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Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 17.03.2016, 11:39
von Miralu
Liebes Forum,
ich hoffe, Ihr könnt mir bei folgender Konstellation beratend weiterhelfen:
Meine Mutter (Jahrgang 1950) hat als Hausfrau und Mutter 4 Kinder großgezogen und nie selbst Geld verdient. Sie ist bei meinem Vater (emeritiert, 80% beihilfeberechtigt) privat mitversichert. Durch eine Erbschaft (Immobilie mit Mieteinnahmen) übersteigt das eigene Einkommen meiner Mutter seit einigen Jahren die Grenze von 10 000 Euro. Das bedeutet doch, dass sie damit nicht mehr beihilfeberechtigt ist und die PKV nur noch 20% anfallender Kosten übernimmt, oder?
Meine Mutter geht eigentlich nie zum Arzt und ist bislang gesund. Seit Jahren wurde daher für sie nichts bei der Kasse eingereicht. Theoretisch kann aber jederzeit etwas passieren...
Welche Möglichkeiten gibt es, meine Mutter "richtig" zu versichern, ohne dass plötzlich immense finanzielle Belastungen auf sie zukommen?
Danke für die Unterstützung,
miralu

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 17.03.2016, 17:58
von eastman
Zwei Fragen : Anspruch nach welchem Beihilfe-Recht? Welche private Krankenversicherung? :?:

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 17.03.2016, 20:12
von Miralu
Die Beihilfestelle sitzt wohl in BW (Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach), bei der PKV geht es um die Allianz.

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 18.03.2016, 07:09
von eastman
Hallo, dies ist der Fall, über den scheinbar Niemand nachdenkt: die Mitversicherung einer einkommenslosen Ehefrau im Rahmen der Beihilfe.
Da man nur 30% der Restkosten absichern muß, ist zwar der Beitrag niedrig, aber eben auch die angesammelte Alterungsrückstellung. [-X Ich hatte
diesen Fall schon einmal (Scheidung), die Frau mußte sich trotz wenig Einkommen zu 100% privat versichern...am Ende hat sie glücklicherweise wieder
einen Beamten geheiratet und so erneut Beihilfeansprüche erworben.
Beitragsseitig sticht beim Angebot der Allianz der "AktivMed-Plus 70" heraus (allerdings bis 1000 Euro Selbstbehalt). Hier ist gute Beratung eines
Versicherungsmaklers oder Honorarberaters gefragt, in den verkaufsgeschlossenen bisex-Tarifen der Allianz gibt es bestimmt etwas Passendes.
Viele Grüße eastman

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 18.03.2016, 08:16
von Miralu
Ja, so was ist vielleicht ein gangbarer Weg - der Selbstbehalt ist zu verschmerzen, weil es primär darum geht, Eventualitäten wir ein plötlzlich erforderlicher Intensivaufenthalt oder eine notwendige Tumorbehandlung abzusichern.
Eine Nachfrage hätte ich aber noch: Kann die Versicherung eine Gesundheitsprüfung einfordern oder verlangen, dass rückwirkend Beiträge nachgezahlt werden (seit keine Beihilfeberechtigung mehr besteht?), auch wenn ja keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wurde? Schließlich sind ist ja die Frist von 6 Monaten nach Änderung deutlich überschritten, auch wenn bislang weder Beihilfe noch PVK darüber informiert sind!

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 19.03.2016, 19:46
von eastman
Hier wäre zu klären, wann der Beihilfebescheid über den Wegfall des Beihilfeanspruches erstellt wurde.

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 19.03.2016, 20:27
von Miralu
Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, gibt es diesen Bescheid noch nicht, weil seit Änderung der Voraussetzungen bislang nichts bei der Beihilfe/PVK eingereicht wurde. Trotzdem liegt die veränderte Einkommenssituation ja schon seit ein paar Jahren vor. Reicht es, die Beihilfe zum jetzigen Zeitpunkt zu informieren? Und gilt die Frist dann erst ab dem Bescheid zum Wegfall der Beihilfeberechtigung? Was würde passieren, wenn man das Problem weiter ignoriert?

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 19.03.2016, 20:32
von Miralu
Nachtrag: Die entsprechenden Angaben aus der Steuererklärung wurden zwar eingetragen, aber offensichtlich wird da erst nachgeschaut, wenn etwas eingereicht wird...

Re: Einkommensgrenze überschritten - was tun?

Verfasst: 20.03.2016, 10:06
von eastman
Das ist richtig, mit der Einreichung von Rechnungen erfolgt die Nachfrage / Nachforderung von Einkommensunterlagen. Weiteres per persönlicher Nachricht.