Langes Warten auf Beihilfebescheid

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Alexander50
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Langes Warten auf Beihilfebescheid

Beitragvon Alexander50 » 16.08.2007, 01:21

Meine Beihilfestelle ist das OLG Hamm.

Ich beklage das zu lange Warten auf den Beihilfebescheid (4-6 Wochen)

Da meine Krankenkasse DBV-Winterthur(50%) aber nur nach Vorlage des Bescheides zahlt,
sind schnell 8 Wochen vergangen, bis ich den kompletten Betrag zusammen habe.
Nun geben die Gläubiger (z.B. Privatärztliche Verrechnungsstellen) aber meist nur 3-4 Wochen Frist, die Rechnung zu begleichen, da ansonsten Mahngebühren etc. fällig werden.

Vielleicht hat ein User dieses Forums ähnliche Erfahrung gemacht ?
Für einen Hinweis/ Tipp bedanke ich mich im Voraus !

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Re: Langes Warten auf Beihilfebescheid

Beitragvon DKV-Service-Center » 16.08.2007, 08:35

Hallo Alexander50,
4-6 Wochen bei der Beihilfe ist schon gut, mir sind Fälle bekannt von 12-16 Wochen.

Die PKV erstattet in der Regel auch ohne Vorleistung der Beihilfe, Ausnahme Zusatztarif, besteht allerdings immer auf die Originalrechnung. Probieren Sie doch einmal folgendes.
Originalrechnung zeitgleich zur PKV Kopie zur Beihilfe .
Gruß

carlosjonas
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Beitragvon carlosjonas » 16.08.2007, 14:16

Hallo Alexander50,
vier Wochen für die Bearbeitung eines Beihilfeantrages liegt nach meiner Erfahrung (WBV West) im normalen Rahmen, bei hohen Beträgen (Krankenhaus) soll ich auf den Umschlag einen Vermerk "Hohe Ausgaben" anbringen. Dann erfolgt sofortige Bearbeitung, d.h. innerhalb von etwa zwei Wochen.
Das Verhalten der KK ist allerdings merkwürdig. Bei mir (Continentale) reicht die von der Apotheke gestempelte Rezeptkopie, Bearbeitungszeit i.d.r. unter einer Woche.
Frag doch mal Deine Kasse, ob sie nicht auch mit dieser Regelung einverstanden wäre.
MfG
carlosjonas

Garuda
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Re: Langes Warten auf Beihilfebescheid

Beitragvon Garuda » 18.02.2011, 18:32

Alexander50 hat geschrieben:Meine Beihilfestelle ist das OLG Hamm.

Ich beklage das zu lange Warten auf den Beihilfebescheid (4-6 Wochen)

Da meine Krankenkasse DBV-Winterthur(50%) aber nur nach Vorlage des Bescheides zahlt,
sind schnell 8 Wochen vergangen, bis ich den kompletten Betrag zusammen habe.
Nun geben die Gläubiger (z.B. Privatärztliche Verrechnungsstellen) aber meist nur 3-4 Wochen Frist, die Rechnung zu begleichen, da ansonsten Mahngebühren etc. fällig werden.

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Mit der Beihilfe macht man ständig Erfahrungen!
Nach sechs Monaten kann man Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.
In BW kann es passieren, dass ein Widerspruch mehr als sechs Monate in Anspruch nimmt, um festzustellen, dass sie nichts ändern wollen...-


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