Aus Beihilfe - PKV gekündigt, aber ohne Folgeversicherung - Kündigung wirksam?
Verfasst: 07.04.2020, 17:57
Hallo liebes Forum,
im Jahr 2019 wurde ich 25 Jahre alt im November.
In Baden-Württemberg war ich somit noch mit meinem Vater als Beamten bis zum 31.12.19 in der Beihilfe bei der DEBEKA mitversichert (Kalenderjahr, nicht bis zum Geburtstag). Nachdem uns der zuständige Berater schlecht und unprofessionell beraten hat, haben wir uns entschieden die Versicherung zu kündigen.
Ein fataler Fehler, wie sich herausstellte! Ich habe eine andere Versicherung gefunden, welche nach 8 Wochen Prüfungen meine Aufnahme Ende Februar abgelehnt hat. Ich habe keinerlei Vorerkrankungen, außer einer ADHS. Über einen externen Berater habe ich erfahren, dass ich mit einer diagnostizierten ADHS kaum eine Chance habe, da viele PKVs die Inanspruchnahme einer Psychotherapie monetär scheuen.
Der externe Berater meinte weiter, dass die Kündigung bei der DEBEKA am 31.12.19 unwirksam sei, da ich gemäß §205 VVG gar keinen Folgeversicherungsnachweis an die DEBEKA geschickt habe und diese somit erlischt. Ich hätte 6 Monate lang nach Wegfall der Beihilfe einen Anspruch auf einen rückwirkenden leistungsidentischen Tarif.
Vor 2 Wochen (Ende März) nahm ich wieder Kontakt zur DEBEKA auf und derselbe unfähige Berater kam bei mir persönlich vorbei.
Er wollte mit mir einen neuen Vertrag aushandeln und meinte ich sei ja seit 01.01.2020 nicht mehr krankenversichert. Er hat sich trotz Absprache nie wieder gemeldet. So ein unprofessionelles Verhalten erlebe ich selten!
Nun habe ich in der Hauptgeschäftsstelle mein Anliegen erläutert und die Geschäftsstelle verweist mit Nachdruck auf die Wirksamkeit der Kündigung, da ich ja aus der Beihilfe getreten bin und damit ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen habe.
Meine Frage ist: bricht deren Behauptung den &205 VVG und stehe ich jetzt wirklich ohne KV da?
Leider bin ich kein Jurist, aber bevor ich zum Schiedsgericht gehe oder gar zivilrechtliche Schritte erwäge, bitte ich Sie um Rat mir zu helfen!
Vielen Dank und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Felix Röther
im Jahr 2019 wurde ich 25 Jahre alt im November.
In Baden-Württemberg war ich somit noch mit meinem Vater als Beamten bis zum 31.12.19 in der Beihilfe bei der DEBEKA mitversichert (Kalenderjahr, nicht bis zum Geburtstag). Nachdem uns der zuständige Berater schlecht und unprofessionell beraten hat, haben wir uns entschieden die Versicherung zu kündigen.
Ein fataler Fehler, wie sich herausstellte! Ich habe eine andere Versicherung gefunden, welche nach 8 Wochen Prüfungen meine Aufnahme Ende Februar abgelehnt hat. Ich habe keinerlei Vorerkrankungen, außer einer ADHS. Über einen externen Berater habe ich erfahren, dass ich mit einer diagnostizierten ADHS kaum eine Chance habe, da viele PKVs die Inanspruchnahme einer Psychotherapie monetär scheuen.
Der externe Berater meinte weiter, dass die Kündigung bei der DEBEKA am 31.12.19 unwirksam sei, da ich gemäß §205 VVG gar keinen Folgeversicherungsnachweis an die DEBEKA geschickt habe und diese somit erlischt. Ich hätte 6 Monate lang nach Wegfall der Beihilfe einen Anspruch auf einen rückwirkenden leistungsidentischen Tarif.
Vor 2 Wochen (Ende März) nahm ich wieder Kontakt zur DEBEKA auf und derselbe unfähige Berater kam bei mir persönlich vorbei.
Er wollte mit mir einen neuen Vertrag aushandeln und meinte ich sei ja seit 01.01.2020 nicht mehr krankenversichert. Er hat sich trotz Absprache nie wieder gemeldet. So ein unprofessionelles Verhalten erlebe ich selten!
Nun habe ich in der Hauptgeschäftsstelle mein Anliegen erläutert und die Geschäftsstelle verweist mit Nachdruck auf die Wirksamkeit der Kündigung, da ich ja aus der Beihilfe getreten bin und damit ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen habe.
Meine Frage ist: bricht deren Behauptung den &205 VVG und stehe ich jetzt wirklich ohne KV da?
Leider bin ich kein Jurist, aber bevor ich zum Schiedsgericht gehe oder gar zivilrechtliche Schritte erwäge, bitte ich Sie um Rat mir zu helfen!
Vielen Dank und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Felix Röther