.

Bleibt mir nur noch, die Behauptung der falschen Abrechnung wieder einzusammeln und die vielleicht mitlesenden Signaler um Entschuldigung zu bitten. .-.

Gruß von
Gerhard


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