Witwergeld, Beihilfe, PKV, GKV

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Luceafarul
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Witwergeld, Beihilfe, PKV, GKV

Beitragvon Luceafarul » 04.03.2023, 09:26

Hallo zusammen,

leider ist meine Frau vor kurzem verstorben.

Sie war Landesbeamtin im Ruhestand in Hessen, in der PKV und bekam Beihilfe. Ich selbst bin selbstständig und freiwillig in der GKV versichert, unser Sohn ist bei mir familienversichert.

Mir steht nun Witwergeld zu, was mich dann auch zu einem Versorgungsberechtigten macht. Um Beihilfe zu erhalten (70%) müsste ich eine PKV abschliessen, ich könnte auch auf die Beihilfe verzichten. Ich bin 53 Jahre alt. Daraus ergeben sich einige Fragen:

1. Sollte ich eine PKV abschliessen, muss ich dann noch die fw. GKV behalten?
2. Wenn ich in der PKV bin, kann ich dann nicht mehr zurück in die GKV oder ist das bei Versorgungsberechtigten anders?
3. Wenn ich die Beihilfe ablehne, um in der GKV zu bleiben, kann ich die später wieder annehmen oder ist das einmalig in der Entscheidung?
4. Wenn ich in der PKV bin, wegen des Witwergeldes, und dann eine sozialversicherungspflichtige Arbeoit aufnehme, kann ich dann wieder in die GKV oder muss ich in einer PKV, zu einem anderen Tarif, verbelieben?
5. Mein Sohn erhält dann Halbwaisenrente. Wo muss er sich dann versichern? PKV / GKV? Beiträge?

Vielen Dank vorab für die Antworten

Czauderna
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Re: Witwergeld, Beihilfe, PKV, GKV

Beitragvon Czauderna » 04.03.2023, 10:49

Hallo und willkommen im Forum

1. Sollte ich eine PKV abschliessen, muss ich dann noch die fw. GKV behalten?
Mit 53 in die PKV wegen der Beihilfe - das würde ich mir wirklich dreimal überlegen. Natürlich kannst du die GKV-Versicherung beibehalten, aber das bringt nix und es kostet dich zweimal Beitrag
2. Wenn ich in der PKV bin, kann ich dann nicht mehr zurück in die GKV oder ist das bei Versorgungsberechtigten anders?
Nein, solange du selbständig bist, kannst du nicht zurück in die GKV und dann käme auch noch ggf die Altersgrenze (55 Jahre) hinzu
3. Wenn ich die Beihilfe ablehne, um in der GKV zu bleiben, kann ich die später wieder annehmen oder ist das einmalig in der Entscheidung?
Dazu kann ich leider als Wissender nichts sagen, vermute aber, dass es bei der Ablehnung verbleibt.
4. Wenn ich in der PKV bin, wegen des Witwergeldes, und dann eine sozialversicherungspflichtige Arbeoit aufnehme, kann ich dann wieder in die GKV oder muss ich in einer PKV, zu einem anderen Tarif, verbelieben?
Das käme darauf an, also bis zum 54. Lebensjahr wäre das kein Problem, allerdings muss auch wirklich Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintreten, d.h. keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegen. Zur Altersgrenze hier eine Erläuterung - https://bkk-sbh.de/versicherung/arbeitnehmer/arbeitnehmer-ab-55/
5. Mein Sohn erhält dann Halbwaisenrente. Wo muss er sich dann versichern? PKV / GKV? Beiträge?
Dazu solltest du die GKV-Kasse befragen - grundsätzlich gilt, dass er als (Halb)Waisenrentner wahrscheinlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), in der GKV selbst versichert sein muss
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Witwergeld, Beihilfe, PKV, GKV

Beitragvon GS » 05.03.2023, 16:20

Hallo Luceafaraful,

zu Deiner Situation und Deinen fünf Fragen muss bzw. kann ich meinen Vorschreiber Czauderna in allen Punkten bestätigen.

Nachfrage zu 1.:
Der Eintritt in die PKV in Kombination mit einem dauerhaften Beihilfeanspruch von 70% und gesicherten Alterseinkünften wäre auch mit 53 noch vertretbar, wenn er ohne Gesundheitsprüfung möglich wäre. Dazu wäre allerdings eine bereits bestehende Ruhensversicherung ("Anwartschaft") erforderlich. Da Du eine solche eingangs nicht erwähnt hast, wird wohl auch keine vorliegen?

Ohne eine solche Anwaretschaft gäbe es noch die Öffnungsklausel für neu Beihilfeberechtigte: Der erste PKV-Anbieter, der sich dieser Öffnungsklausel angeschlossen hat (das ist die überwiegende Mehrheit) müsste dann auch bei höherem Risiko wegen Vorerkrankungen den betreffenden Beitragzuschlag auf 30% begrenzen. Allerdings beachten: Diese Öffnungsklausel setzt voraus, dass der Beihilfeanspruch noch keine 6 Monate besteht.

Grüße
von GS


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