Beihilfe Vergleich Hessen RLP

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Jule
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Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon Jule » 09.01.2023, 22:43

Hallo!

Irgendwie komme ich nicht weiter in meinen Überlegungen, vielleicht kann mir jemand helfen? Ich werde in einer Woche in RLP verbeamtet (starte als Quereinsteigerin ins Referendariat). Bisher war ich normale Angestellte und pflichtversichert in der gkv. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Mann ist Beamter in Hessen und bekam bisher den kinderbezogenen Zuschlag (obwohl ich das Kindergeld bekomme). Da ich jetzt auch verbeamtet werde, bekomme ich ja jetzt den Zuschlag und er nicht mehr (es sei denn wir ändern, dass er das Kindergeld bekommt). Die Entscheidung ist jedoch schwierig und mit vielen Faktoren verknüpft. Der Zuschlag in Hessen ist höher und ab April deutlich höher. Allerdings ist die Beihilfe Regelung eine ganz andere. Wenn er die Kinder mit rein nimmt bzw den Zuschlag bekommt, kriegt er und die Kinder jeweils 60% Beihilfe und ich 50%. Nehme ich die Kinder bekomme ich 70%, die Kinder 80% und mein Mann 50%, was sich natürlich in den pkv Beiträgen auch niederschlägt. Ich weiß nicht was schlauer ist oder ob es sich alle ganz einfach berechnen lässt. Bzw gibt es bestimmt auch Unterschiede in den Beihilferegelungen etc. Wir tun uns deswegen sehr schwer und ich weiß nicht wen ich diesbezüglich fragen kann. Hier jemand eine Idee oder eine Idee wohin ich mich wenden kann? Das wäre echt toll. Vielen Dank, Julia

GS
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon GS » 10.01.2023, 00:07

Hallo Jule,

des Pudels Kern hast Du mit
Jule schreibt:
Die Entscheidung ist jedoch schwierig und mit vielen Faktoren verknüpft.
zwar so ziemlich im Kern Deiner leider absatzfreien Beschreibung des Problems versteckt, aber genau da liegt der Hase im Pfeffer:

Die Länder Hessen und Rheinland trennt zwar maximal der Rhein, aber beihilfetechnisch ist es eher der Ärmelkanal. Das liegt nicht nur, aber vor allem an den völlig unterschiedlich geregelten Beihilfebemessungssätzen, die Du für Euren Fall ja schon annähernd genannt hast.
Wenn er die Kinder mit rein nimmt bzw den Zuschlag bekommt, kriegt er und die Kinder jeweils 60% Beihilfe und ich 50%. Nehme ich die Kinder bekomme ich 70%, die Kinder 80% und mein Mann 50%, was sich natürlich in den pkv Beiträgen auch niederschlägt.
OK, die Hessen geben zur stationären Behandlung noch 15 PP dazu, aber die machen den Kohl gegenüber der per saldo günstigeren Regelung in RLP nicht fett:

Wie sieht denn bei Euch folgende Rechnung in Euro aus:
1) Kinder beim Vater dabei: Familienbeitag KV (X € mtl.) abzüglich Kinderzuschlag Hessen
2) Kinder bei der Mutter: Familienbeitrag KV (Y € mtl.) abzüglich Kinderzuschlag RLP

Faustregel:
Liegt zwischen den Ergebnissen zu 1) und zu 2) höchstens der schmale Rhein, kommts nicht so drauf an, ob 1) oder 2).
Ist es eher der Ärmelkanal, dann sollte die Reise im Zweifel dahin gehen, wo unterm Strich die deutlich kleinere Zahl steht.

Wie gesagt - maximal eine Faustregel. Die auch nur deshalb in Frage kommen kann, weil die Beihilfeleistungen beider Länder längst nicht so divergieren wie die Beihilfebemessung nach %en - in dieser Hinsicht darf sich Hessen, um im obigen Bild zu bleiben, als vom Ärmelkanal umzingelt betrachten. :mrgreen:

Grüße
von GS

Jule
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon Jule » 10.01.2023, 07:44

Hallo GS,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ja diese Rechnung muss ich noch mal neu machen. Ich stehe aber irgendwie auf dem Schlauch. Kann man die PKV Beiträge von uns und den Kindern einfach mit Prozenten dann umrechnen zB von B30 zu B50 (in meinem Fall) und von B60 zu B50 (mein Mann) und die Kinder B80 vs B60?

Im Moment ergibt sich ein neues Problem. Noch bin ich gesetzlich versichert und die Kinder bei mir mit drin. Bis zum 31.12.22 war ich als Angestellte pflichtversichert. Dann hatte mich aber jemand vor ein paar Wochen völlig falsch beraten, da ich in der gesetzlichen KV jetzt entgegen der ersten Beratung und Berechnung das Einkommens meines Mannes hinzuziehen kann. und ich deswegen einen echt hohen Betrag zahlen muss und jetzt wohl doch erst in zwei Monaten und nicht noch diesen Monat (?) aus der Krankenkasse raus kann und in die PKV wechsle (habe ich mir gestern Abend noch angelesen).
Es sei denn ich finde diese Woche noch eine gute pkv. Aber das ist ja ein anderes Thema.

Dennoch ergibt sich daraus die Frage:
Können wir das Ganze in zwei Monaten noch mal wechseln, wenn das wirklich einen großen Betrag ausmachen würde? Ich weiß, dass es mit schon erheblichem Aufwand verbunden wäre (Kindergeld wechseln), aber ist es dennoch möglich?

Vielen Dank!!! Auch für die nochmal Gegenüberstellung, dass sich inhaltlich vielleicht gar nicht so viele Unterschiede ergeben.

Jule

GS
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon GS » 10.01.2023, 10:20

Hallo Jule,

daraus
Dann hatte mich aber jemand vor ein paar Wochen völlig falsch beraten, da ich in der gesetzlichen KV jetzt entgegen der ersten Beratung und Berechnung das Einkommens meines Mannes hinzuziehen kann. und ich deswegen einen echt hohen Betrag zahlen muss und jetzt wohl doch erst in zwei Monaten und nicht noch diesen Monat (?) aus der Krankenkasse raus kann und in die PKV wechsle (habe ich mir gestern Abend noch angelesen).
wurde ich ehrlicherweise nicht ganz schlau, aber in dem anderen Fred hast Du es dann ja verständlicher erklärt.

Einverstanden, wenn ich aber hier weitermache - bevor wir beim Tanzen auf zwei Hochzeiten zugleich aus dem Takt kommen?

Apropos Hochzeit: Hattest Du dem Gesprächspartner von der DAK zunächst nicht gesagt, dass Du verheiratet mit einem nicht gesetzlich versicherten Beamten bist? Oder anders herum: Er hätte natürlich seinerseits Deinen Familienstand erfragen können bzw. sogar müssen. Dann hätte es von Anfang an anders laufen können.

Wie hätte es laufen können? Vorausgesetzt die Verbeamtung kam nicht plötzlich, quasi als weihnachtliches Überraschungsgeschenk?
1) hättest Du schon beizeiten Angebote von verschiedenen PKVen einholen können bzw. sollen. Die mögliche Alternative, evtl auch als Referendarin in der GKV zu bleiben, wäre dadurch ja nicht entfallen.
2) hätte der Anbieter Deiner Wahl dann dafür sorgen können, dass Du schon ab 1.1. zur PKV wechselst - die ersten 14 Tage notfalls in einem 100%-Tarif.
Der halbe monatliche Mehrbeitrag wäre zu kalkulieren bzw. zu verschmerzen gewesen.

Wenn Du jetzt erst angefangen hast, sich um "eine gute" PKV zu kümmern, wirds natürlich knapp. Sich für einen von etwa 30 Anbietern unter Zeitdruck zu entscheiden, ist nicht die beste Idee. Apropoos Anbieter: Welche Rolle spielt bisher der PKV-Versicherer des hier involvierten hessischen Beamten?

Hast Du die freiwilliige Weiterversicherung bei der DAK schon beantragt? Dann kommst Du ohnehin erst frühestens zum 31.3. dort raus. Nutz die Zeit bis dahin, um Deine PKV sorgfältig auszusuchen. Btw - von mir wird zur Wahl eines bestimmten Anbieters kein Tipp kommen, okay?

Solltest Du bis Ende Januar noch nicht soweit sein, kannst aber spätestens an diesem tag, besser 1-2 Tage früher die DAK-Mitgliedschaft zum 31.3. kündigen. Keine Sorge: Selbst wenn es bis Ende März zu keinem PKV-Abschluss mit Beginn 1.4. gekommen ist oder sich der PKV-Plan in Luft auflösen sollte, geht es bei der DAK ab dem 1.4. trotz Kündigung Ende Januar einfach weiter - Du fällst jedenfalls in kein unversichertes Zeitloch.

Gruß
von GS

Jule
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon Jule » 10.01.2023, 15:22

Hallo GS,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Bezüglich der Berechnung der Familien KV Beiträge bin ich noch nicht weiter, weil es sich ja offensichtlich nicht einfach so prozentual ausrechnen lässt, was ich in der PKV mehr zahlen würde, wenn ich einen veränderten beihilfesatz habe. Hier habe ich jetzt mal die debeka angefragt, die auch die Versicherung meines Mannes ist.

Ich stellte es mir tatsächlich so einfach vor, dass ich auch zur debeka gehe und mich einfach dort (wie gefühlt jeder in meinem Umkreis) versichere. Da ich mich dann intensiver damit beschaffte habe und durch den Weihnachtsurlaub viele Versicherer und Berater nicht da waren, hat es sich jetzt leider in die Länge gezogen.. hätte hätte, wäre also gut.
Dennoch bin ich froh über meine Entscheidung, da ich ja auch sonst bei der debeka einfach einen Antrag gestellt hätte und womöglich dann mit dem Risikozuschlag da gestanden hätte.

Insofern habe ich jetzt gerade noch Kontakt zu einem Honorar Berater, der mich berät und mit mir die Risikovoranfrage macht etc.. ich hoffe, dass ich da jetzt gut aufgehoben bin. Evtl schaue ich noch nach einem Makler, der sich besser mit Beamten auskennt, aber ich denke ich fühle mich jetzt schon mal sicherer.

Bzgl der DAK. Die Dame wusste sehr wohl, dass mein Mann privat versichert ist und das Gehalt hat sie sogar rausgesucht,
Noch habe ich nichts beantragt oder verändert. Ich nehme an, dass sie kulant sind und mir rückwirkend zum 1.1.23 eine Kündigung durchgehen lassen würden. Aber in den nächsten Tagen unter Druck eine pkv auswählen werde ich dann wohl kaum machen. Da sie mir aber immer noch nicht sagen konnte, was ich denn ab dem 15.1. an Beitrag für die freiwillig gesetzliche Versicherung zahlen muss, haben wir die Entscheidung noch mal vertagen können.

Danke für den Hinweis mit der Kündigung. Wenn ich denn dann kündige und doch noch über den 1.4. hinweg in der dak bleiben möchte, beginnt aber nicht noch mal neu diese 12 Monate Bindungsfrist oder?

Viele Grüße
Julia

eastman
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon eastman » 10.01.2023, 17:52

Hallo,

ich gestehe - für mich war das heute zuviel Text. Da ich aber einer von DENEN bin, die das Thema von Beamten auch mit Wechsel zwischen den besagten Bundesländern aus eigenem Bestand kennen:
a) Statuswechsel. Dadurch entfallen die Fristen für eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse
b) Kinder besser in Rheinland-Pfalz versichern, hessische Beihilfekinder sind echt....nicht so günstig. Wenn man wirklich marktoffen das Ganze betrachtet, sind auch nicht alle Anbieter bei der hessischen Beihilfe-Regelung dabei.

Jule
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon Jule » 10.01.2023, 18:35

Hi!
stimmt, echt zu viel Text :-).

a) so hatte ich das auch gedacht. Heißt das, dass ich doch noch zum 15.01.23 kündigen kann, wenn ich zwischen dem 1.1.23 und 15.1. freiwillig gesetzlich ohne Einkommen bin und dann ab 15.1. verbeamtet werde?
b) Tendenz geht bei mir auch in diese Richtung, ohne dass ich es richtig erklären kann… :-)

Vielen Dank!

eastman
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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon eastman » 10.01.2023, 19:00

Hallo, zuviel Text bezog sich eigentlich nur auf meine aktuelle Aufnahmefähigkeit, für solche Fragen sind mehr Informationen immer besser als zu wenig. Auch wenn die GKV-Cracks hier im Forum mich gleich killen: Die Änderung des Status kann auch 2 Monate rückwirkend bekanntgegeben werden. Rein praktisch ist es nämlich so: bis 14.01. bekommt die derzeitige GKV den vollen Beitrag vom derzeitigen Arbeitgeber. Ab dem 15.01. gibt es den Arbeitgeber und diese Überweisung ja nicht mehr. Bis die GKV das bemerkt.....hüstel...sollte das Ergebnis der Risiko-Voranfragen (warum eigentlich?) vorliegen und in einem Antrag und danach in eine Annahme-Bestätigung überführt worden sein. Eine dann vermutlich rückwirkende Benachrichtigung der bisherigen GKV über den neuen Versicherungsschutz ist nämlich Voraussetzung für eine Bestätigung der Kündigung - Stichwort: Versicherungspflicht und Versicherungsschutz ohne Lücken. Für die professionelle Auswahl der Krankenversicherer würde ich noch mit etwas Berufserfahrung bei Beamten anmerken, dass die Versicherer, die während des Referendariats in Preis und Leistung hervorstechen, nicht zwingend auch im Status Beamtin auf Probe so toll sein müssen. Männern ist das oft egal, weil die (auch) Versicherungen gern wechseln, Frauen sind da beständiger und suchen vielleicht von Anfang den Partner fürs Leben...so: Revanche Textlänge geglückt.

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon Jule » 10.01.2023, 19:20

Super, wie man hier geholfen bekommt…
Allerdings ist es leider so, dass ich zum 31.12. gekündigt vage und jetzt doch eine Lücke vorliegt… dann geht es wohl nicht mehr oder? Oder ist der Wechsel des Status „freilwillig versichert ohne Einkommen/Arbeitslos“ zu Status „Beamtin“ auch ein Status Wechsel? Die Dame von der dak sagte nein. Ich kann aber wohl schon noch rückwirkend kündigen. Ein bisschen ziehen geht wohl noch. Zumal sie mich ja auch mit falschen Informationen Anfang Dezember gefüttert hat u deswegen die Unterschiede vom monatlichen Beitrag gkv und pkv doch sehr unterschiedlich sind.

Zu der Auswahl: da ich schon 41 Jahre alt bin, bekomme ich sowieso keine günstigen Referendariat Tarife sondern den ganz normalen Beamten Tarif. Deswegen sollte es vielleicht erst recht genau überlegt sein, was ich jetzt mache. Kann man denn so einfach wieder die pkv wechseln?

Bzgl den Risikovoranfragen habe ich für mein Empfinden nichts dramatisches, aber man weiß ja nie und ich möchte nicht mein Leben lang einen Aufschlag zahlen. Ich war vor 4 Jahren leider einmal bei einem Therapeuten u habe was abklären lassen in der Schwangerschaft (keine Therapie). Dennoch habe ich Sorge, weil die ja bei sowas direkt hellhörig werden…

Mist, doch wieder etwas mehr Text als ich wollte…

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon eastman » 10.01.2023, 19:23

...mein bisheriger Rekord einer Referendarin war 42 Jahre....

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon eastman » 10.01.2023, 19:25

Eine Kündigung zum 31.12....ohne Nachweis einer Anschlussversicherung.....what? WANN ist diese Kündigung erfolgt und mit welcher Begründung?

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon GS » 10.01.2023, 20:09

Dann hat mein Wellington'scher Stoßseufzer doch noch gewirkt:
"Ich wollte, es wäre Nacht, oder ... eastman käme!"

Damit es bei insgesamt wenig Text bleibt, halte ich mich erst mal zurück. Aber ich warne auch: Nichts ist bei mir sicherer als Rückfälle. :mrgreen:

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon eastman » 10.01.2023, 20:14

Ich fühle mich geschmeichelt und bin gleichzeitig verwirrt. Mein regionaler Spitzname ist " Der Preuße"...das kann doch aber unmöglich bekannt sein! Die (erstmaligen) Nachtmärsche eines derartigen Heeres, um pünktlich zur Schlacht zu kommen -hätte von mir sein können....

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon Jule » 10.01.2023, 20:22

Puh, knapp darunter… bin ja quasi Quereinsteigerin und habe vorher 13 Jahre als Angestellte Dipl Pädagogin gearbeitet…

Achso, nein, bei meinem Arbeitgeber gekündigt, nicht die Krankenkasse.
Die Krankenkasse hatte mich dann letzte Woche nochmal kontaktiert bzw ich hatte denen im Dezember gesagt, dass sich mein Status quasi wechselt. Da ich dann dachte, dass ich den Beitrag von 280,- gkv inkl der beiden Kinder ja gut finde, kann ich mir ja noch Zeit lassen und die Entscheidung auch im Frühjahr noch machen kann. Ist aber wie beschrieben jetzt alles komplizierter… kann mich mental noch gar nicht aufs Ref vorbereiten, weil mein Kopf voll ist mit pkv/gkv Beihilfe, Beitragsbemessungsgrenze und so nervigen Fachbegriffen

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Re: Beihilfe Vergleich Hessen RLP

Beitragvon eastman » 10.01.2023, 20:34

Okay, wenn keine Kündigung der GKV erfolgte, ist das alles nur blanker Nebel - ich bleibe bei Statuswechsel mit bis 2 Monaten rückwärts. Irgendwann demnächst fällt mir auch wieder ein, bei welchem Versicherer ich die probatorische Sitzung Psychotherapie ohne Erschwernis durchbekommen habe. Bei Risiko-Voranfragen mit Psychotherapie muss schon professionell an die jeweiligen Versicherer herangegangen werden.
Quick and dirty könnte Frau aber auch den Antrag bei der Debeka blank angehen - die fragen diesen Bereich nur 3 Jahre zurück, die Sitzung war ja vor 4 Jahren. Entgegen der Wahrnehmung: die meisten Beamten gehen NICHT zur Debeka.....sondern verteilen sich 23-25 Versicherer. Die probatorische Sitzung müsste aber beim "Rest" des Marktes angegeben werden, Captain Hook weiß ich gerade nicht - habe ich erfolgreich verdrängt.


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