AG-Beiträge zur Beihilfe steuerpflichtig?

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carlosjonas
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AG-Beiträge zur Beihilfe steuerpflichtig?

Beitragvon carlosjonas » 14.08.2007, 20:21

Hallo,
wer kann in folgendem Fall raten oder weiß Bescheid:
-AG (quasi ÖD: Städtische Wohnungsgesellschaft) versichert AN bei DEBEKA zu Beihilfebedingungen (Privatpatient, 70% Kostenersatz, restliche 30 % muß AN als Restkosten selbst versichern),
- auch nach Rentenbeginn übernimmt der AG die Beiträge zu den 70%,
- urplötzlich (ab 1/06) deklariert der AG diese Beiträge von ca. € 700,-/Monat als Arbeitslohn und verlangt Steuerkarte, führt aber weiterhin diese Beträge selbst an die DEBEKA ab, sodass der AN weder das Geld selbst erhält noch einen Beleg für die Zahlung von Beiträgen an die DEBEKA erhält,
- das FA behandelt den Betrag als zu versteuernden Arbeitslohn.
Sowohl FA als auch Steuerberater erkennen das Problem und halten die Versteuerung für ungerechtfertigt, wissen aber nicht, wie der Fall zu handeln ist.
Angeblich wäre so ein Fall noch nie vorgekommen und auch nirgends vorgesehen.
Weiß das jemand besser?
Mit freundlichen Grüssen
carlosjonas

Cassiesmann
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Re: AG-Beiträge zur Beihilfe steuerpflichtig?

Beitragvon Cassiesmann » 14.08.2007, 20:41

Handelt es sich um eine Beihilfeablöseversicherung die der AG gemach hat?

Ich glaube dem FA fast, dass es den Fall noch nie gab! Der AG hat die Beihilfeablöseversicherung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung eingeführt, die er als AG zu tragen hat. Diese stellt keine direkte Leistung an den AN dar, die mit einer konkreten Arbeitsleistung zu rechtfertigen ist und ist m.E. somit kein Entgelt.

Ich befürchte, wenn das FA nicht einlenkt, wird dies ein Fall für ein Finanzgericht. Haben Sie den AG mal nach der Begründung gefragt?

carlosjonas
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Beitragvon carlosjonas » 14.08.2007, 21:35

Hallo,
das glaube ich nicht.
Der AN wurde seinerzeit, als er jung und ledig war, mit den geringen Beiträgen und hohen Leistungen von der DEBEKA geködert.
An die Probleme nach Renteneintritt hat damals niemand gedacht.
Meines Wissens hat der AG von oben furchtbar einen auf den Deckel bekommen, wieso er (der AG) nach Renteneintritt noch weiterhin diese nicht unbeträchtlichen Beträge für den AN aufwendet und dann den Ausweg gefunden, so zu tun, als ob er noch Arbeitslohn an den AN zahle.
Gegen den Steuerbescheid ist erstmal Einspruch eingelegt worden, aber auch ich glaube, dass das Finanzgericht sich noch damit befassen muss.
Erstmal herzlichen Dank für diese erste Einsxchätzung.
Mit freundlichen Grüssen
carlosjonas

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.08.2007, 21:56

carlosjonas hat geschrieben:Hallo,
das glaube ich nicht.
Der AN wurde seinerzeit, als er jung und ledig war, mit den geringen Beiträgen und hohen Leistungen von der DEBEKA geködert.
An die Probleme nach Renteneintritt hat damals niemand gedacht.
Meines Wissens hat der AG von oben furchtbar einen auf den Deckel bekommen, wieso er (der AG) nach Renteneintritt noch weiterhin diese nicht unbeträchtlichen Beträge für den AN aufwendet und dann den Ausweg gefunden, so zu tun, als ob er noch Arbeitslohn an den AN zahle.
Gegen den Steuerbescheid ist erstmal Einspruch eingelegt worden, aber auch ich glaube, dass das Finanzgericht sich noch damit befassen muss.
Erstmal herzlichen Dank für diese erste Einsxchätzung.
Mit freundlichen Grüssen
carlosjonas


Sorry, wenn Sie von "Ködern" und der Gleichen sprechen, geht es um eine Beihilfeablöseversicheurng? Falls ja, ist das nur eine Entscheidung des AG das "Beihilferisiko" abzusichern und nicht selber zu tragen! Das "Beihilferisiko" trägt der AG für das ganze Leben des AN, also mal Butter bei die Fische, um was handelt es sich? Eine Krankenvollversicherung bei der der AG 70% übernimmt gibt es nicht, bietet die Debeka nicht an. Welchen Tarif haben Sie (P30 / Z30)?

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Beitragvon carlosjonas » 15.08.2007, 11:04

Hallo,
Ja, es handelt sich um eine "Beihilfeablöseversicherung" mit dem Tarif P30/Z70.
Herzlichen Dank für die Hilfe, jetzt sind wir auf der richtigen Fährte.
Das Problem ist Folgendes:
- Der AG weist die von ihm an die DEBEKA abgeführten Beiträge nach Eintritt in die Altersrente plötzlich auf der elektronischen Steuerbescheinigung unter Ziffer 2 als "Arbeitslohn" aus, den das FA in Einkommensteuererklärung natürlich voll versteuert.
Da der AN die Beiträge nicht selbst zahlt und auch keinen Nachweis über die Verwendung dieser Beträge als Versicherungsbeiträge hat, sieht das FA keine Möglichkeit, diesen "Arbeitslohn" als steuerlich anzuerkennende Versicherungsbeiträge zu behandeln.
Dies nicht aus bösem Willen, sondern einfach deshalb, da ihm ein solcher Fall bisher nicht untergekommen ist.
Aus dem gleichen Grund ist auch der Steuerberater hilflos.
Daher suche ich nach jemandem, dem Gleiches widerfahren ist und um Mitteilung, wie er sich, bzw. sein FA verhalten hat.

Mit freundlichen Grüssen
carlosjonas

PS. Das mit "Ködern" war nicht böse gemeint, aber für Viele, die in jungen Jahren wegen der geringen Beiträge aus der GKV in die PKV gewechselt, kam das böse Erwachen in späteren Jahren.

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Beitragvon Cassiesmann » 15.08.2007, 12:16

carlosjonas hat geschrieben:Hallo,
Ja, es handelt sich um eine "Beihilfeablöseversicherung" mit dem Tarif P30/Z70.
Herzlichen Dank für die Hilfe, jetzt sind wir auf der richtigen Fährte.
Das Problem ist Folgendes:
- Der AG weist die von ihm an die DEBEKA abgeführten Beiträge nach Eintritt in die Altersrente plötzlich auf der elektronischen Steuerbescheinigung unter Ziffer 2 als "Arbeitslohn" aus, den das FA in Einkommensteuererklärung natürlich voll versteuert.

Der Fehler liegt mutmaßlich beim AG der die eigenen Beiträge falsch ausweist und da ist meines Erachtens der Ansatzpunkt das Problem zu lösen. Ggf. rate ich sogar zu rechtlichem Beistand! Ich habe bislang noch nie von so einem Vorgehen gehört und das bei rund 50.000 Beilhilfeablöseversicherungen. Hätte er die Ablöseversicherung nicht, müsste er 70% der Krankheitskosten tragen, da kommt auch keiner auf die Idee diese dann als Arbeitslohn zu definieren.

PS. Das mit "Ködern" war nicht böse gemeint, aber für Viele, die in jungen Jahren wegen der geringen Beiträge aus der GKV in die PKV gewechselt, kam das böse Erwachen in späteren Jahren.


Nicht beim P30 Z30 mit weniger als 5 Kindern ;-)

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Beitragvon carlosjonas » 15.08.2007, 14:25

Hallo,
das ist der Ansatzpunkt:
- Der AG soll erklären, wie er zu der -offensichtlich - bisher einmaligen Deklarierung als "Arbeitslohn" gekommen ist,
- FA und Steuerberater sollen versuchen, ob diese Lesart hilfreich ist.
Also erstmal herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
carlosjonas

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Beitragvon Cassiesmann » 15.08.2007, 14:37

carlosjonas hat geschrieben:Hallo,
das ist der Ansatzpunkt:
- Der AG soll erklären, wie er zu der -offensichtlich - bisher einmaligen Deklarierung als "Arbeitslohn" gekommen ist,
- FA und Steuerberater sollen versuchen, ob diese Lesart hilfreich ist.
Also erstmal herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
carlosjonas


So würde ich vorgehen, wobei der Steuerberater auch hätte hinterfragen müssen/könne/sollen/..., warum diese Deklaration erfolgte!

Somit könnte der AG ja z.B. auch Beiträge für die Berufsgenossenschaft als Arbeitslohn deklarieren!

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Beitragvon carlosjonas » 15.08.2007, 21:51

Hallo,

soweit ist ja nun dank Ihrer Hilfe Klarheit in die verworrene Geschichte gebracht worden:
- Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit, dass der AG die Verwendung der von ihm zu erbringenden Beiträge zur Beihilfeablöseversicherung zum Nachteil des AN, warum auch immer, falsch deklariert hat.

Da kann angesetzt werden.

Aber das ist ja nur die eine Seite der Medaille:
- Als was und in welcher Zeile der elektronischen Steuermitteilung muss der AG diesen Betrag ausweisen, damit den Buchstaben der Steuergesetzgebung Genüge getan wird?

Meine Lebenserfahrung ist, dass sich die Fronten immer verhärten, wenn man nur "So nicht" sagt, das Problem sich aber löst, wenn man hinzufügt "Sondern so" und dies auch noch begründen kann.
Wenn Sie mir also auch noch bei diesem zweiten Schritt helfen könnten, wäre ich Ihnen äußerst dankbar!

Ich wünsche noch einen schönen Abend

carlosjonas

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Beitragvon Cassiesmann » 15.08.2007, 23:37

carlosjonas hat geschrieben:
Da kann angesetzt werden.

Aber das ist ja nur die eine Seite der Medaille:
- Als was und in welcher Zeile der elektronischen Steuermitteilung muss der AG diesen Betrag ausweisen, damit den Buchstaben der Steuergesetzgebung Genüge getan wird?



Das geht zu sehr in Richtung Rechts-/Steuerberatung, klären Sie dies mit ihrem Steuerberater ab!

Viel Erfolg!

carlosjonas
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Beitragvon carlosjonas » 16.08.2007, 09:18

Hallo,
ok, das akzeptiere ich, wozu wird der Steuerberater bezahlt.
Der ist z. Zt. in Urlaub, aber der Einspruch ist fristgerecht beim FA eingelegt.
Sobald er wieder da ist, soll er sich mal den Kopf zerbrechen!
Ich werde weiter berichten.
Zusammenfassend möchte ich ausdrücklich feststellen, dass das Forum für mich eine grosse Hilfe war, da ich mit meinem Problem bisher nur auf Kopfschütteln: " Das gibt es nicht" gestoßen war.
Hier im Forum erhielt ich den richtigen Wegweiser!
Nochmals vielen Dank!
carlosjonas

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Beitragvon Cassiesmann » 16.08.2007, 09:50

carlosjonas hat geschrieben:Hallo,
ok, das akzeptiere ich, wozu wird der Steuerberater bezahlt.
Der ist z. Zt. in Urlaub, aber der Einspruch ist fristgerecht beim FA eingelegt.
Sobald er wieder da ist, soll er sich mal den Kopf zerbrechen!
Ich werde weiter berichten.
Zusammenfassend möchte ich ausdrücklich feststellen, dass das Forum für mich eine grosse Hilfe war, da ich mit meinem Problem bisher nur auf Kopfschütteln: " Das gibt es nicht" gestoßen war.
Hier im Forum erhielt ich den richtigen Wegweiser!
Nochmals vielen Dank!
carlosjonas


Bitte, genau dafür sind wir da!

Viel Erfolg, ich freu mich auf Ihre (hoffentlich positive) Rückmeldung!

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Beitragvon carlosjonas » 18.08.2007, 17:16

Hallo,
an sich ist ja erst mal alles klar: bevor der Steuerberater aus dem Urlaub zurückkommt, kann ich nichts weiter unternehmen; der Einspruch beim FA ist eingelegt.
Aber ich zerbreche mir den Kopf über die Beweggründe des AG, seine Leistungen plötzlich als Arbeitslohn auszuweisen.
M. E. nach müsste es steuerlich für ihn doch egal sein, ob er sie als Beiträge zur Beihilfeablöseversicherung oder als Arbeitslohn ausweist. So oder so wären es für ihn doch steuerlich absetzbare Betriebsausgaben?
Oder könnte etwas Anderes, nicht mit der steuerlichen Behandlung Zusammenhängendes, dahinterstecken?
Jedenfalls ist diese Angelegenheit sehr beunruhigend, besonders, da der AG betont, sein Vorgehen wäre mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgestimmt.
Trotzdem wünsche ich ein schönes Wochenende
carlosjonas

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Vorläufige Klärung

Beitragvon carlosjonas » 23.09.2007, 12:30

Der Steuerberater hat die Beiträge als Krankenversicherungsbeiträge in seinem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid deklariert.
Das FA hat das akzeptiert und sowohl die einbezahlte angebliche Steuerschuld zurückerstattet als auch auf die ursprünglich verlangte Vorauszahlung für 2007 verzichtet.
Also vorerst Ruhe an der Steuerfront.
Aber eine endgültige Klärung kann das m.E. nicht sein; ich bin auf die Reaktion des FA bei der Einkommensteuererklärung 2007 gespannt, die ja mit gleichen Daten (Arbeitslohn zu 100% umdeklariert als Krankenkassenbeitrag) gefüttert wird.
Seitens des AG und des Betriebsrtates erfolgte bisher keine Stellungnahme
Also wahrscheinlich auf zur nächsten Runde.
Ich werde weiter berichten.


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