Seite 1 von 1
Als Beamter freiwillig auf Beihilfe verzichten möglich?
Verfasst: 06.10.2007, 11:07
von coco
Hallo!
Ich würde aus verschiedenen Gründen auch als zukünftiger Beamter gerne ausschließlich freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Ist das möglich?
Kann ich als Landesbeamte auf die Beihilfe verzichten oder muss ich die zumindest zu 50% nehmen?
Wäre schön, wenn jemand Rat wüsste.
Coco
Landesbeamte
Verfasst: 06.10.2007, 15:48
von GS
Hallo coco,
um welches Bundesland handelt es sich? Die 16 Länder haben praktisch 16 verschiedene Beihilfevorschriften - Föderalismus pur.
Wenn Sie warum auch immer in der GKV bleiben wollen: Natürlich können Sie auf die Beihilfe verzichten. Sie brauchen einfach nur keinen Beihilfeantrag zu stellen. Nur - wozu das Ganze? Durch den Verzicht auf die Beihilfe sparen Sie m. W. keinen Cent Kassenbeitrag.
Gruß
Gerhard
Re: Als Beamter freiwillig auf Beihilfe verzichten möglich?
Verfasst: 06.10.2007, 15:52
von Cassiesmann
coco hat geschrieben:Hallo!
Ich würde aus verschiedenen Gründen auch als zukünftiger Beamter gerne ausschließlich freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Ist das möglich?
Wenn eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt ist können Sie das gerne!
Kann ich als Landesbeamte auf die Beihilfe verzichten oder muss ich die zumindest zu 50% nehmen?
Die GKV deckt 100% der Kosten ab (im Leistungsumfang der GKV), Sie zahlen dafür auch 100% der Beiträge selber.
Für Leistungen, die den Rahmen der GKV übersteigen (evtl. gesondert berechenbare ärztliche Leistung und "Zweibettzimmer" im Krankenhaus) haben Sie einen Anspruch auf Restkostenbeihilfe. Warum sollten Sie die Ihnen zustehende Beihilfe nicht annehmen wollen?
Darf ich trotzdem fragen, was gegen die PKV spricht?
Verfasst: 09.10.2007, 12:16
von coco
Es handelt sich um Baden-Württemberg.
Ich möchte meinem Arbeitgeber einige gesundheitliche Dinge verschweigen und die Beihilfe und mein Gehalt würden dann vom selben Amt bezahlt werden und ich weiß nicht, wie das dann mit der Auskunftspflicht dieser Stelle gegenüber meinem Arbeitgeber ist.
Verfasst: 09.10.2007, 16:28
von Experte_24
Dann wird wahrscheinlich die private für Sie eh´nichts sein. Oder wollen Sie denen auch "einige gesundheitliche Dinge" verschweigen

Verfasst: 09.10.2007, 17:08
von Cassiesmann
Das muss gravierend sein, wenn es Ihnen ein paar hundert Euro Beitrag jeden Monat, Zuzahlungen und mögliche schlechtere Versorgung wert ist!
Verfasst: 16.10.2007, 11:00
von coco
ich möchte ja gar nicht in die private, deshalb müsste ich denen ja auch nichts verschweigen, es ging lediglich darum, ob ich freiwillig auf die beihilfe verzichten könnte.
Verfasst: 16.10.2007, 11:17
von Frank
Du kannst auf die Beihilfe verzichten. Aber es gibt doch den Datenschutz. Die Person, die die Abrechnungen bearbeitet, darf keine gesundheitlichen Angaben an Dritte weitergeben, auch nicht innerhalb einer Behörde.
Verfasst: 23.10.2007, 20:43
von Akki
Ich bin seit 1997 Beamter des Landes NRW....und seitdem freiwillig gesetzlich versichert, da ich aufgrund diversen Vorerkrankungen entweder einen höheren beitragssatz bangeboten bekommen habe oder aber mir damals schon gesagt wurde das ich gegen eventuelle Risikien nicht versichert werden könne.
Dies waren die gründe warum ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Einen wirklich großen nachteil habe ich bisher dadurch nicht empfunden. Im gegenteil. Auf Chefarztbehandlung habe ich gerne verzichtet (Beispiel war eine Magen udn darmspiegelung durch den Chefarzt wesentlich schmerzhafter und unangenehmer als durch einen normalen Arzt). Ein weiterer Vorteil ist es das man die leistungen nicht alle vorstrecken muss und auf das Ausfüllend er beihilfeanträgen weitesgehend evrzichten kann, wobei du zB auch als gesetzlich versicherter Beamter beim kauf einer Brille Beihilfe bekommen kannst.
Auch mit Wartezeiten bei Terminen bei diversen Ärzten hatte ich keine Probleme. Notfalls musst du etwas flunkern oder aber Deinen hausarzt für dich einen Termin amchen lassen. dann hast du den meist innerhalb einer Woche.
Verfasst: 10.12.2007, 21:39
von nkn
Ich kann Deine Angst vor Problemen verstehen, auch wenn ich Deine Vorgehensweise als extrem gefährlich erachte...
Zu Deinem Anliegen sind zwei Dinge sicher wichtig (vorsicht: Ich bin Laie!!!):
1. Nach § 56 (1) Satz 3 BRRG, welches für alle Dienstherrn verbindlich ist, darf die Beihilfeakte für andere als für Beihilfezwecke nur verwendet oder weitergegeben werden, wenn der Beihilfeberechtigte und der bei der Beihilfegewährung berücksichtigte Angehörige im Einzelfall einwilligen, die Einleitung oder Durchführung eines im Zusammenhang mit einem Beihilfeantrag stehenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens dies erfordert oder soweit es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl, einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist.
2. Informiere Dich mal über die "Dauernde Öffnung der PKV für Beamtenanfänger".
MfG
nkn