Verbeamtung - Öffnungsklausel

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XBX
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Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon XBX » 19.07.2022, 09:31

Hallo zusammen,

ich habe die Option demnächst bei einem Arbeitgeber verbeamtet zu werden. Ich würde somit 50 % Beihilfe vom Bund bekommen und muss mir eine PKV mit Beilhilferestversicherung für die restlichen 50 % suchen. Nachdem ich bereits schon mit einem Versicherungsberater gesprochen habe bin ich mir sicher, dass ich wegen Vorerkrankung (Asthma, Depressionen) nicht auf normalem Wege in die PKV komme, sondern nur per Öffnungsklausel.

Dazu habe ich ein paar Fragen und hoffe hier Hilfe zu bekommen:

1.
Nach meinen eigenen Recherchen bekomme ich per Öffnungsklausel nur einen Tarif bei der PKV, der sich Beihilfekonformer Basistarif nennt. Was bedeutet das? Ich verstehe es so, dass lediglich einen Tarif bekomme, der die anderen 50 % der Kosten deckt, sofern Beihilfefähig. Das heißt, dass wenn der Arzt einen höheren Satz oder gar Leistungen abrechnet, die nicht von der Beilhilfe getragen werden, ich auf den vollen Kosten sitzen bleibe und im Vorfeld immer schon dem behandelnden Arzt mitteile, was meine PKV zahlt?

2.
Bei einem Beihilfekonformen Basistarif verstehe ich es auch so, dass ich keine weiteren Leistungen hinzuwählen kann, da sie ja nicht von der Beihilfe erfasst sind. Des Weiteren habe ich gelesen, dass ich beim Zugang per Öffnungsklausel keinen Beihilfeergänzungstarif hinzu wählen kann. Somit Wäre Frage nach Zusatzleistungen hinfällig, weil ich ja Leistungen die die PKV zahlen würde, die Beihilfe aber nicht selber tragen müsste. Der Versicherungsberater riet mir, trotz Öffnung einen Highclass Traif zu wählen. Allerdings erschließt sich mir vor dem genannten Hintergrund nicht die Möglichkeit und schon gar nicht der Sinn.

3.
Gibt’s Erfahrungswerte um sagen zu können, ob die Leistungen der Beihilfe Bund höher und besser sind als die der GKV?

4.
Wie hoch würde ungefähr mein monatlicher Beitrag in der PKV mit einen Beihilfekonformem Basistarif aussehen? Orientieren die sich an denen des Basistarifes in der PKV, welche analog zu dem Höchstsatz der GKV zu sehen sind?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Frank
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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon Frank » 19.07.2022, 16:31

Hallo,

die Gesellschaften die an der Öffnungsaktion teilnehmen, müssen aufnehmen, können aber die Tarife vorgeben.
Basistarif ist es nicht. Es sind normale Tarife, die auch anderen Kunden angeboten werden, aber nicht die Premiumtarife.
Weiterhin werden Ergänzungstarife und Chefarzt / Privatzimmer Absicherung nicht angeboten.

Der Risikozuschlag darf maximal 30% betragen. Das bekommt man heutzutage schon für Heuschnupfen. :)

Also schlecht ist die Öffnungsaktion nicht. Die erste Gesellschaft wo man beantragt, versichert einen auch.
Die Leistungen sind auf keinen Fall schlechter als in der GKV.

Wenn Versicherungsberater einen "HighClassTarif" empfiehlt, dann kennt er anscheinend nicht die Vorerkrankungen.
Oder er wird "empfehlen" diese nicht anzugeben? Also Vorsicht.

Öffnungsaktion ist hier keine schlechte Wahl. Was die Tarife kosten, hängt vom Geburtsjahr, welche Beihilfe und natürlich von den Tarifen ab.

eastman
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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 22.07.2022, 11:04

Das immer wieder gern diskutierte Thema "Öffnung".
Präzisierung: handelt es sich um Baustein-Tarife (ambulante, stationäre und dentale Leistungen), werden die besagten 30% nur auf die Bereiche erhoben, die durch die Vorerkrankungen (Asthma, Psyche) betroffen sind, d.h., der Zahntarif ist nicht betroffen.
Die Beihilfe wird von vielen Bundesländern auch Kürzungen unterworfen. Das betrifft z.B. die Materialkosten bei Zahnersatz, die Anzahl der Implantate, für die Beihilfe gewährt wird. Dafür haben (eigentlich alle) Krankenversicherer einen sogenannten Beihilfe-Ergänzungstarif, der über die benannten 50% "Eigenanteil" Leistungskürzungen der Beihilfe MEHR ODER WENIGER ausgleicht. Dieser Tarif wird ziemlich einheitlich von den Versicherern im Rahmen der Öffnung NICHT angeboten. Wenn die Beihilfe im stationären Bereich "nur" die belegärztliche Leistung stationär im Mehrbettzimmer umfasst, wird kein Versicherer bei diesen Diagnosen 100% Zweibettzimmer mit wahlärztlicher Leistung anbieten.
Jetzt gibt es aber KEINE NORM, welche Leistungen dieser Tarif bieten kann oder muss - im Umkehrschluss sind also auch die Nachteile aus dieser Nichtgewährung unterschiedlich. Meiner privaten Meinung wird das Thema absolut hochgekocht, ich habe auch Kunden im Bestand, die seit 20 Jahren ohne diesen Ergänzungstarif auskommen, ihn teilweise FREIWILLIG nicht abgeschlossen haben.
Um die Verwirrung komplett zu machen: das bedeutet nicht einmal das Ende des Versicherungsschutzes. Es gibt einige Tarife, die man trotz Öffnungsaktion bei anderen Versicherern abschliessen kann - man hat dann hat 3x das Thema Einreichung der Rechnungen ( Beihilfe, 1. Versicherer, 2. Versicherer) - praktiziere ich ebenfalls seit.....15 Jahren, würde ich schätzen. Also keine Panik, die Öffnung ist gut. Faustformel von mir zum Schluss: Egal, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden - jenseits der Besoldungsgruppe A 10 werden Sie nie in existenzielle Risiken geraten, nur weil Sie den "Falschen" gewählt haben....

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon user45226 » 25.03.2023, 00:11

eastman hat geschrieben: Es gibt einige Tarife, die man trotz Öffnungsaktion bei anderen Versicherern abschliessen kann - man hat dann hat 3x das Thema Einreichung der Rechnungen ( Beihilfe, 1. Versicherer, 2. Versicherer) - praktiziere ich ebenfalls seit.....15 Jahren, würde ich schätzen.

Darf man fragen, was hiermit gemeint ist? Um was für Tarife handelt es sich denn dabei? Ich dachte immer bei der PKV kann man nur einen Versicherer haben?

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 25.03.2023, 07:33

Zweibett+Privatarzt, Zahnversicherung, Kurtagegeld....

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon user45226 » 27.03.2023, 23:04

eastman hat geschrieben:Zweibett+Privatarzt, Zahnversicherung, Kurtagegeld....

Danke für die Antwort! :D
Wie handhabst du das denn, bzw. welchen Tarif hast du bei einem 2. Versicherer abgeschlossen? Kurtagegeld & Zahnzusatz wird man wahrscheinlich auch ohne Gesundheitsfragem abschließen können, aber stationäre Wahlleistungen eigentlich nicht (bzw. nur in der GKV über die DKV oder Hanse Merkur). Würde man da die Gesundheitsprüfung "bestehen" bräuchte man die Öffnungsklausel ja nicht.
Oder übersehe ich da etwas?

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 28.03.2023, 07:17

Ja. In den Bundesländern ohne Anspruch auf Beihilfe 2-Bettzimmer + Privatarzt bekomme ich im Rahmen der Öffnung i.d.R. den 100%-Tarif dafür nicht angeboten - der Beamte gilt ja als "unerwünschtes Risiko".

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 29.03.2023, 08:20

Nochmal ergänzend (aus der vollen Maklerhose heraus): deshalb ist es m.M. bei der Öffnungsaktion so wichtig, den Versicherer quasi auch auf das Beschwerde-Bild des Interessanten anzupassen. Die immer vorgetragenen "bis 30% Risikozuschlag" waren in allen mir bekannten Fällen IMMER 30%. 30%, die bei jeder Beitragserhöhung als Hebel mitwirken. Eine nachträgliche Überprüfung dieses einmal verhängten PAUSCHALEN Zuschlags, wenn sich die Gesundheitsverhältnisse gebessert haben (was tatsächlich schon einmal in meinem Bestand passierte) ist wegen des Pauschalcharakters des Zuschlages ja auch nicht möglich.

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon user45226 » 29.03.2023, 18:09

eastman hat geschrieben: "bis 30% Risikozuschlag" waren in allen mir bekannten Fällen IMMER 30%.

Ich dachte immer unter 30% über Öffnungsklausel geht gar nicht? Bzw. macht keinen Sinn, da bei RZ von 10-20% eine Normalannahme besser wäre, da mehr Tarife abschließbar sind.

Mal eine andere Frage zur Öffnungsklausel: Wie sieht es bei einem internen Tarifwechsel nach 204 VVG aus bei Verträgen, die über die Öffnungsklausel abgeschlossen wurden?
Gelten da bestimmte Regeln bezüglich der Gesundheitsprüfung für Mehrleistungen? Also z.B., dass bei Wechsel in einen Tarif, der über die Öffnungsklausel versicherbar ist, dieselben Bedingungen gelten (kein Ausschluss, RZ begrenzt)? Oder läuft das einfach normal ab?
Meine natürlich die "normalen" Tarife, nicht Standard-/oder Basistarif.

Wäre cool, wenn das jemand weiss :D

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 29.03.2023, 19:06

Erst die einfache Frage nach einem Tarifwechsel in "normale" Tarife nach Annahme im Rahmen der Öffnungsaktion : geht nicht. Jeder Versicherer hat exakt EINEN Tarif bzw. eine Tarifkombination für die Öffnung freigeschaltet. Da kommt man rein, da bleibt man drin. Theoretisch könnte der Versicherer den Tanz ja wagen, nur: wenn er schon "gezwungen" wurde, mit einem Zuschlag unterhalb der eigenen Kalkulation anzunehmen - warum sollte er sich mit 30% begnügen, wenn eine Wechseloption angestrebt wurde? Weil dieses Spiel fast vorprogrammiert zu Streit mit VN, Anwalt, Ombudsmann und Gerichten führen würde...lehnen die Versicherer das ab. Davon unberührt natürlich Basistarif oder Standardtarif - je nach Eintrittsdatum in die PKV.

Die ETWAS kompliziertere Antwort zu den 30% am Beispiel Psychotherapie: Es dürfte unbestritten sein, dass hier das Kostenrisiko am ehesten im ambulanten Bereich beim Versicherer liegt (jedenfalls in der Praxis). Also EIGENTLICH 30% ambulant. WENN aber der Versicherer nur einen kompakten Tarif für die Öffnung anbietet, der ambulante, stationäre und zahnbehandelnde Leistungen vereint, wird der Zuschlag nach meinen Erfahrungen immer auf alle Bereiche erhoben - IST ALSO IN EURO HÖHER. Theoretisch könnte der Versicherer dies zwar anders handhaben, müsste aber dann eine quasi seine interne Kalkulation "offenlegen", wie hoch sein (intern) kalkulierter Anteil für ambulante Behandlung ist. Wird er nicht machen, fragt aber auch kaum ein Interessent danach - der ist ja froh, überhaupt "angenommen" zu werden. War das irgendwie verständlich?
I

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon user45226 » 29.03.2023, 19:27

eastman hat geschrieben: War das irgendwie verständlich?

ja, vielen leiben Dank :) So habe ich da noch nie drüber nachgedacht.

eastman hat geschrieben: Jeder Versicherer hat exakt EINEN Tarif bzw. eine Tarifkombination für die Öffnung freigeschaltet.

Ich weiss nicht, ob ich es falsch formuliert habe oder einfach komplett auf dem Holzweg bin ....
Ich meinte den Fall, dass der Kunde über die Öffnungklausel einen Tarif abschließt, dieser dann irgendwann vom Versicherer geschlossen wird und der Versicherer einen neuen Tarif für die Öffnungsklausel anbietet. Wie es dann in diesen Fällen ausschaut?
Aber wie gesagt, ist alles nur Theorie von mir als Laie, kann gut sein, dass es gar keinen Sinn macht #-o

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 29.03.2023, 19:32

Da stellt sich mir doch massiv die Frage, welches Eigeninteresse hinter diesen Fragen steckt.....
Da ich in Sachen Öffnung wirklich mit allen Versicherern zu tun hatte....: wer als Versicherer zwei oder mehrere Tarife für Beamte anbietet, wird - wenn er nicht völlig suizidale Tendenzen für seinen Geschäftsbetrieb hat, immer den anbieten, der den schlechtesten Verlauf hat...und den schließt er garantiert nicht, weil er da die "schlechten Risiken" sammeln kann. Also: was steckt dahinter??

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon user45226 » 29.03.2023, 21:04

eastman hat geschrieben:. Also: was steckt dahinter??

Bin auch verbeamtet und ich hatte es gestern mit einem (etwas älteren) Kollegen von der KV, und er hat erzählt er hat von diesen alten bisex Tarifen in einen neuen gewechselt ohne Prüfung (im Nachhinein wundert mich das, aber vllt hat er es auch nur falsch formuliert).
Danach habe ich erstmal angefangen nach zu lesen, was damit überhaupt gemeint ist. Habe mich gefragt, wie das in der Praxis bei solchen älteren Tarifen dann so abläuft (habe natürlich einen neuen Tarif, aber vllt. wird es irgendwann auch mal so etwas mit einer Änderung wie mit bisex/unisex geben? Wie gesagt bin Laie und weiss nicht aus welchen Gründen sonst noch Tarife überhaupt geschlossen werden).
Dachte grds. auch Öffnungsklauselverträge müssten von der Logik her einfach bleiben, aber dann hab ich darüber was bei der Signal gelesen, was mich von der Formulierung her komplett verwirrt hat. Daher kam dann die Frage, was da dann ist :wink:

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon eastman » 29.03.2023, 22:21

Der alte Mann (aus der bisex-Welt....Gott, es gab mal nur zwei Geschlechter.....extrem merkwürdig) ist in unisex gewechselt. Mögliche Gründe
a) Beitragsvorteil des neuen Tarifes gegenüber der alten Welt (ist aber nicht zwingend, sondern unternehmens-, aber auch tarifabhängig)
b) in der unisex-Welt sind diverse Leistungserweiterungen (häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, Suchttherapien u.ä.) attraktiv dargestellt
worden,
c) es gab Änderungen in der länderspezifischen Beihilfe, die nur in der unisex-Welt durch angepasste Beihilfetarife kompensiert wurden.
Denkbar ist auch eine Kombination aus a), b) und c). Die Öffnungsaktion hatte nach menschlichem Ermessen nix damit zu tun. Jokerfrage Nr. 2: bei welcher Gesellschaft sind Sie angedockt?

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Re: Verbeamtung - Öffnungsklausel

Beitragvon user45226 » 29.03.2023, 23:54

Danke für die Erklärung zu den Bisex/Unisextarifen :D Da hab ich wohl was wohl komplett falsch verstanden... :oops:
Und meine Versicherung ist die Barmenia.


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