Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beihilferecht, Neuerungen, Kostenübernahme, usw.

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Mcdiet
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Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Mcdiet » 02.01.2020, 18:37

Hallo, ich habe eine Frage zur Beihilfe:

ich bin nirgendwo im Netz fündig geworden. Meine Ehefrau ist Beamtin und mein Jahreseinkommen ist unter der magischen Grenze von 18000 Euro. Ich arbeite sozialversicherungspflichtig mit einem Jahreseinkommen von ca 15000 in Teilzeit.

Nun habe ich erfahren, dass ich beihilfeberechtigt bin, aber nicht generell privat versichert werden kann. Meine Frage: was genau bedeutet beihilfeberechtigt, wenn ich doch ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss? Ich blicke da nicht durch.

Vielen Dank
Mike

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Czauderna » 02.01.2020, 19:22

Hallo,
eine Beihilfeberechtigung hat nicht zwingend mit einer bestehenden Krankenversicherung sowohl in der PKV als auch in der GKV zu tun.
Ich kenne es so, dass die bei uns (GKV-Kasse)versicherten Beihilfeberechtigten (Hessen) sich von ihren behandelnden Ärzten die Gebührenziffern
bestätigen liesen, die mit der Kasse über Krankenversichertenkarte abgerechnet wurden, wir haben anschliessend ergänzt was das in Euro und Cent ausmacht. Diese Bescheinigungen haben die Versicherten der Beihilfestelle eingereicht und bekamen dann eben eine Beihilfe.
Allerdings kann ich mich nur an selbst versicherte Beamte/innen erinnern, die das so machten, für sich und ihre familienversicherten Angehörigen.
Du könntest ggf. bei der Kasse das Kostenerstattungsverfahren wählen, gehst dann als Privatpatient zum Arzt, bekommst einen Teil der Rechnung von deiner Krankenkasse und den Rest (?) dann von der Beihilfe
Wenn hier kein anderer Experte noch weitere, detaillierste Angaben machen kann rate ich dir, bzw. deiner Ehefrau mal bei der Beihilfestelle entsprechend nachzufragen - wie gesagt, bei mir war das Hessen.
Gruss
Czauderna

Mcdiet
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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Mcdiet » 03.01.2020, 11:48

Danke für die Antwort zunächst.

Weiß jemand vielleicht noch mehr?

DietrichF
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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon DietrichF » 03.01.2020, 19:51

Hallo Mike,

wir waren bis vor kurzem (Partnerin) in einer ähnlichen Situation (Rheinland-Pfalz).

Ich rate dir, dich zunächst bei der zuständigen Beihilfestelle schlau zu machen, ob dir wirklich ein Anspruch zusteht. Das ist m. W. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Unser praktischer Nutzen war wie folgt:

Partner erhält von der Beihilfe Zuschuss zu Zahnersatz, Brille und sonstigen Privatleistungen, den er ohne Beilfeanspruch nicht erhalten würde.

Zusatzversicherungen im z. B. Privatpatient im Krankenhaus sind erheblich billiger, weil nur ein Teil abgesichert werden muss.

Ich wusste als beihileberechtigter Angestellter anfangs gar nichts von diesen Ansprüchen, so dass wir einiges an Geld haben liegen lassen.

Bei konkreten Fragen kann ich gerne weitere Infos geben.

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon eastman » 08.01.2020, 15:26

Gibt aber nicht viele Versicherer, die diese ergänzenden Tarife in den prozentualen Beihilfesätzen als Ergänzungsversicherung zur GKV anbieten - muss man schon hartnäckiger fragen und suchen....... :idea:

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Mcdiet » 09.01.2020, 07:56

Danke für die Antworten.

Ich habe zwischenzeitlich ein Angebot der PKV Versicherung erhalten, bei dem meine Frau privat versichert ist. Das Angebot umfasst Zähne und Krankenhausbehandlung (1 Bett, Chefarzt).

Vielleicht hole ich dennoch auch andere Angebote ein.

Merger
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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Merger » 17.02.2020, 10:06

Mcdiet hat geschrieben: Ich arbeite sozialversicherungspflichtig mit einem Jahreseinkommen von ca 15000 in Teilzeit.


Alleine dieser Satz bedeutet schon, dass du gesetzlich pflichtversichert bist.

Privat versichern können sich Angestellte die ein mtl. Einkommen von unter 450 € haben oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.
Wenn sie ein Einkommen von unter 450 € Brutto haben, können sie sich auch über die Beihilfe kranken versichern, was bei dir ja nicht vorliegt.

Ein Beamter, Ehemann und Kinder sind grundsätzlich beihilfeberechtigt.
Nur um hier weitere Informationen geben zu können, benötige ich das Beihilferecht, des jeweiligen Landes oder des Bundes das für die Behörde deiner Ehefrau zutrifft.

mein Jahreseinkommen ist unter der magischen Grenze von 18000 Euro.


Dieser Satz ist irreführend.
Denn hier kommt es auch auf das entsprechende Beihilferecht an. Außerdem in welchem Jahr ihr geheiratet habt.
Und die sogenannte magische Grenze bezieht sich nicht auf gesetzlich pflichtversicherte Personen, sondern auf nicht-gesetzlich pflichtversicherte Personen, wie auch auf Selbständige.

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Merger » 17.02.2020, 10:13

eastman hat geschrieben:Gibt aber nicht viele Versicherer, die diese ergänzenden Tarife in den prozentualen Beihilfesätzen als Ergänzungsversicherung zur GKV anbieten - muss man schon hartnäckiger fragen und suchen....... :idea:


In diesem Fall muss man nicht suchen, denn der Fragesteller bekommt keine Restkostentarife zur Beihilfe, da er nicht PKV-Beihilfeberechtigt ist.

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon eastman » 19.02.2020, 08:14

Das ist leider falsch. Ich zitiere aus dem Merkblatt Bundesverwaltungsamt (Dienstleistungszentrum) Stand 01.10.19:"
...Thematik: Beihilfeanspruch von in der gesetzlichen Krankenversicherung PFLICHTVERSICHERTEN (von mir großgeschrieben) Ehepartnern/Lebenspartnern

Zu den Aufwendungen der/des pflichtversicherten Ehegattin/Ehegatten, Lebenspartnerin/Lebenspartners kann eine Beihilfe gewährt werden, wenn deren Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe 17000 € nicht übersteigt.....

...Ferner sind die Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Wahlleistung im Zweibettzimmer) beihilfefähig. Es sind die Aufwendungen für die Kosten des Zweibettzimmers der jeweiligen Abteilung ohne gesondert berechnete Komfortleistung abzüglich eines Beitrages von 14,50 € täglich beihilfefähig."

Das Ganze ist eher wenig bekannt und fällt ohne Zweifel in den Bereich Spezialwissen für Vermittler. Die Intention des Gesetzgebers dabei ist klar - es soll Familienangehörigen von Beihilfeberechtigen mit GKV-Mitgliedschaft eine dem Beihilfeberechtigten ähnliche Versorgung in ausgewählten Bereichen ermöglicht werden, die bei voller Bezahlung so wegen zu geringer Einkünfte nicht möglich wäre.

Sorry, bin hier nicht täglich unterwegs - manche Antworten dauern..... :roll:

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon Merger » 20.02.2020, 15:12

Du berufst dich auf die Bundesbeihilfe.
Der Fragesteller hat bisher noch keinen Hinweis erbracht, welches Beihilferecht zutrifft!
Und daher hast auch du keine Ahnung welche Höchsteinkommensgrenzen zutreffen!

Und daher unterstelle ich dir mal, dass dein Fachwissen eingeschränkt ist!

In Rheinland-Pfalz z.B. haben wir eine Einkommensgrenze von 9.168 € bezogen auf das Vorvorjahr für Ehepaare die nach dem 31.12.2011 geheiratet haben. Für die Ehepaare die vor dem 01.01.2012 geheitatet haben, haben wir eine Einkommensgrenze von 20.450 €

Und die Regeln sind in vielen anderen Bundesländern wie z.B. in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen anders, als beim Bund.

Und dies würde ich als Spezialwissen für den Bereich des öffentlichen Dienstes betrachten!

Es können sich sogar Selbständige die diese Einkommensgrenzen nicht überschreiten in der PKV mit Beihilfeansprüchen privat kranken versichern.

Nur gesetzlich pflichtversicherte wie Angestellte haben lediglich die Möglichkeit, dies mit einem stationären Tarif für Wahlleistungen im Krankenhaus abzusichern. Und diese Tarife bekommt man bei jedem Beamten-Kranken-Versicherer!

Werbung lasse ich grundsätzlich weg, denn die wird in einem Forum nicht gerne gesehen!

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Re: Was heißt beihilfeberechtigt als Ehepartner?

Beitragvon eastman » 20.02.2020, 16:02

Ganz ruhig, ich berufe mich nicht auf Bundesbeihilfe, sondern auf Ihre Aussage, dass Pflichtversicherung in der GKV keinen Beihilfeanspruch auslöst - und das ist nunmal sachlich falsch. Das Merkblatt der Bundesbeihilfe war lediglich als Beleg benannt. Das mein Wissen begrenzt ist - ein trauriges Schicksal, dass ich mit 100% der Weltbevölkerung teile. Deswegen bemühe ich mich geradezu zwanghaft, in derartigen Foren möglichst ohne Falschaussagen durch die threads zu reisen.....Also Gelassenheit, lesen, Zusammenhänge herstellen und hinterfragen: nur die Wahlleistungen im Krankenhaus? Oder sind andere Leistungsbereiche vielleicht auch für Pflichtversicherte in der GKV mit Ergänzungstarifen versicherbar? :oops:


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