Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

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Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon Freeatoby » 05.07.2022, 18:39

Hallo zusammen,

ich werde ab August Anwärter sein und will in die PKV, leider wurde ich bei mehreren Versicherungen auf Grund Vorerkrankungen abgelehnt. Nun möchte ich die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen. Muss ich diese bei der Versicherung in Anspruch nehmen, bei der ich den ersten Antrag auf Versicherung gestellt habe, oder kann ich das bei jeder beliebigen Versicherung machen?

Mit freundlichen Grüßen

Tobi

GS
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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon GS » 05.07.2022, 21:56

Hallo Freeatoby,

schade, dass Du Deine Fragen nicht im Unterforum "Beihilfe" gestellt hast. Ohne Anspruch auf Beihilfe keine Öffnungsklausel.

Gegenfrage: Hast Du bisher nur Anträge bei Anbietern gestellt, die nicht an der Öffnungsklausel teilnehmen?

Gruß
von GS

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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon Freeatoby » 06.07.2022, 08:17

Sorry, ich bin neu hier. Wusste nicht ganz wohin. Nein habe bisher 2 anfragen gestellt. Beides bei Versicherern die die Öffnungsklausel vereinbart haben.

GS
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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon GS » 06.07.2022, 08:57

Freeatoby schreibt:
Nein habe bisher 2 anfragen gestellt. Beides bei Versicherern die die Öffnungsklausel vereinbart haben.
Waren das lediglich Anfragen, ggf. auch telefonisch, oder waren es regelrechte Anträge (offline oder online)?
Im Falle "Antrag": Wer war in die Antragsaufnahme eingebunden? (Vermittler, Portal, Website des Versicherers, ... ?)

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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon Freeatoby » 06.07.2022, 09:26

Es waren auf jeden Fall Anträge über einen Sachbearbeiter der Versicherung. HUK. Ich habe aber mehrmals erwähnt, dass ich nur ein Angebot will um zu vergleichen. Er meinte allerdings man muss alles ausfüllen um ein Angebot zu bekommen. Ich wurde auf keine Öffnungsklausel hingewiesen. Dann habe ich einen Antrag bei der Debeka bestellt. Würde gerne zur Debeka, weil diese wohl bei Öffnungsklauseln besser sein sollen, wegen Beihilfeergänzungstarif. Ich finde es echt *****, dass man vorher nicht auf die Öffnungsklausel hingewiesen wurde und dass man diese nur bei dem Versicherer abschließen kann, bei dem man den Erstantrag gestellt hat.

Bei der HUK bin ich durch, wurde abgelehnt, wegen Purpura Schönlein Hennoch mit minimaler Nierenbeteiligung. Habe ganz wenig Eiweiß im Urin. Außerdem wegen einer einmaligen Depression vor genau einem Jahr wegen Liebeskummer. 4 Wochen war ich da krankgeschrieben.

Debeka ist noch ausstehend. Die warten auf Stellungnahme meines Arztes. Denke aber da kann ich mir die Kosten sparen, da die mich wahrscheinlich auch ablehnen werden laut einem Versicherungsmakler den ich nach den Anträgen arrangiert habe..

GS
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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon GS » 06.07.2022, 10:39

Es waren auf jeden Fall Anträge über einen Sachbearbeiter der Versicherung. HUK. Ich habe aber mehrmals erwähnt, dass ich nur ein Angebot will um zu vergleichen. Er meinte allerdings man muss alles ausfüllen um ein Angebot zu bekommen. Ich wurde auf keine Öffnungsklausel hingewiesen. Dann habe ich einen Antrag bei der Debeka bestellt. Würde gerne zur Debeka, weil diese wohl bei Öffnungsklauseln besser sein sollen, wegen Beihilfeergänzungstarif. Ich finde es echt *****, dass man vorher nicht auf die Öffnungsklausel hingewiesen wurde und dass man diese nur bei dem Versicherer abschließen kann, bei dem man den Erstantrag gestellt hat.
Weiß die Debeka um den Antrag und die Ablehnung durch die HUK? Du kannst natürlich abwarten, was die Debeka Dir anbietet, aber das wird schwierig. Auch da musst Du mit einer Ablehnung rechnen.
Bei der HUK bin ich durch, wurde abgelehnt, wegen Purpura Schönlein Hennoch mit minimaler Nierenbeteiligung. Habe ganz wenig Eiweiß im Urin. Außerdem wegen einer einmaligen Depression vor genau einem Jahr wegen Liebeskummer. 4 Wochen war ich da krankgeschrieben.
Unabhängig davon: Dieser "Johnny Hooker" hätte Dir die Teilnahme an der Öffnungsaktion ermöglich müssen. Wenn Du die Sache dort weiterverfolgen willst, bieten sich zwei Möglichkeiten an
1) Kostenfrei: Der Ombudsmann für private Krankenversicherung ---> "Ombudsmann PKV"
2) Gegen Honorar: Ein Versicherungsberater (nicht Versicherungsvermittler) ---> "BVVB"

Bis die Sache geklärt ist, bleibst Du ab August in der derzeitigen gK freiwillig weiterversichert, aufgrund des Beamtenstatus (kein Krankengeld, Beihilfe im Pflegefall) zum ermäßigten KV-Beitragssatz - 0,6 PP weniger - und zum halben PV-Beitragssatz).

Gruß
von GS

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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon Freeatoby » 06.07.2022, 12:31

Hallo GS,

die HUK hat mir die Öffnungsklausel angeboten, jedoch würde ich gerne aus o.g Gründen in die Debeka. Dies ist ja nun nicht mehr möglich wenn ich richtig verstehe...Meinst du die Debeka lässt sich da vielleicht mit sich reden ?

Die Debeka weiß noch nichts von der Ablehnung, da ich das gestern erst erfahren habe. Habe den Antrag bei der Debeka eine Woche später als bei der HUK eingereicht...

Mit geht es ja darum dass ich gerne in die Debeka möchte, ich aber nicht wusste, dass ich die Öffnungsklausel nur bei der Versicherung in Anspruch nehmen kann, bei der ich den ersten Antrag gestellt habe.

Vielen Dank schonmal für die Auskunft.

GS
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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon GS » 06.07.2022, 14:18

Hallo Tobi
die HUK hat mir die Öffnungsklausel angeboten, ...
Das ist doch schon mal ein Fortschritt.
... jedoch würde ich gerne aus o.g Gründen in die Debeka. Dies ist ja nun nicht mehr möglich wenn ich richtig verstehe...Meinst du die Debeka lässt sich da vielleicht mit sich reden ?
Vermutlich ist es jetzt dafür zu spät. Warum soll sie einen abgeregelten 30%-Zuschlag eingehen, wenn sie nicht muss? Das wäre im Übrigen auch nicht fair gegenüber den Kunden, die diesen Minderzuschlag zu bezahlen hätten. Aber ich will der Debeka da nicht vorgreifen.
Die Debeka weiß noch nichts von der Ablehnung, da ich das gestern erst erfahren habe. Habe den Antrag bei der Debeka eine Woche später als bei der HUK eingereicht...
Weiß die Debeka überhaupt, dass Du bei der HUK einen Antrag gestellt hast? Im Antrag wird ja nach (anderweitig) bestehenden oder beantragten KV gefragt.
Und wieso jetzt wieder "Ablehnung"? Hast Du nicht oben geschrieben, dass sie die Öffnungsklausel nun doch akzeptieren?
Mit geht es ja darum dass ich gerne in die Debeka möchte, ich aber nicht wusste, dass ich die Öffnungsklausel nur bei der Versicherung in Anspruch nehmen kann, bei der ich den ersten Antrag gestellt habe.
Du hast vor allem den Fehler gemacht, das Ding alleine händeln zu wollen, zumal immerhin risikoerhebliche Vorerkrankungen vorliegen.
Bitte nicht falsch verstehen: Es geht nicht darum, diese möglichst geschickt bei der Antragstellung unter den Teppich zu kehren, sondern um noch vor der Antragstellung auszuloten, bei welchem Versicherer das für Dich insgesamt meistversprechende Angebot liegt. Das schafft man in der Regel nicht alleine, auch nicht mit irgendwelchen Portalen. Im Ergebnis bist Du nun dort gelandet, wo Du eigentlich nicht hin wolltest - schade.
Vielen Dank schonmal für die Auskunft.
Gern geschehen.

Gruß
von GS

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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon Freeatoby » 06.07.2022, 15:59

Die HUK hat meinen Antrag auf normalem Wege abgelehnt. Das meinte ich. Bei dem Antrag hat ein Sachbearbeiter für mich den Antrag ausgefüllt den ich nur noch unterschreiben musste. Mich hat niemand danach gefragt, ob ich schon bei anderen Versicherungen einen Antrag gestellt habe.

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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon Freeatoby » 06.07.2022, 16:39

Hallo nochmal,

ich habe gerade mit der Debeka gesprochen. Sie meinten ich solle meine Daten bei der HUK im Sinne der Datenschutzverordnung löschen lassen. Dann machen wir bei der Debeka einen Antrag im Hinblick auf die Eröffnungsklausel.

Meint ihr das geht in Ordnung?

GS
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Re: Verbindlicher Erstantrag - Öffnungsklausel

Beitragvon GS » 06.07.2022, 22:41

Freeatoby schreibt:
ich habe gerade mit der Debeka gesprochen. Sie meinten ich solle meine Daten bei der HUK im Sinne der Datenschutzverordnung löschen lassen. Dann machen wir bei der Debeka einen Antrag im Hinblick auf die Eröffnungsklausel.

Meint ihr das geht in Ordnung?
Ich muss zweierlei vorausschicken: Erstens bin ich nicht so der Datenschutzexperte, und zweitens steckt da zweimal "meinen" drin: Von einem altgedienten schwäbischen Volksschauspieler weiß ich nämlich:
Walter Schultheiß sprach:
Glauben und Meinen bringt Kummer und Weinen!

Zur Sache: Wenn die HUK sich darauf einließe, würde sie immerhin den Schnitzer ausgleichen, den ihr "Johnny Hooker" sich mit Deiner Antragsablehnung ohne Verweis auf die Öffnungsklausel geleistet hat. Ob sie es Dir aber schriftlich zusichern, steht auf einem anderen Blatt; ich würde nicht darauf wetten.

Schade - hier gab es früher einen Foristen, der immer schon wusste, was die Debeka macht oder nicht macht, noch bevor die es selbst wusste :mrgreen: Weiß der Teufel - oder vielleicht auch Cassie - wo der abgeblieben ist. Der hätte Dir auf jeden Fall verlässlich schreiben können, was Du von der Debeka hier erwarten kannst.

Aber gibt vielleicht auch andere - eventuell hast Du Glück, und es meldet sich einer hier.

Gruß
von GS


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