GKV oder PKV?

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ocean
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GKV oder PKV?

Beitragvon ocean » 31.08.2007, 08:47

Hallo,
ich war SaZ 12, bin allerdings auf Grund eines Dienstunfalls 2001 untauglich geworden.
Nun aber bin ich nach einem Klinikaufenthalt von ca. einem 3/4 Jahr direkt in die Fachausbildung gegangen und somit musste ich mich zum Ablauf meiner offiziellen Dienstzeit (30.9.04) zum einen Privat versichern (70%) und 30% hat die Beihilfe übernommen.
Da es mir inzwischen wieder recht gut geht, ich aber nicht weis, ob ich in den kommenden Jahre noch Beschwerden bekomme, okay das weis man nie genau. Stellt sich für mich die Frage, ob ich in der PKV bleiben soll oder lieber in eine GKV wechseln soll? Und bei einem derzeitigen Bruttogehalt von 1700 €, wie hoch ist dann der Beitrag im Vergleich zur GKV? Wenn ich jetzt auf Grund meiner damaligen schweren Verletzungen aus der PKV (Conti) austrete, komm ich je wieder in eine PKV? Macht es sonst auch mehr Sinn in die Techniker zu wechseln, da meine Frau dort versichert ist?

Ich bräuchte bitte eine schnelle Antwort, weil ich mich ab dem 1.10.07 entschieden haben muss.

Besten Dank im Voraus.
Gruß ocean

Cassiesmann
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Re: GKV oder PKV?

Beitragvon Cassiesmann » 31.08.2007, 09:07

ocean hat geschrieben:Hallo,
ich war SaZ 12, bin allerdings auf Grund eines Dienstunfalls 2001 untauglich geworden.
Nun aber bin ich nach einem Klinikaufenthalt von ca. einem 3/4 Jahr direkt in die Fachausbildung gegangen und somit musste ich mich zum Ablauf meiner offiziellen Dienstzeit (30.9.04) zum einen Privat versichern (70%) und 30% hat die Beihilfe übernommen.


Nicht "musste", "durfte"! 30.09.07 wohl?


Da es mir inzwischen wieder recht gut geht, ich aber nicht weis, ob ich in den kommenden Jahre noch Beschwerden bekomme, okay das weis man nie genau. Stellt sich für mich die Frage, ob ich in der PKV bleiben soll oder lieber in eine GKV wechseln soll? Und bei einem derzeitigen Bruttogehalt von 1700 €, wie hoch ist dann der Beitrag im Vergleich zur GKV?

Die Frage stellt sich m.E. nicht, Sie müssen in die GKV, da Sie mutmaßlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben. Der Beitrag der PKV ist einkommensunabhängig.

Die Auswahl ob PKV oder GKV in der Zeit der Übergangsgebührnis besteht m.E. nur, wenn keine vorrangige GKV-Pflicht Eintritt.


Wenn ich jetzt auf Grund meiner damaligen schweren Verletzungen aus der PKV (Conti) austrete, komm ich je wieder in eine PKV? Macht es sonst auch mehr Sinn in die Techniker zu wechseln, da meine Frau dort versichert ist?


Da diese Schäden Wehrdienstschäden sind, ist das ein Problem des Bundes. Oft schließt eine PKV diese Schäden aus und der Bund steht für diese gerade.


Ich bräuchte bitte eine schnelle Antwort, weil ich mich ab dem 1.10.07 entschieden haben muss.

ocean
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Beitragvon ocean » 02.09.2007, 09:58

Hallo und danke für eine schnelle Antwort,
ich hatte während meiner Dienstzeit als SaZ eine Anwartschaft abgeschlossen , also müsste(!) mich die Conti aufnehmen! Zum Glück hatte ich diese Anwartschaft, ansonsten wäre es äußerst schwer geworden überhaupt in eine KV, auf Grund des Dienstunfalls, zu kommen.
DZE, also Dienstzeitende, war am 30.9.04, dann begann die 3-jährige Zeit als Übergangsgebührnisempfänger. Ich war, wie berichtet, SaZ 12, das soll heißen, dass mann nach einem Zeitraum von 10 Jahren in eine sogenannte Fachausbildung gehen kann. Hier bleibt es einem fast selbst überlassen, in wieweit man was macht. Auf die faule Haut legen, wäre nicht zu empfehlen.
Ab dem 1.Okt.07 bekomme ich bei meinem ehemaligen Praktikumsbetrieb einen Festvertrag als Angestelter, also eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Meine Frage ist nun sollte ich in eine GKV z.B. die Techniker, wegen meiner Frau, gehen oder soll (darf) ich in der priv. bleiben?
Gruß Ocean

GS
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"Kann oder soll ich in die PKV?" ist nicht die Fra

Beitragvon GS » 02.09.2007, 12:31

Hallo ocean,

Cassiesman hat es schon geschrieben:

"Die Frage stellt sich m.E. nicht, Sie müssen in die GKV, da Sie mutmaßlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben."

Darauf läuft es ja nun hinaus. Eine private Anwartschaft oder auch eine "aktive" PKV können diese Versicherungspflicht nicht außer Kraft setzen.

Das gilt selbst bei einem Anfangsgehalt weit über der Entgeltgrenze von derzeit 47.700 €. Auch in diesem Fall "winken" weitere drei Jahre Versicherungspflicht. Je nach Einstiegsmonat und Einkommenshöhe zählt das Einstiegsjahr dabei nicht einmal mit.

Liegt das Anfangsgehalt darüber oder mit Ausbau-Chancen nur knapp darunter? Dann wäre zu überlegen, den Vertrag (wieder) als Anwartschaft fortzusetzen, um bei Ende der Versicherungspflicht in die PKV wechseln zu können.

Gruß
Gerhard


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