Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

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motz-art
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Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon motz-art » 17.10.2017, 11:26

Ich war seit 1978 angestellter Lehrer am Gymnasium (NRW Reg. Bez. Detmold) und privat bei der DKV versichert.
Seit August 2017 beziehe ich nun Rente und wurde von der Beihilfestelle in Detmold mit der Mitteilung geschockt, dass die Beihilfe für Angestellte im Ruhestand ersatzlos gestrichen wird. :(
Die Dame von der DKV zeigte sich am Telefon mehr als überrascht und empfahl mir dringend, die Sache weiter zu verfolgen.

Unter Punkt 3. auf dieser Seite steht die traurige Wahrheit?
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_A ... /index.php

ist das überhaupt rechtens?

Rossi
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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon Rossi » 25.10.2017, 08:18

Nun ja, für den Bereich von NRW gibt es ein Gesetz bzw. Beihilfeverordnung.

Dort steht es klipp und klar drinne, dass dies nur für den aktiven Dienst gilt.

Guckst Du hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 0000000484

D.h., es sieht nicht gut aus!!!!!

DietrichF
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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon DietrichF » 24.01.2018, 20:05

Hallo motz-art,

Ich habe deine Nachricht mit großem Interesse gelesen. Bin nämlich in der gleichen Situation, wobei es bei mir aber noch 6 Jahre bis zum Ruhestand sind.

Von unserer Sorte - angestellt und Beihilfe - gibt es nicht so viele. Deshalb ist es auch ganz schwer an Informationen zu kommen.

Darf ich fragen, wie es bei dir weiter gegangen ist? Was kommt da auf einen zu?

Ich bin übrigens in den Debeka P und Z Tarifen.

DietrichF

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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon Merger » 20.06.2019, 11:01

Hallo DietrichF,

wenn ein Angestellter mit Beihilfeanspruch in Rente geht, fallen die Bezüge aus dem öffentlichen Dienst weg und somit kann kein Beihilfeanspruch mehr bestehen.
Bedeutet, du musst deine Tarife bei Eintritt in den Ruhestand auf 100 % Tarife erhöhen.

Was ich jedoch nicht verstehe ist, dass dich dein Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsunternehmen darauf nicht schon bei Vertragsabschluss aufmerksam gemacht hat.

Solange du Beiträge als Arbeitnehmer zahlst hast du ja auch die Möglichkeit einen zusätzlichen Tarif "Beitragsentlastung im Alter" abzuschließen, wo sich unter Umständen dein AG noch an den Beiträgen bis zum Höchstbetrag beteiligt. Wäre eine Option, deine Beiträge später zu reduzieren.

Ich selbst war ca. 20 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellter mit Beihilfeanspruch (Rheinland-Pfalz) und bin danach in den Versicherungsaußendienst der DBV gewechselt mit Schwerpunkt ÖD und Beihilferecht.

Zur Zeit befinde ich mich im Vorruhestand.

Wenn du noch Fragen hast, einfach melden.

Gruß Merger

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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon Czauderna » 20.06.2019, 11:21

Hallo Merger,
vielen Dank für deinen Beitrag, du weisst aber schon, dass du auf einen Beitrag aus Januar 2018 geantwortet hast ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon Merger » 20.06.2019, 16:56

Ja habe ich, aber wir wissen beide, dass auch ältere Beiträge oft gelesen werden und dann hilft vielleicht mein Kommentar.

Gruß Merger

DietrichF
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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon DietrichF » 05.11.2019, 18:39

Hallo zusammen,

ich habe hier schon länger nicht mehr reingeschaut und bedanke mich für die freundlichen Antworten!

@Merger
Ja, mein Vertreter der DEBEKA hatte mich damals bei Vertragsabschluss auf das Thema hingewiesen. Ich wusste also Bescheid, aber der Beihilfetarif war erheblich günstiger.

Nun zu meiner konkreten Situation:
Ich bin seit gut 18 Jahren bei der PKV und zahle einen Beitrag (ohne Krankengeld) von 701 €; der Beihilfeanspruch liegt bei 30 %. Zusätzlich habe ich einen Beitragsentlastungstarif von 150 €. Mir ist auch klar, dass ich die bisher von der Beihilfe getragenen 30 % in 4 Jahren (Rentenbeginn) selbst tragen muss und dass hierfür keine Altersrückstellungen gebildet wurden.

Mich würde interessieren, was an späterer Belastung auf mich zukommt! Insgeheim sehe ich mich schon als Kandidaten für den Standardtarif der PKV.

Gruß DietrichF

Merger
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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon Merger » 17.02.2020, 10:28

Hallo DietrichF,
du hast es schon richtig gemacht, dass du einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hast.
Mit dem 60. Lebensjahr fallen die gesetzlichen Beitragszuschläge weg.
Beim Wechsel in die Rente fällt der Krankentagegeldtarif weg.
Ab 65 werden die Altersrückstellungen berücksichtigt.
Zu deinem KV-Beitrag zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Beitragsanteil von ca. 7,3 % deiner Altersrente.

Was mich jedoch irritiert ist, dass du einen mtl. Beitrag von 701 € ohne den Beitragsentlastungstarif zahlst.
Kommt mir sehr hoch vor.
In welchem Bundesland bist du denn als Ang. tätig?

Gruß Merger

DietrichF
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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon DietrichF » 20.02.2020, 18:18

Hallo Merger,

ich habe mich wohl unverständlich ausgedrückt. Der Betrag von 701 € ist einschließlich Altersbaustein. Ohne sind es einschließlich Tagegeld und Pflegeversicherung aktuell 523 €.

Bundesland: Rheinland-Pfalz

DietrichF

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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon Merger » 01.03.2020, 12:35

Bedeutet doch dann aber auch, dass dein AG sich an den Beiträgen zur PKV zu 50 % beteiligt!

DietrichF
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Re: Wegfall der Beihilfe für Angestellte i.R.

Beitragvon DietrichF » 12.03.2020, 05:44

@Merger

Mein Arbeitgeber beteiligt sich über die Beihilfe mit 30 % an den Kosten. Zu 70 % bin ich also über die PKV versichert.

Die 30 % Beihilfe werden mit Beginn der Rente wegfallen. Die 30 % muss ich dann selbst versichern.

Mir ging es bei meinem ersten Beitrag darum, wie hoch die Kosten für diese 30 % sein werden.


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