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PKV Öffnungsaktion nicht möglich?

Verfasst: 16.12.2018, 19:59
von ef1201
Hallo,
ich bin Lehrerin in Sachsen und könnte mich im kommenden Jahr verbeamten lassen. Aufgrund von Vorerkrankungen werde ich wohl nicht unter normalen Umstanden im die PKV aufgenommen. Aber auch die Öffnungsaktion könnte für mich problematisch werden.
Ich war während meines Referendariats in einem anderen Bundesland verbeamtet und war damals privat versichert in einem beihilfekonformen Ausbildungstarif. Da ich direkt im Anschluss an das Ref in Sachsen einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Angestellte unterschrieben habe, habe ich meine PKV gekündigt, da es zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, dass Sachsen einmal Lehrer verbeamten wird.
Jetzt frage ich mich, ob die Öffnungsklausel greift oder nicht und wenn nicht, ob es dann zu überlegen wäre, in einen PKV-Basistarif zu gehen (wo ich allerdings große Bedenken habe, da man davon nichts Gutes liest) oder ob ich dann aufgrund der hohen GKV Beiträge besser Angestellter bleiben sollte.
Hat jemand Erfahrungen dazu?
LG

Re: PKV Öffnungsaktion nicht möglich?

Verfasst: 20.06.2019, 10:51
von Merger
Hallo efi1201,

dann ist eine PKV über die Öffnungsklausel nicht mehr möglich.

Dies kannst du gleich am Anfang der Broschüre "Öffnungsaktionen der PKV für Beamte.... selbst erkennen:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/

Bedeutet dann für dich, dass du vermutlich in der GKV versichert bleiben musst, und für dein Brutto-Einkommen den vollen Beitrag ohne Zuschuss vom Dienstherrn, selbst zahlen musst.

Gruß Merger