Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

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Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon Cybershot94 » 07.04.2020, 17:57

Hallo liebes Forum,

im Jahr 2019 wurde ich 25 Jahre alt im November.
In Baden-Württemberg war ich somit noch mit meinem Vater als Beamten bis zum 31.12.19 in der Beihilfe bei der DEBEKA mitversichert (Kalenderjahr, nicht bis zum Geburtstag). Nachdem uns der zuständige Berater schlecht und unprofessionell beraten hat, haben wir uns entschieden die Versicherung zu kündigen.

Ein fataler Fehler, wie sich herausstellte! Ich habe eine andere Versicherung gefunden, welche nach 8 Wochen Prüfungen meine Aufnahme Ende Februar abgelehnt hat. Ich habe keinerlei Vorerkrankungen, außer einer ADHS. Über einen externen Berater habe ich erfahren, dass ich mit einer diagnostizierten ADHS kaum eine Chance habe, da viele PKVs die Inanspruchnahme einer Psychotherapie monetär scheuen.
Der externe Berater meinte weiter, dass die Kündigung bei der DEBEKA am 31.12.19 unwirksam sei, da ich gemäß §205 VVG gar keinen Folgeversicherungsnachweis an die DEBEKA geschickt habe und diese somit erlischt. Ich hätte 6 Monate lang nach Wegfall der Beihilfe einen Anspruch auf einen rückwirkenden leistungsidentischen Tarif.

Vor 2 Wochen (Ende März) nahm ich wieder Kontakt zur DEBEKA auf und derselbe unfähige Berater kam bei mir persönlich vorbei.
Er wollte mit mir einen neuen Vertrag aushandeln und meinte ich sei ja seit 01.01.2020 nicht mehr krankenversichert. Er hat sich trotz Absprache nie wieder gemeldet. So ein unprofessionelles Verhalten erlebe ich selten!

Nun habe ich in der Hauptgeschäftsstelle mein Anliegen erläutert und die Geschäftsstelle verweist mit Nachdruck auf die Wirksamkeit der Kündigung, da ich ja aus der Beihilfe getreten bin und damit ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen habe.

Meine Frage ist: bricht deren Behauptung den &205 VVG und stehe ich jetzt wirklich ohne KV da?
Leider bin ich kein Jurist, aber bevor ich zum Schiedsgericht gehe oder gar zivilrechtliche Schritte erwäge, bitte ich Sie um Rat mir zu helfen!

Vielen Dank und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Felix Röther

eastman
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Re: Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon eastman » 08.04.2020, 09:10

Guten Morgen Herr Röther,
Ihrem Post ist leider nicht zu entnehmen, welchen Status Sie jetzt bekleiden. Aus der Beihilfe sind Sie ja nicht "ausgetreten", sondern Sie haben die Beihilfe-Fähigkeit Ihrer Krankheitskosten verloren, da über 25 Jahre alt. Da wir ja seit geraumer Zeit Versicherungspflicht in Deutschland haben, sind auch Sie "irgendwo" pflichtversichert. Nach Ihren Ausführungen würde ich dieses Irgendwo exakt bei der Debeka verorten, die Kündigung des alten Vertrages wird ja nur wirksam, wenn Sie dem alten Versicherer (Debeka) den Nachweis einer Anschluss-Versicherung vorlegen.

Ohne diesen Nachweis haben Sie eine Nachversicherungs-bzw. Umwandlungsgarantie seitens der Debeka auf eine 100%-Kostenabdeckung, da laut Pflichtversicherung ja auch die Höhe eventueller Selbstbeteiligungen gedeckelt ist. Nach meinen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte nützt Ihnen eine Hauptgeschäftsstelle der Debeka nur dann, wenn die Mitarbeiter dort persönlich über das normale Maß hinaus engagiert sind. In der Mehrzahl der mir untergekommenen Fälle war das nicht der Fall - Sie bedeuten kein Neugeschäft, sondern ein unbequemer Bestandskunde, der erst aussteigen wollte und jetzt wieder einsteigen will.

Hätte die Debeka wie in "alten Zeiten" noch Papieranträge, wäre mein Rat, einfach einen solchen Antrag mit externer Hilfe mit den JETZT passenden Tarifen zu befüllen, die entsprechenden Nachweise beizulegen und das Ganze per Einschreiben nach Koblenz zu schicken. Da es jetzt bei der Debeka keine Papieranträge (oder pdf-Anträge) mehr gibt, könnten Sie mit Einschreiben, unterlegt mit den Nachweisen den Wechsel in die jetzt passenden Tarife formlos beantragen. ANDERE Gesellschaften reagieren da ziemlich schnell. Die Fähigkeiten externer Spezialisten müssten Sie halt als Honorar begleichen, da eine Vergütung seitens der Debeka für diese schwierigere Arbeit nicht erkennbar ist. Viel Erfolg - eastman

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Re: Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon GS » 08.04.2020, 10:25

Hallo,
nur eine kleine Ergänzung: Die Frist von 6 Monaten ab Wegfall des Beihilfeanspruches, die zur Aufstockung ohne Gesundheitsprüfung berechtigt, läuft demnächst ab. Um gegenüber einem evtl. unwilligen Vertragspartner auf der sicheren Seite. zu sein, würde ich mich am nächstfälligen "6-Monats-Termin", also im Mai, 6 Monate nach der letzten Geburtstagsfeier, orientieren, und nicht am 30.6.2020.

Das Ganze natürlich auch im Mai nicht "auf den letzten Drücker", sondern besser umgehend angehen - 6 Monate vergehen wie im Flug. Und es gilt die Gleichung "6 Monate + 1 Tag = zu spät!"

Gruß
von GS

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Re: Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon Cybershot94 » 08.04.2020, 10:48

Vielen Dank an Sie beide für die hilfreichen Antworten!
Meinen aktuellen Status kenne ich nicht, da die DEBEKA mir jede Auskunft verweigert und mich als gekündigt betrachtet.

D.h. Ich sollte nun ein Schreiben per Einschreiben (als Nachweis, um in der sechsmonatigen Frist nach Zugang zu bleiben) an meine Geschäftsstelle der DEBEKA richte, indem ich den Anspruch auf die rückwirkende Fortsetzung eines leistungsidentischen Tarifs gemäß VVG §205 erhebe?
Und falls die DEBEKA erneut ablehnt, hätte ich vor einem Ombudsmann vor dem Schiedsgericht oder vor Zivilgericht einen Nachweis für die Einhaltung der Frist?

GS
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Re: Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon GS » 08.04.2020, 11:59

Hallo Cybershot94,
Meinen aktuellen Status kenne ich nicht ...
eastman zielt hier ziemlich sicher auf den beruflichen Status ab (angestellt / selbstständig / verbeamtet / zz. ohne Beschäftigung etc.).

Gruß
von GS

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Re: Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon Cybershot94 » 08.04.2020, 18:15

Achso, pardon. Mein Status ist Student mit nicht sozialversicherungspflichtigem Einkommen als Werkstudent

eastman
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Re: Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?

Beitragvon eastman » 09.04.2020, 08:12

Guten Morgen, Student erklärt natürlich irgendwie die zögerliche Haltung der Debeka: wenig Beitrag, viel Arbeit. Die Post NICHT an die Geschäftsstelle, sondern direkt nach Koblenz. Geschäft macht man in diesem Fall besser mit Schmidt als mit Schmidtchen. Immatrikulationsbescheinigung , Einkommensnachweise - ALLES senden, was der ein-eindeutigen Klärung von Status und Sachverhalt dient.


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