Tarifwechsel als Beamter

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wasnun2
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Tarifwechsel als Beamter

Beitragvon wasnun2 » 13.04.2015, 08:11

Hallo,

als Beamter in der DBV mit den Tarifen
BSG 50T
BZ 50
B3 50
BW2 50 T
und BN1 50 stellt sich die Frage, ob eine Überprüfung eines Tarifwechsels überhaupt lohnt.

Hab schon mal gehört, daß bei Versicherungen für Beamte nicht so oft neue Tarife aufgelegt werden. Hat sich das durch die Übernahme der Axa geändert, so daß es evt. doch eine Überlegung wert ist ein Tarifwechsel vorzunehmen?
Gruß wasnun

Thomas Schösser
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Beitragvon Thomas Schösser » 13.04.2015, 17:29

Ob ein Tarifwechsel Sinn macht, oder wie Sie es sagen "überhaupt lohnt", hängt im wesentlichen von Ihren persönlichen Zielen und Ihren Wünschen an den Versicherungsumfang und dem Leistungskatalog ab! Diese sollten immer umfassend und detailliert ausgearbeitet werden. Dann vergleichen Sie Ihre Anforderungen mit den Tarifen.

Sind Sie in den Bisextarifen versichert? Falls ja, können Sie sich z.B. die Unterschiede (nicht nur zu den Leistungen, den Kalkulationsgrundlagen und den Beiträgen) zwischen den Bisextarifen und den sogenannten Unisextarifen aufzeigen lassen, um ein Beispiel zu nennen...Lassen Sie sich stets zu allen Vor- als auch Nachteilen professionell beraten!

Was ist mit anderen Tarifen, wie beispielsweise dem Krankenhaustagegeld, oder dem Kurtagegeldtarif?

Zum Thema Leistung noch ein paar Sätze im allgemeinen. Viele Menschen denken, dass die PKV in den grundlegenden Leistungsinhalten, wie z.B. Rehamaßnahmen, Hilfsmittel oder Heilmittel stets gleich sind. Das stimmt aber so nicht! Man muss schon genauer hinsehen, und die Inhalte der Versicherungsbedingungen beleuchten. Und da werden oft riesige Leistungsunterschiede sichtbar, selbst bei Tarifen ein und derselben Versicherungsgesellschaft kann dies vorkommen.

Hier ein paar Beispiele für Themen, bei denen im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen am Markt oft große Unterschiede zu finden sind, so z.B. (keine abschließende Aufzählung)

- beim Hilfsmittelkatalog
- bei der erstattungsfähigen Heilmittelversorgung
- bei der Versorgung im Zusammenhang mit Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen
- hinsichtlich Leistungen für Kuren
- bei ambulanter und stationärer Psychotherapie
- bei den Zahnleistungen
- hinsichtlich der Versorgung im Krankenhaus (ACHTUNG: hier meine ich nicht nur die Betrachtung der Zimmerversorgung)
- der versicherten Behandler
- der versicherten Honorare für Ärzte und Heilpraktiker
- bei den Krankentransporten
- hinsichtlich der Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- bei den erstattungsfähigen Arzneimitteln
- wo überhaupt auf der Welt der Versicherungsschutz gilt / der Vertrag fortgeführt werden kann
...und viele viele weitere Themengebiete mehr...


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