Als Beamter gesetzlich versichert

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Akki
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Als Beamter gesetzlich versichert

Beitragvon Akki » 14.08.2007, 01:04

Habe da mal eien Frage. ich bin Beamter und freiwillig gesetzlöich versichert, da dort der beitrag für mich billiger ist als in der privaten Krankenversicherung (aufgrund Vorerkrankungen).

Nun ist es meines Wissens so, das sich weder der Arbeitgeber noch die Beihilfestelle an meinen Krankenkassenbeiträgen beteiligt. Ist dies so richtig oder hat da wer andere Informationen?

Empfinde dies als ungerecht, da ich ja durch meine gesundheitliche Beeinträchtigung nun doppelt bestraft oder benachteiligt bin. Sind hier eventuell Verfahren vor Gerichten anhängig?

Cassiesmann
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Re: Als Beamter gesetzlich versichert

Beitragvon Cassiesmann » 14.08.2007, 08:08

Akki hat geschrieben:Habe da mal eien Frage. ich bin Beamter und freiwillig gesetzlöich versichert, da dort der beitrag für mich billiger ist als in der privaten Krankenversicherung (aufgrund Vorerkrankungen).

Nun ist es meines Wissens so, das sich weder der Arbeitgeber noch die Beihilfestelle an meinen Krankenkassenbeiträgen beteiligt. Ist dies so richtig oder hat da wer andere Informationen?


An den Beiträgen nicht, die Beihilfe beteiligt sich im eingeschränkten Umfang an Ihren verbleibenden, von Ihnen zu tragenden, Krankheitskosten.


Empfinde dies als ungerecht, da ich ja durch meine gesundheitliche Beeinträchtigung nun doppelt bestraft oder benachteiligt bin. Sind hier eventuell Verfahren vor Gerichten anhängig?


Meines Wissens nicht. Ggf. kommen Sie aber über eine der beiden Öffnungsaktionen in "die PKV" mit max. 30% Zuschlag und ohne Zusatztarife!

Akki
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Beitragvon Akki » 14.08.2007, 18:15

Hm Danke für die Antwort, aber ich würde schon gerne in der gesetzlichen Kasse bleiben, da ich für mehrere 100 Euro Tabletten im Monat nehme, die ich sonst vorstrecken müsste.

Es geht mir ja auch nur ausschließlich darum, ob die Kassenbeiträge von irgendeiner Seite anteilig erstattet werden.

Ungerecht ist es ja wenn man 13 % vom Brutto selber tragen muss und vor allem ein schmerzlicher finanzieller Verlust. Vielelicht sollte man selbe rmal den Weg zu einem Gericht wagen.

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Beitragvon Cassiesmann » 14.08.2007, 18:33

Akki hat geschrieben:
Ungerecht ist es ja wenn man 13 % vom Brutto selber tragen muss und vor allem ein schmerzlicher finanzieller Verlust. Vielelicht sollte man selbe rmal den Weg zu einem Gericht wagen.


Es gibt ja eine Möglichkeit, die Sie wählen können aber nicht wollen. Sie werden "vor Gericht" wenig Chancen haben. Das Alimentationsprinzip ist schon so alt, dass es mittlerweile "gerichtsfest" ist!

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Re: Als Beamter gesetzlich versichert

Beitragvon DKV-Service-Center » 14.08.2007, 21:49

Hallo Akki

Habe da mal eien Frage. ich bin Beamter und freiwillig gesetzlöich versichert, da dort der beitrag für mich billiger ist als in der privaten Krankenversicherung (aufgrund Vorerkrankungen).

Diese Aussage zweifele ich einmal an :-)

Nun ist es meines Wissens so, das sich weder der Arbeitgeber noch die Beihilfestelle an meinen Krankenkassenbeiträgen beteiligt. Ist dies so richtig oder hat da wer andere Informationen?

richtig

Empfinde dies als ungerecht, da ich ja durch meine gesundheitliche Beeinträchtigung nun doppelt bestraft oder benachteiligt bin. Sind hier eventuell Verfahren vor Gerichten anhängig?
Dieses Unrecht haben Sie FREIWILLIG gewählt, Warum sollte ein Verfahren anhängig sein, Ihr Dienstherr bietet Ihnen Beihilfe an diese schlagen Sie freiwillig aus. Aber es wird noch besser :-) als Rentner werden Sie als freiwilliger nochmal ganz böse ausgenommen, dass den auch unter dem Mantel freiwillig.
Handeln Sie.
Gruß

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Beitragvon Akki » 15.08.2007, 14:48

Werde bestimmt nicht zu einer privaten wechseln, weil dort die Beiträge teurer sind oder mir schon egsagt wurde das bestimmte medikamente nicht übernommen würden oder aber ich gegen bestimmte Risiken ausgeschlossen sei.

Selbst als ich die Ausbildung begann waren die beiträge in der günstigsten privaten krankenkasse über 30 DM im Monat teurer als in der gesetzlichen, nach dem die Kasse die Vorerkrankungen wusste.

Nun ja da muss man sich halt damit abfinden das dort keine andere Möglichkeit besteht. Wenigstens profitiert man wenn man Familie hat da die Familienmitglieder dann mitversichert sind.

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Beitragvon Cassiesmann » 15.08.2007, 15:01

Akki hat geschrieben:Werde bestimmt nicht zu einer privaten wechseln, weil dort die Beiträge teurer sind oder mir schon egsagt wurde das bestimmte medikamente nicht übernommen würden oder aber ich gegen bestimmte Risiken ausgeschlossen sei.

Siehe unten!

Was zahlen Sie in der GKV für Zahnersatz dazu? Wie sieht es mit der freien Arztwahl stationär aus,...? Das ist eine riesiger Komplexe, der mit pauschalen Aussage "weil dort die Beiträge teurer sind" nicht abgedeckt wird.


Selbst als ich die Ausbildung begann waren die beiträge in der günstigsten privaten krankenkasse über 30 DM im Monat teurer als in der gesetzlichen, nach dem die Kasse die Vorerkrankungen wusste.

Heute ist "die PKV" Für Beamtenanwärter meist rund 80-100€ günstiger als die GKV! So ändern sich die Zeiten ;-)

Nun ja da muss man sich halt damit abfinden das dort keine andere Möglichkeit besteht. Wenigstens profitiert man wenn man Familie hat da die Familienmitglieder dann mitversichert sind.


Haben Sie überhaupt mal verglichen? Zum Thema Ausschlüsse, hab ich schon mal was bezüglich der Öffnungsaktionen geschrieben. Wenn Sie in den Personenkreis fallen gibt es keine Ausschlüsse!

Auf der anderen Seite, es gibt Personen für die ist "die PKV" nicht geeignet und umgekehrt.

impression
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Beitragvon impression » 25.08.2007, 23:19

Wir hatten kürzlich eine Informationsveranstaltung zum Thema Beihilfe, und da wurde uns gesagt, dass Kosten, die von der GKV nicht getragen werden, grundsätzlich bei der Beihilfestelle erstmal eingereicht werden können, weil diese die Kosten manchmal und teilweise übernimmt.

Vielleicht konnte ich Ihnen dadurch helfen.
Uns wurde das so erklärt!

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Beitragvon Cassiesmann » 25.08.2007, 23:57

impression hat geschrieben:Wir hatten kürzlich eine Informationsveranstaltung zum Thema Beihilfe, und da wurde uns gesagt, dass Kosten, die von der GKV nicht getragen werden, grundsätzlich bei der Beihilfestelle erstmal eingereicht werden können, weil diese die Kosten manchmal und teilweise übernimmt.




8)

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Beitragvon Frank » 26.08.2007, 10:45

Die erwähnte Öffnungsklausel, die Beamten den Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtert, gilt nur innerhalb von 6 Monaten nach der Berufung zum Beamten.

Der Dienstherr beteiligt sich nur über die Beihilfe an den Kosten.

GS
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Beitragvon GS » 29.08.2007, 01:32

Hallo Leute,
Ihr habt da wohl was falsch verstanden.

Akki will ja gar nicht in die PKV, weil er nicht (mehr) kann. Er will bloß Beamter sein. Nun kann er aber nicht mehr hören, wie seine Kollegen sich in der Frühstückspause über die Vorteile dieser oder jener PKV unterhalten. Deshalb lässt er hier seinen Frust ab. Unter anderem auch deshalb, weil er sicher schon ausgerechnet hat, was er (immer noch) an die GKV abdrückt, wenn seine Lieben längst nicht mehr familienversichert sein werden.

Sein Problem ist aber vor allem, dass er wahrscheinlich auch mit der Stoppuhr in den Beichtstuhl ginge, wenn er ginge.

Cassiesmann
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Zweite Öffnungsaktion für Beamte vor den 01.01.05 in der GKV

Beitragvon Cassiesmann » 29.08.2007, 07:40

GS hat geschrieben:Hallo Leute,
Ihr habt da wohl was falsch verstanden.

Akki will ja gar nicht in die PKV, weil er nicht (mehr) kann.


Auch wenn ich es schon geschrieben habe, wenn er vor dem 01.01.05 verbeamtet wurde, gilt für ihn eine (andere) Öffnungsaktion.

http://www.pkv.de/downloads/GKV_Beamte.pdf

Zwingen kann man ihn nicht, jedoch muss ich auch sagen, ich verstehe das Gemeckert nicht. Akki entscheidet sich bewußt für die GKV und deren Nachteile, also muss er da durch!


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