Nach Beamtenverhältnis kein Einkommen - Wechsel in GKV mögl?
Verfasst: 02.10.2014, 15:42
Liebe Expertinnen und Experten,
bei mir ergibt sich eine für mich ziemlich komplexe Situation. Ich hoffe in diesem Forum werde ich fündig, denn die Sachbearbeiter der Beihilfe und PKV konnten mir noch nicht weiterhelfen.
Gegen Ende des Jahres wird mein Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Uni (A13) auslaufen. Aktuell bin ich zu 50% über Beihilfe und 50% über PKV versichert (ledig, keine Kinder, 33 Jahre). Nächstes Jahr (2015) plane ich einen 12 monatigen privaten Auslandsaufenthalt. In diesen 12 Monaten werde ich, abgesehen vom Übergangsgeld in den ersten 3,5 Monaten, ohne Einkommen sein. Für die Zeit im Ausland (2015) werde ich eine Reisekrankenversicherung (ca. 1 Euro pro Tag) für ein Jahr abschließen. Voraussichtlich werde ich 2016 in ein Angestelltenverhältniswechsel (Brutto-Einkommen über 55 T€).
Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit wieder in die GKV zu wechseln, da ich spätestens nach dem Übergangsgeld (Mitte April 2015) nicht mehr beihilfeberechtigt sein werde (siehe [1]) und kein Einkommen habe?
2. Wird eine Auslands-KV als hinreichenden Ersatz für eine Versicherung im Inland angesehen, so dass ich mich nicht zusätzlich in Deutschland versichern muss? (Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus §5 Abs. 13)
Für eure Antworten vielen Dank im Voraus. Über weitere Tipps würde ich mich ebenfalls sehr freuen!
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Zusammenfassend noch einmal die wichtigsten Daten in Stichpunkten:
- seit 3,5 Jahren Beamter auf Zeit bei einer Uni in Bayern (A13)
- Arbeitsvertrag endet am 31.12.2014
- Aktuelle KV: Beihilfe 50%, PKV 50%
- Vor der Beamtenzeit: 3 Jahre Angestellter im öffentlichen Dienst (GKV)
- ledig, keine Kinder, 33 Jahre
Nach dem 31.12.2014
- Übergangsgeld für voraussichtlich 3,5 Monate (Mitte April)
- Sonst kein Einkommen bis 31.12.2015 wegen Auslandsaufenthalt (Wohnsitz bleibt aber im Deutschland)
- Reisekrankenversicherung für 12 monatigen Auslandsaufenthalt
- Nach 31.12.2015 Angestelltenverhältnis (Brutto-Einkommen über 55 T€)
[1] Nach Bayerische Beihilfeverordnung - BayBhV §2 Absatz 2 wäre ich in der Zeit, in der ich Übergangsgeld erhalte noch beihilfeberechtigt.
( http://www.lff.bayern.de/download/neben ... eadc88.pdf )
bei mir ergibt sich eine für mich ziemlich komplexe Situation. Ich hoffe in diesem Forum werde ich fündig, denn die Sachbearbeiter der Beihilfe und PKV konnten mir noch nicht weiterhelfen.
Gegen Ende des Jahres wird mein Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Uni (A13) auslaufen. Aktuell bin ich zu 50% über Beihilfe und 50% über PKV versichert (ledig, keine Kinder, 33 Jahre). Nächstes Jahr (2015) plane ich einen 12 monatigen privaten Auslandsaufenthalt. In diesen 12 Monaten werde ich, abgesehen vom Übergangsgeld in den ersten 3,5 Monaten, ohne Einkommen sein. Für die Zeit im Ausland (2015) werde ich eine Reisekrankenversicherung (ca. 1 Euro pro Tag) für ein Jahr abschließen. Voraussichtlich werde ich 2016 in ein Angestelltenverhältniswechsel (Brutto-Einkommen über 55 T€).
Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit wieder in die GKV zu wechseln, da ich spätestens nach dem Übergangsgeld (Mitte April 2015) nicht mehr beihilfeberechtigt sein werde (siehe [1]) und kein Einkommen habe?
2. Wird eine Auslands-KV als hinreichenden Ersatz für eine Versicherung im Inland angesehen, so dass ich mich nicht zusätzlich in Deutschland versichern muss? (Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus §5 Abs. 13)
Für eure Antworten vielen Dank im Voraus. Über weitere Tipps würde ich mich ebenfalls sehr freuen!
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Zusammenfassend noch einmal die wichtigsten Daten in Stichpunkten:
- seit 3,5 Jahren Beamter auf Zeit bei einer Uni in Bayern (A13)
- Arbeitsvertrag endet am 31.12.2014
- Aktuelle KV: Beihilfe 50%, PKV 50%
- Vor der Beamtenzeit: 3 Jahre Angestellter im öffentlichen Dienst (GKV)
- ledig, keine Kinder, 33 Jahre
Nach dem 31.12.2014
- Übergangsgeld für voraussichtlich 3,5 Monate (Mitte April)
- Sonst kein Einkommen bis 31.12.2015 wegen Auslandsaufenthalt (Wohnsitz bleibt aber im Deutschland)
- Reisekrankenversicherung für 12 monatigen Auslandsaufenthalt
- Nach 31.12.2015 Angestelltenverhältnis (Brutto-Einkommen über 55 T€)
[1] Nach Bayerische Beihilfeverordnung - BayBhV §2 Absatz 2 wäre ich in der Zeit, in der ich Übergangsgeld erhalte noch beihilfeberechtigt.
( http://www.lff.bayern.de/download/neben ... eadc88.pdf )